Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Die Frage ist halt, warum das unerwünscht ist.


    Wem jedoch damit geholfen ist, wenn die Firmen auf ihren Prämien sitzenbleiben, ist mir nicht ganz klar.


    Weil das dazu führt, dass eine bestimmte Klientel/Userschaft angezogen wird, die mit dem TT-Forum oder der Community nicht wirklich was zu tun haben (wollen) sondern primär "ums abgreifen Willen" da sind. Davon ab geht dann das hauen und stechen los wer jetzt wen werben darf.


    Und sowas soll erstrebens- bzw. wünschenswert sein? Mit Sicherheit nicht.


    Und keine Bange die Firmen bleiben schon nicht auf ihren Prämien sitzen. Es gibt genügend andere Foren im Netz die dafür sorgen, dass sowohl die Unternehmen als auch "Kunden" auf ihre Kosten kommen.

    Auszug aus den TT Regeln:


    "Ebenso sind Angebote und Gesuche im Rahmen von Partnerprogrammen und Freundschaftwerbung jeder Art unerwünscht.
    Wir behalten uns vor, derartige Angebote kommentarlos zu entfernen."


    Wieso sollte man da jetzt auf die Idee kommen ein eigenes Unterforum zu bauen wenn solche Beiträge nicht erwünscht sind?


    Davon ab:
    Bitte nicht auch noch sowas. Der Unterbereich "Werbe-Treff" ist mittlerweile schon schlimm genug geworden, da braucht man nicht auch noch zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen um zu einer zweiten Croco-Farm zu werden.


    Sonst kommt der nächste ums Eck und will dann noch ein Ref-ID Unterforum etc. pp.

    Wer sich nach eigenen Aussagen über den gewaltsamen Tod eines Menschen öffentlich freut der sollte sich mal eher Fragen ob er nicht selber einen gewaltigen Nagel im Kopf hat.


    Es ist eine Sache, wenn man dem verstorbenen Herren aufgrund seiner zwielichtigen Aktivitäten nun nicht gerade nachtrauert oder betroffen ist, nun vermeintlich aber mit einer positiven emotionalen Gefühlsregung zu reagieren lässt menschlich ganz schön tief blicken.

    Davon ab:


    Sollte es einen stutzig machen wenn der "Bruder" der hier den Pranger eröffnet genau dieselbe Signatur hat wie der gesperrte User? (Ein Schelm wer böses dabei denkt...)


    Herr Meier war überwiegend wenn nicht sogar ausschließlich in den einschlägigen "Biete/Suche" Foren unterwegs. Zusätzlich ist er den Mods wohl mehr als einmal negativ aufgefallen (siehe Carstens Posting). Ich mag mich etwas weit aus dem Fenster lehnen, aber in diesem Fall ist das sicherlich kein tragischer Verlust für TT oder die Community.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Oder wenn man in deren Augen zuviele Artikel auf Grund des Fernabgabegesetzes zurückgeschickt hat, gerade bei MArketplaceanbietern.


    1. Es gibt kein Fernabsatzsgesetz (mehr), die entsprechenden Regeln sind schon seid längerem im BGB verankert.


    2. Ja und? Das nennt sich Vertragsfreiheit. Jeder Käufer darf entscheiden bei wem er kaufen will und jeder VK darf genauso entscheiden ob er einen Kunden beliefern will oder nicht.


    Und das viele Kunden das Grundprinzip der Fernabsatzregeln nicht verstanden haben (Ware wie im Laden teste, nicht den Beamer 12 Tage zur WM nutzen und dann zurückschicken) kann man dem VK ja auch nicht zur Last legen. Von daher habe ich vollstes Verständnis dafür dass Amazon da eine Grenze zieht.

    Ist zwar relativ unkonkret gehalten, aber grds. ist daran jetzt nicht groß was zu meckern.


    Das Studio bietet eben solche Kurse an, ich würde das so verstehen dass derartige Kurse angeboten werden bei denen man nach Teilnahme die Kosten anteilig von der KK wiederbekommt (hier sollte man auch noch mal abfragen was dass denn für Kurse sind - oder steht da ggf. auch noch eine Aufzählung im Vertrag?), wenn Du so einen Vertrag unterzeichnest zahlst Du erstmal.


    Wenn man an derartigen Kursen kein Interesse halt sollte das aus dem Vertrag raus.


    Ansonsten könnte man sich höchstens noch mit dem Studio streiten weil die Leistung für die die 57 € anfallen nicht hinreichend bestimmt genug ist.

    Die viel spannendere Frage ist was in dem von Dir unterschriebenen Vertrag steht.


    Wenn dort nur die Monatsgebühr von X € aber keine Kosten für Zusatzkurse aufgeführt wird ist eine solche Zusatzabgabe sicherlich nicht zulässig.


    Steht jedoch in Deinem Vertrag dass Du neben der Montsgebühr auch noch Gebühren für Kurse zu zahlen hast ist es an Dir solche kostenpflichtigen Kurse zu besuchen oder auch nicht - zahlen musst Du dann trotzdem.


    Die bloße Tatsache, dass das Studio derartige kostenpflichtige Kurse anbietet bedeutet aber nicht, dass jedes Mitglied diese auch automatisch nutzen und vor allem nicht bezahlen muss.

    Liebster horstie,


    die Aussage man wüsste wo von man schreibt in Kombination mit diesem Posting:


    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Stimmen Account-Name und Kontoinhaber überein? Wenn nicht, schonmal über eine Strafanzeige nachdenken.


    spricht für sich selbst oder?


