Restwert wird vom Gutachter festgelegt, i.d.R. behaupten die Versicherungen sie hätten einen Käufer der den Wagen zu wesentlich höheren Konditionen kaufen würde als vom Gutachter festgelegt, wenn die Versicherung tatsächlich mal so jemanden hat - Pech gehabt.
Ansonsten gibt es aber auch für Unfallfahrzeuge entsprechende Börsen und man kennt den Marktwert.
Hier wird die Versicherung aber sicherlich kein Interesse daran haben den Restwert des Fahrzeugs künstlich zu puschen. Und das der Restwert des KFZ nicht über dem Zeitwert vor dem Unfall liegen kann ist auch logisch.
Einfach mal durchgespielt:
Zeit/Wiederbeschaffungswert: 500 €
Restwert: 200 €
= Minderwert= 300 €
Reparaturkosten 1.000 €
Heist also die Versicherung müsste den Minderwert und die Reparturkosten von 1.300 € übernehmen, die Karre hatte aber nur einen Zeitwert von 500 € also liegt die Obergrenze dessen was die Versicherung zahlen muss bei 650 €, hieße hier also, der Minderwert von 300 € wird bezahlt und es blieben rechnerisch 350 € für eine Reparatur die 1.000 € kostet.
Hieße hier also: Reparatur unwirtschaftlich und sinnlos, d.h. es gibt max. den Zeitwert von 500 € und Ende.