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ZitatOriginal geschrieben von rentnersurfer
man muss unterscheiden zwischen dem haus/-wert, auf den ich pfeiffen könnte und meiner eigenen finanziellen situation die sich durch einen solchen ärger dramatisch verschlechtern würde. halt familiäre und geschäftliche verflechtungen. und das kann und will ich eben nicht riskieren.
Was für einen Ärger? Du schiebst hier eine nicht nachzuvollziehende Paranoia und machst Dir über die berühmten ungelegten Eier Gedanken noch dazu über ein Haus das derzeit und scheinbar wohl auch in den nächsten Jahren der Bank gehört.
Sofern Du jobtechnisch irgendwelche familiären "Verflechtungen" hast die sofern Du dieses "scheinheilige Komplott" zur Sprache bringst dann wegbrechen könnten (also den Ärger vom Zaun brichst) und so Dein derzeitiges Einkommen gefährden würden umso mehr ein Grund einfach mal etwas entspannter an die Sache ranzugehen.
Hat dann aber mit dem Ausgangstheme "Erbe" nicht mehr wirklich was zu tun. Und wie oben bereits aufgezeigt: Wo nichts ist kann auch nichts vererbt werden.
ZitatOriginal geschrieben von rentnersurfer
es geht ja nicht um ein paar euros sondern ggfls um eine stange geld.
Irgendwie ist die ganze Geschichte doch total vermurkst und macht so überhaupt keinen Sinn.
Im Eröffnungsposting heißt es, dass Haus müsse noch zum großen Teil abbezahlt werden und der Vater kommt gerade so über die Runden, daneben stehen noch andere (hohe) Rechnungen im Raum die bezahlt werden müssen.
Trotzdem geht es um "eine Stange Geld"?
Wer bekommt das Haus wenn der Vater morgen tot umfällt (was natürlich(!)) keinem zu wünschen ist? Genau: Die Bank.
Zu erben gibt es wenn überhaupt dann nur Schulden.
Ansonsten steht es jedem zu Lebzeiten frei mit seinen Sachen zu tun und zu lassen was er will. "Verkauft" er heute einen Teil des Hauses an den Bruder der dafür einen Teil der Tilgung übernimmt sind damit lediglich Schulden bei der Bank abbezahlt aber mit Sicherheit nichts was später sonst mal zu vererben wäre.
Kauft der Bruder zu Lebzeiten das gesamte Haus ist der Vater schuldenfrei und der Bruder hat das Haus. Mit "Erberschleichung" o.ä. hat das mal gar nichts zu tun. Der TE kann sich höchstens noch darüber freuen, dass er nicht noch das schuldenbehaftete Erbe ausschlagen muss.
Warum also der ganze Aufriß und wieso diese obskuren Gedankenspiele?
Ich sehe in dieser Konstellation keine Möglichkeit in der der TE in irgendeinerweise bei einem potentiellen Erbe übervorteilt werden könnte.
Anders sähe die Sache aus wenn der Vater in einer abbezahlten Luxusvilla lebt die er unter Markwert an einen der Brüder "verschleudert".
Aber wie immer: Nichts ist schlimmer und "schmutziger" als Scheidungen oder Erbstreitigkeiten...
Man muss hier zwischen einer bestimmungsgemäßen Nutzung und der konstruierten Situation des "mit dem Hammer drauf hauen" differenzieren.
Wer eine mangelhafte Ware in ihrer normalen Funktion verwendet ist lt. EuGH nicht dazu verpflichtet für die Zeit der Nutzung dem VK einen Wertersatz zu leisten. In dem konkreten Urteil ging es um knapp 70 € für die Nutzung eines Herd-Sets.
Wer mutwillig die Ware zerstört hat 2 Probleme:
1.) Muss er den Mangel aufgrund dessen er die Ware reklamiert nachweisen (das Iphon ist defekt - kein Wunder nach der Hammerbehandlung)
2.) Ist das sicherlich keine "bestimmungsgemäße Nutzung" der Ware
Hier würde man sich entsprechend gegenüber dem VK Schadenersatzpflichtig machen bzw. geht halt eben leer aus.
Allerdings ist dieser "Verbraucherschutz" an manchen Stellen einfach noch nicht wirklich durchdacht bzw. geht in die falsche Richtung.
Ziel war es den Käufer nicht schlechter zu stellen als wenn er im Ladengeschäft kauft. Erreicht hat man mittlerweile, dass man als Online-Käufer besser gestellt wird, als in jedem Offline-Laden.
Sei es nun die Diskussion um die Erstattung der Hinversandkosten (wobei auch hier eigentlich der logische Menschenverstand sagt, dass die Leistung ja erbracht und damit auch nicht "erstattbar" ist) oder eben der Wertersatz im Gewährleistungsfall.
Min. im 2ten Fall fehlt der im BGB beim Widerruf vorgesehene sinngemäße Satz "das Wertersatz dann zu leisten ist, wenn die eingetretene Verschlechterung der Kaufsache vermeidbar gewesen oder der Mangel bereits vor Ingebrauchnahme offensichtlich erkennbar gewesen ist" oder so ähnlich.
