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Original geschrieben von Maarthok
Scheint aber vereinbart worden zu sein (wenn man von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgeht):
Zitat: würde so auf der Rückseite des Kaufvertrages in der AGB stehen
also passt die Bemerkung irgendwie schon.
Da steht wenn man den Ausführungen des TE folgt, dass man lt. AGB im Fall einer "Rücknahme" für ausgepackte Ware pauschal 25% des Kaufpreises abdrücken muss. Das ist kein einzelvertragliches oder durch AGB begründetes Widerrufs- oder Rückgaberecht, dass ist Abzocke. 
IGGY
Lass Dich da auch keine Spielchen mehr ein. Mach das Schreiben mit der Fristsetzung fertig und wenn die es nicht schaffen in dieser Zeit den Mangel zu beseitigen tritts Du vom KV zurück.
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Zitat
Original geschrieben von Mezkal
Und wenn etwas verkauft wird, und das U. die Voraussetzungen erfüllt, dann muss keine Umsatzsteuer berechnet werden.
ISt das dann so ungefähr richtig?
"Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen. Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht."
http://www.akademie.de/fuehrun…mer/kleinunternehmer.html
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Google gerade mal wieder kaputt?
Davon ab ist der Vorteil von Kleinunternehmer eigentlich gerade, dass sie keine USt ausweisen müssen. http://www.steuerratgeber-onli…nunternehmerregelung_.php
Ansonsten erteilt auch gern jeder Steuerberater hier kompetente Hilfe.
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Zitat
Original geschrieben von IGGY
Nur bei der Reklamation wurde auf einmal hingewiesen das bevor ich auf Rücknahme poche, die AGB lesen solle die an der Kasse in DINA4 Grösse hängt, diese besage das Sie das Recht auf nachbesserung haben und bei Rücknahme der Ware mit 25% Wertverlust zu rechnen habe.
Das ist mit Verlaub absoluter Blödsinn, davon ab ob man sich hier nicht eh noch trefflich streiten könnte ob irgendwelche obskuren AGB überhaupt wirksam einbezogen worden sind:
Wenn Du ein Schreiben mit angemessener Frist zur Nachbesserung mit Rücktrittsandrohung schickst und innerhalb dieser Frist nichts passiert können die sich alle AGB der Welt in die Haare schmieren, dann gibt es 100% des Kaufpreises zurück und gut ist.
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Re: Erfahrungen und Berichte zu http://www.efox-shop.com
Zitat
Original geschrieben von lupo2342
Oben , in der Mitte vom Telefon steht "TV Mobile", wo normalerweise Nokia steht. Zum anderen hat das e71 auf der Seite eine Duel Sim funktion, was dieses Handy eigentlich nicht hat.
Wir sind uns aber nicht sicher ob die Seite in Ordnung ist und ob es Originale sind, die dort verkauft werden.
Die Frage ist doch jetzt rhetorisch gemeint oder nicht?
Allein die Tatsache das auf der gesamten HP nirgendswo das Wort "Nokia" auch nur erwähnt wird sollte da doch schon ausreichen.
Davon ab: Wieso sollte gerade dieser Shop ein Originalhandy mit besonderen Funktionen (Dual Sim) zum halben Preis anbieten können?
Da bekommst Du nur billigen Nachbauschrott aus Asien aber garantiert kein Nokia e71...
EDIT:
Versand aus China
Per EMS oder UPS
-Versandkosten ist 23,99 euro
-Paketlaufzeit in der Regel 5-7 Tage
-Sie müssen als Käufer (Importeur) Einfuhrumsatzsteuer (EUST) (ca. 20% des Warenwerts) selbst zahlen.
Dazu noch eine China Ltd., schon dreist wie die auftreten...
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So "kulant" wie sich das Möbelhaus bisher gezeigt hat behaupte ich mal die haben dem Kunden weder über AGB noch einzelvertragliche Absprache ein 14tägiges Rückgaberecht eingeräumt (sonst hätten die die Ware ja auch schon bei der ersten Reklamation zurückgenommen), von daher passt diese Bemerkung nicht zum vorliegenden Sachverhalt.
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Nach dem ganzen Hype der da im Vorfeld und Vorcasting gemacht wurde, dachte ich ja da müssten jetzt die ultimativen Granaten bei rauskommen.
Dagegen wurden viele absolut durchschnittliche Kandidaten präsentiert mit denen Raab beim Contest auch nichts reißen würde. (Fehlt halt die Geige und ein wenig Xtasy...).
Absoluter Schrott die ganze Sendung und auch wenn man sich ja von dem sonstigen Casting-Müll ach so distanzieren wollte ist im Ergebnis nur eine todlangweilige Sendung bei rausgekommen, die kein Stück besser ist als der altbekannte DSDS oder Popstar Mist.
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Zitat
Original geschrieben von IGGY
Hab ich eine andere Wahl als das die Tragödie auszusitzen, heute endet auch meine 14tägiges Umtauschrecht, was das Möbelhaus nur mit 25% Wertminderung machen würde, da das Polster ja genutzt ist.
Beim Offlinekauf gibt es kein 14tägiges Rückgabe oder Umtauschrecht!
Ansonsten solltest Du in dem Schreiben eine angemessene Frist von 10 Tagen setzen und den sonstigen Rücktritt vom Kaufvertrag auch gleich mit reinschreiben.
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Re: Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung
Zitat
Original geschrieben von sk8ergirl
Nun scheinen sich aber die Herren von der Polizei sehr dafür zu interessieren, wer denn der Fahrer war (Geschwindigkeitsübertretung ca 40km/h).
Was heißt den hier ca.? Bis 40 außerhalb geschlossener Ortschaften sind das "nur" 3 Punkte ab 41 heißt es dann einen Monat laufen.
Und ansonsten:
Die bekommen ihn so oder so raus, also spar Dir jeglichen Zirkus und gib an das er gefahren ist.
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Original geschrieben von herbert1960
Eine 0900-er Abzock-Nummer ist schon ziemlich dreist. :flop:
Wer sagt Dir, dass das nicht eigentlich sogar das Ziel der ganzen Aktion gewesen ist?
Viele Leute anschreiben die dann 10 Minuten in der Warteschleife hängen und dann sagt man denen, dass sei alles nur ein bedauerliches Mißverständnis, hat aber hintenrum trotzdem gut abkassiert.
Die Leute sind 20 € los und froh das dieses "peinliche" Thema vom Tisch ist und der Anbieter reibt sich die Hände.