Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Sicher?
    Ich meine, beim gleichen AG klar -> aber bei einem Firmenwechsel?
    Das glaube ich nicht!!


    Doch ;)


    Ansonsten dürfte man ja theoretisch im Mäz/April keine 2 Wochen Urlaub nehmen weil man erst 6 Tage Anspruch "erarbeitet" hat.


    Wenn ich zum 01.01. bei einem AG starte habe ich z.B. 24 Tage Jahresurlaub, davon nehme ich ich März 15 Tage für den Osterurlaub, wechsele dann aber zum 01.07. den AG. Dann habe ich dort eben nur noch 9 Tage "Rest" aber nicht mehr die sonst üblichen 2 Tage je Monat (in dem Bsp. dann 12 Tage).


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ist das belegbar? Ich kann's mir kaum vorstellen, es wäre aufwendig und würde zu teils absurden Ergebnissen führen.


    Urlaub bei Arbeitgeberwechsel: Urlaubsbescheinigung verhindert Doppelansprüche


    "Von einem Arbeitgeberwechsel sollen Arbeitnehmer nicht derart profitieren, dass sie doppelte Urlaubsansprüche geltend machen können. Gerade wenn der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ein Arbeitsverhältnis beendet, hat er bei seinem bisherigen Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch erworben. Der Urlaub ist ihm entweder gewährt oder in Geld abgegolten worden. Wechselt der Arbeitnehmer dann in der zweiten Jahreshälfte zu einem neuen Arbeitgeber, hätte er eigentlich gegen diesen einen Teilurlaubsanspruch. Doppeltes Abkassieren wird aber durch folgende Regelung verhindert:
    In § 6 Abs. 1 BUrlG wird ein Urlaubsanspruch ausgeschlossen, soweit der frühere Arbeitgeber den Urlaub gewährt hat. "


    http://www.arbeitsrecht-manage…d=13&backPID=7&tt_news=33


    "§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
    (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
    (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen."


    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html


    Wenn der neue AG darauf verzichtet und den anteiligen Urlaub gewährt: Glück gehabt, einen Anspruch hat man allerdings darauf nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Routingfähige Karten gibt es auch ohne (N)ew (T)echnology.


    Aber nicht (mehr) im Original von Garmin, wobei das im Prinzip hier ja auch nicht wirklich die Frage ist, ansonsten wurde ja schon beantwortet das das Oregon NT kann.


    Ansonsten hat c-walt vollkommen recht:
    Die eierlegende Wollmilchsau unter den Navis (gerade bei Garmin) gibt es nicht.
    Die wirklichen Outdoorgeräte wir die Oregon Serien sind nicht wirklich sinnvoll für die normale Straßennavigation zu verwenden und das liegt nicht nur an der fehlenden Sprachausgabe. Die Displaygröße ist zum wandern und biken ok, allerdings ist hier das kartenmaterial i.d.R. auch ein anderes als auf der Straße.


    Du kannst Dir zwar auch aufs Oregon eine Straßenkarte packen, aber Spaß macht das im Auto wirklich nicht. Zum Wandern kannst Du die Straßenkarte (außer evt. in der Stadt) dann sowieso vergessen und bräuchtest dann noch eine entsprech. Topkarte der Zielregion.


    Persönlich halte ich von den (überteuerten) Garmin Karten sowieso nicht viel, erst recht nicht von deren "Wanderkarten", da gibt es wesentlich besseres Material.


    Von daher würde ich auch eher zu 2 Geräten raten, z.B. ein Nüvi 1245 für rund 100 € zu haben und ein kleines Oregon welches man mit etwas Glück für um die 250 € bekommt.

    Und selbst wenn es eine "Neueinstellung" wäre:


    Bereits genommener Jahresurlaub vom Vor-Arbeitgeber (der ja hier derselbe AG ist) wird entsprechend angerechnet. Also selbst wenn man also theor. 12 Tage für 6 Monate hat, bereits aber von den 24 (oder wie hier eben 26) Tagen bereits 18 genommen wurden, dann gibt es eben nur noch 8 oder 7 Tage.

    Einfache Lösung:


    http://www.getafirstlife.com


    Wieso muss man sich wg. irgendwelcher WoW Problemchen bei TT anmelden?


    Egal ob StudiVZ, Facebook, Google oder jetzt halt WoW:
    Jeder muss selbst wissen wie viel er von sich und seinen Daten preisgeben will, wer da keinen Bock drauf hat lässt eben die Finger davon und gut ist.


    Aber solange es genügend Honks gibt die bereitwillig ihr halbes Leben für ein Onlinespiel in der Öffentlichkeit ausrollen nur damit sie weiter "farmen" können werden die Anbieter weiter Daten sammeln.

    "Die NT Karten Reihe sichert Ihnen modernste Kartentechnologie für Ihr Garmin Gerät. Damit finden Sie Adressen die Sie suchen und Millionen von POIs falls Sie einmal eine Adresse nicht kennen. Anschließend leiten Sie Abzweigehinweise der Karte sicher bis zu Ihrem Ziel."


    Heißt also im Prinzip "nur" dass die Karten routingfähig sind und man wie beim klassischen Autonavi Adressen als Ziel angeben kann und das Gerät berechnet die Route.