    Egal ob Jura-Forum oder TT, sollte man schon etwas darauf achten was man mal eben so in den Raum wirft. Auch wenn es ggf. anders gemeint war ist das Statement: Account Name ungleich Kontoinhabe = Anzeige einfach nur Mumpitz. Ende.


    Ich finde es persönlich einfach nur gemeingefährlich wenn man ohne die genauen Hintergründe und Umstände des Sachverhalts kennt irgendwelche "heißen" Tips ala "Anzeige" etc. pp. in die Welt setzt.


    Damit das jetzt nicht in einer endlosen OT Diskussion ausartet soll es das an dieser Stelle damit aber auch gut sein.

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Und wenn dem so ist, sollte man auch einen Strafantrag stellen. Das ist kein Mumpitz, sondern je nach Verkäufer manchmal auch die wahrscheinlichere Art, sein Geld wieder zu bekommen. Jedenfalls kostet es nichts und ist eine Option, da


    1. die Staatsanwaltschaft weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten hat
    2. es durchaus Verkäufer gibt, denen zivilrechtlich alles wurscht ist, da sie eh die nächsten 40 Jahre unter der Pfändungsfreigrenze leben werden, die strafrechtlichen Konsequenzen aber doch ernster nehmen (gerade letzten Monat wieder erlebt, dass ein Verkäufer das Geld mit Entschuldigung zurücküberwiesen hat mit der Bitte, doch den Strafantrag zurückzunehmen).
    3. es auch mal einen Strafrichter gibt, der dem Verkäufer die Schadenswiedergutmachung zur Auflage gemacht hat.


    Sorry aber bei der Summe in der hier rechtliche Begriffe und Sachverhalte durcheinandergeschmissen werden ist Mumpitz noch ein freundlicher Ausdruck.


    1. Ist ein bloßer Lieferverzug noch keine Straftat die angezeigt werden kann. Ob hier überhaupt schon Lieferverzug vorliegt lässt sich anhand der Beschreibung des TE nicht erkennen. Reden wir über 3 Tage, 1 Woche, 1 Monat?


    2. Wenn man davon ausgeht, dass es sich um einen Eingehungsbetrug handelt und der VK nicht die Absicht hat zu liefern, dann kann man das bei der Polizei zur Anzeige bringen. Betrug ist dabei aber ein "Offizialdelikt". Wenn die Polizei einmal Kenntnis davon erhalten hat, ermittelt sie. Unabhängig vom Willen des Geschädigten. Insbesondere kann der auch die Anzeige nicht zurücknehmen, wie oft fälschlich gegelaubt wird.


    3. Zurücknehmen kann man einen Strafantrag bei einem Antragsdelikt, aber Betrug ist wie gesagt kein solches. Du kannst also max. eine Strafanzeige aber keinen Strafantrag stellen.


    4. Schadenswiedergutmachung nach § 46a StgB mindert die Strafe wird aber nicht vom Gericht im Verfahren festgelegt.


    5. Ist im Einzelfall zwar denkbar das auch im Strafverfahren der Täter zum Schadensausgleich verurteilt wird, dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Davon ab müsste erstmal das gesamte Vorverfahren durchlaufen werden, (Anzeige, Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft, Anklageerhebung, Verfahren, Verurteilung) was sich bei uns in D schon mal sehr lange hinziehen kann.


    Wenn der VK sich also auch weiterhin nicht rührt, dann sollte man als Geschädigter wie folgt vorgehen um schnellstmöglich an sein Geld zu kommen (sofern denn beim "Täter" überhaupt was zu holen ist):


    Wie von Dauerposter beschrieben erstmal Tatsachen schaffen, d.h.:


    Frist zu Lieferung setzten (mit Zugangsnachweis) und gleichzeitig für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Hinweis dass in diesem Fall Anzeige wg. Eingehungsbetrug bei der Polizei gemacht wird.


    Nach fruchtlosem Fristablauf den Verkäufer mahnen (mit Zugangsnachweis).


    Dann Kaufpreis im Wege des Mahnverfahrens oder der Leistungsklage geltend machen (lassen).


    Parallel kann man dann nach o.g. Fristablauf mit den gesammelten Unterlagen bei der Polizei aufschlagen und die Anzeige stellen. Hier ist es durchaus denkbar, dass der VK aufgrund der möglichen strafrechtlichen Sanktionen dann das Geld zurückzahlt weil er genau wie der von Dir beschriebene Kunde davon ausgeht der Käufer könne die Anzeige noch zurückziehen, dass das hier nicht der Fall ist muss man ihm ja vorher nicht verraten.

    Zitat

    Original geschrieben von lukke
    Ja, das werde ich dann auch so machen, weil ich keine Ahnung von dem Zeug habe.


    Würde ich dann mein Geld wieder kriegen ?? oder kann ich mir das schonmal abschminken ??


    Manchmal muss man sich echt schon wundern...


    Du kannst den VK anzeigen bist Du schwarz wirst, das Geld gibt es deswegen noch lange nicht wieder.


    Ein mögliches Strafverfahren (wobei "lange Lieferzeit" noch kein Straftatbestand ist) hat nichts mit deinen zivilrechtlichen Geldforderungen zu tun.


    Also streich den ganzen Schmuh der hier von einigen geschrieben wurde und halte dich an das was Dauerposter geschrieben hat. Alles andere ist Mumpitz.