Mich persönlich (obwohl mit Onlinehandel 0,0 zu tun) kotzt es schon wieder an, wenn man in bestimmten Foren lesen darf wie sich manche ihre Bestellpläne für Großfernseher oder Beamer für die WM zurechtbasteln, so nach dem Motto: Einmal aufbauen, Spiel ansehen, Ware widerrufen und des Lebens glücklich sein. Aber das ist dann doch ein wenig OT
ZitatOriginal geschrieben von Benz-Driver
Siehst Du den Unterschied?
Ist aber wie dargestellt formal juristisch völlig egal.
Aus "moralischen" Gesichtspunkten ist hier sicherlich zu differenzieren:
Bei einem I-Phone kann ich nur vom anschauen her nicht feststellen ob es defekt ist oder nicht. Bei der Bekleidung hätte ein simpler Blick auf das Größenschild gereicht - bevor - ich das Kleidungsstück in Gebrauch nehme und damit für den Weiterverkauf unbrauchbar mache.
Ist aber auch vollkommen irrelevant:
Der TE hat ja mehr als deutlich gesagt, dass es hier weder um Recht oder Moral sondern ums Prinzip geht weil er sich über den VK (und evtl. auch etwas über sich selbst) geärgert hat.
Und nichts ist schlimmer als ein Satz der beginnt mit "Aus Prinzip..." denn das kann immer nur ins Auge gehen. ![]()
Stopfst Du denn dann auch 3 kg Dreckwäsche in den Wellensittich und wunderst Dich, dass dieser danach "defekt" ist? ![]()
Da tippst Du falsch, es geht nicht um Widerruf sondern um Sachmängelgewährleistung und die etwaige Verpflichtung des Vk den Mangel zu beseitigen.
Und für Gewährleistungsfälle ist ein "Wertersatz" analog zum § 357 BGB in den meisten Fällen nicht vorgesehen.
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Daher wurde ja etra Gr. 68 bestellt, damit das Kind noch länger was von dem teuren Stück hat.
Also hätte es beim ersten tragen entsprechend "zu groß" sein müssen, was genauso auffällig gewesen wäre. Wie Du es auch drehst und wendest: Die Tatsache, dass ihr den "Fehler" erst so spät und dann auch erst nach Ingebrauchnahme festgestellt habt liegt bei euch.
Zitat
Vorher hätten wir 2.) in Betracht gezogen aber der Verkäufer hat uns Anschuldigungen an den Kopf geworfen, die man so nicht stehen lassen kann.
Also geht es hier gar nicht um Recht oder Unrecht sondern ums Prinzip. Hättest Du auch gleich schreiben können, dann wäre die Kiste wesentlich einfacher gewesen. ![]()
Im Moment hat der VK das Geld und weigert sich die Ware zurückzunehmen (ggf. hat er euch den Strampler wieder zurück geschickt). Also willst Du was vom VK der sich (verständlicherweise) nicht unbedingt kooperativ zeigt (wobei man über den Ausdrucksstil sicherlich geteilter Meinung sein kann).
Entsprechend muss Du da jetzt Zeit & Geld investieren um zu Deinem "Recht" zu kommen, der VK wird sich erstmal entspannt zurücklehnen und auf irgendwelche Mails wohl auch nicht wirklich reagieren.
Also ab zum Anwalt, die freuen sich über "aus Prinzip" Fälle. Und wenn das Kind dann eingeschult wird kannst Du ihm den neu gelieferten Strampler in Größe 68 in die Schultüte tun und alle sind happy. Klingt das nach einem Plan?
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Weiterhin wurde er nur EINMAL getragen, danach sofort gewaschen und befand sich in einem absolut neuwertigen Zustand.
Wenn Dir also demnächst ein Händler eine "Neuware" schickt bei der sämtliche Etiketten etc. fehlen und die schon mal getragen bzw. benutzt worden ist akzeptierst Du das dann auch ohne murren, weil es ja neuwertig ist oder wie?
Fakt ist: Der Händler kann den Strampler nicht oder wenn dann nur als 2-Hand Ware überahupt noch einmal deutlich unter Wert weiterverkaufen wenn er ihn zurücknimmt. Ob die Behauptungen hinsichtlich der Flecken und des Geruchs zutreffend sind oder nicht sei mal dahingestellt, es ist ja scheinbar sehr offensichtlich, dass es sich um gebrauchte Kleidung sonst hätte der VK ja sicher nicht gemeckert.
Und "Stress vor der Taufe" kann da auch nur bedingt als Argument herhalten. Fakt ist doch, dass Kind ist in diesem Strampler getauft worden also hat die Bekleidung (auch wenn sie groß ausfällt) zumindest an diesem Tag gepasst.
Das dies einen Monat später dann nicht mehr der Fall ist soll vorkommen, Kinder haben nun mal die Angewohnheit zu wachsen ![]()
Man kann das Thema also noch tage- und wochenlang diskutieren, jurisitisch in kleinen Happen schneiden und totsubsumieren nur wirklich sinnvoll ist es nicht.
Dir wurden hier die Möglichkeiten aufgezeigt:
1.) Krawall mit dem VK beginnen und mit §§ um dich werfen, Chancen letztendlich zum Erfolg zu kommen relativ hoch, moralisch sicherlich aber bedenklich
2.) Versuchen mit dem VK eine einvernehmliche Lösung zu finden
und im übrigen
3.) bei diesem VK in Zukunft einfach nichts mehr kaufen.