    Aber: Die Oregon Serien ist primär für wirkliche Outdooraktivitäten (Trekking etc.) gedacht und imho nur bedingt als vernüftiges Autonavi zu benutzen. Von daher bei dem angedachten Verwendungszweck lieber in Richtung Zumo 220 orientieren oder gleich ein reines Autonavi mit entsprechender Schutzshülle nehmen, das reicht locker hin wenn man nicht gerade in der Wildnis bergsteigen geht.

    Habe hier zwar keinen Kraken Paul sitzen, sage aber dennoch voraus, dass dieses Thema (auch in Bayern) damit noch lange nicht gegessen ist.


    Bestes Beispiel siehe Saarland. Das Gesetz vom Volksentscheid wird in dieser Form nicht zu 100% umgesetzt werden (können) bzw. selbst wenn es von der Politik erstmal so durchgewunken wird stehen da schon einige in den Startlöchern die dagegen klagen und gewinnen werden. (Weniger aus inhaltlichen sondern aus formalrechtlichen Gründen.)


    Jemanden der aufgrund eines Gesetzes für viel Geld seine Kneipe umgebaut hat kann man eben nicht einfach nach einem halben Jahr sagen: "Ätsch war alles für die Füße jetzt darfst Du gar nicht mehr..."


    Der große Fehler der Politik war hier nicht gleich von Anfang an auf Bundesebene ein einheitliches sinvolles Gesetz auf den Weg zu bringen. Nachdem wir jetzt so unterschiedliche Gesetze und Auslegungen haben die alle paar Monate wieder revidiert oder umgebastelt werden wird dieses Thema die Länder und Gerichte noch für eine lange Zeit beschäftigen bevor man da tatsächlich einen Schlussstrich drunter ziehen kann.


    Von daher glaube ich pers. noch nicht, dass 2011 das Oktoberfest wirklich rauchfrei sein wird.

    Vorschlag:


    Du teilst Deinem AG mit, dass Du keinen Wert auf eine Anschlussbeschäftigung legst, dann hast Du solange Urlaub bis Du einen neuen AG aufgetan hast der Dich einstellt... Das sollte dann an Freizeit ja reichen.


    Mal ganz im Ernst:
    Du hast 18 Tage bekommen und genommen, wie Du die "verbraten" hast ist primär Dein Problem, schließlich hättest Du dem Wunsch des AG auch nicht nachkommen müssen den Urlaub bis zum Ende der Ausbildung zu nehmen.


    Also bleibt für den Rest des Jahres eben nur noch anteiliger Urlaub über so what? (Was ist eigentlich mit dem Dez. oder ist der Anschlussvertrag nur für ein viertel Jahr?)


    Noch nicht richtig im Arbeitsleben angekommen und dann über so einen Kleinkram streiten ist ein äußerst schlechte Ausgangslage. Du wirst in deinem zukünftigen Arbeitsleben immer mal wieder Situationen erleben die evtl. nicht so 100% astrein sind oder bei denen man als AN auch mal mehr investiert als eigentlich sein müsste. Also gewöhn Dich schon mal dran, dass spart dann das Magengeschwür mit 45...

    Wenn Getränke und Essen verkauft wird ist es ein Gaststättenbetrieb.


    Jetzt könnte man argumentieren, dass man in Zigarren- oder Shisha Läden dann eben nichts mehr anbieten soll und fertig, eine wirkliche Lösung ist das auch nicht, da die Läden allein vom Verkauf und dem "Verzehr" der Rauchwaren wirtschaftlich nicht überleben könnten.


    Das was die Initative da will ist einfach zuviel des Guten, man wird nie den 100% oder 0% Zustand hinbekommen. (Auch in dem so oft genannten Beispiel USA gibt es nach wie vor noch genügend "Ausnahmen" so z.B. jede Sportsbar an int. Flughäfen o.ä.).


    Die eierlegende Wollmilchsau die einen effektiven Nichtraucherschutz und die Interessen der Raucher(clubs) in Einklang bringt ist bisher noch in keinem Gesetzentwurf dabei gewesen. Wäre hier wesentlich sinvoller beide Parteien würden mal produktiv etwas gemeinsames erarbeiten als immer nur auf dem totalen "Dagegen" Kurs zu schippern.

    Wenn A die Aussage verweigert wird - erst recht wenn wie angegeben der Verstoß eherblich ist - eine Umfeldbefragung durchgeführt, d.h. die Polizei fragt Nachbarn etc. pp. ob die Person auf dem Foto bekannt ist. Hat man also nicht viel bei gewonnen.


    Daneben gilt eine Fahrtenbuchauflage imho für alle KFZ die auf einen Halter zugelassen sind und die dann ggf. anderen "überlassen" werden, aber nicht nur für ein spezielles Fahrzeug, dass wäre dann ja auch zu einfach.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter


    5. Mach schonmal einen "Der-allgemeine-mein-"Bruder"-hat-Probleme-mit-seinem-Hund"-Thread auf ;)


    SCNR:
    Der erste Gedanke beim lesen der Titels war auch:
    Wie gibt es bei Ebay jetzt schon Hunde?