Beiträge von ChickenHawk

    Gerade der TE der in anderen Beiträgen ja darauf gepocht hat sich bestens in verschiedensten Gesetzen auszukennen sollte doch eigentlich wissen:


    Recht kommt nicht von gerecht.


    Überspitzt gesagt: Lässt Du einen Ladendieb laufen der sich nur was zu essen geklaut hat weil er kurz vor dem verhungern war? Nein weil Du als Polizist hier nach geltendem Gesetz zu handeln hast und das sagt nun einmal dass Ladendiebstahl eine Straftat ist. Nach den Motiven wird nicht gefragt, dies wird allenfalls vom Richter beim Strafmaß berücksichtigt.


    Wenn die Abschiebung aus asylrechtlichen Gesichtspunkten her in Ordnung war lässt sich hier nun mal nicht groß diskutieren. Menschlich ist das natürlich eine ganz andere Schiene keine Frage, aber das steht auch nicht wirklich zur Debatte (siehe Beispiel oben). Wenn überhaupt kann man darüber reden ob das Asylrecht nicht mal überarbeitungsbedürftig wäre und auch hier stellt sich die Frage wo fängt man an und wo hört man auf. Nach heutigem Stand ist der Ermessensspielraum der Behörden eben nicht so groß wie manch einer es gern hätte.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Ich kenne auch Fälle in denen Frauen im 8. Monat schwanger sanktioniert wurden weil sie sich nicht auf einen Job beworben haben.


    Wer von sozialer Hängematte spricht, hat noch kein JobCenter von innen erlebt.


    Ich kenne Fälle in denen Kunden der Arge zu einem Termin morgens um 9:30 Uhr ihre Mutter schicken, weil sie selbst nicht Willens oder in der Lage sind aufzustehen...


    Und irgendwie ist bei jeder Pressemitteilung der FKS über durchgeführte Kontrollen immer jemand dabei der arbeitet und dennoch Leistungen bezieht.


    Von daher muss man hier richtigerweise immer beide Seiten der Medaille betrachten.


    Davon mal ab: Wie viel Verträge kann man sich denn anlachen, damit man auf monatlich 345 € an Auszahlungen und Prämien kommt? Von daher ist das doch alles eher ein theoretische Problem.

    Re: Media Markt Umtausch/Rückgabe - tatsächlich ohne Wenn & Aber?


    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?


    Wie Du an dem zusammengeführten Beitrag sehen kannst: Ja.


    Aber im Prinzip gilt bei MM nach wie vor:
    Sie werben zwar mit dem 14tägigen Umtausch (auch wenn es eigentlich anders sein müsste interpretiert MM das gerne als: Gegen ein anderes Gerät oder gegen Gutschein, seltener gegen Geld) ohne Probleme, ob und wie das in der Praxis dann auch so ist hängt aber ganz vom jeweiligen Markt und Mitarbeiter ab.


    Wenn Du das Powerbook nicht nur mal testweise anmachst, sonder ggf. noch Software draufspielst etc. pp. können die schon komisch werden. Ebenso bei etwaigen Pixelfehler die ja bis zu einer bestimmen Grenze zu akzeptieren sind.


    Davon ab ist es bei MM mittlerweile gängige Praxis derartige Retourengeräte einfach neu zu versiegeln und wieder als Neuware in den Markt zu stellen. D.h. Du kaufst ggf. ein Gerät was schon 5 Leute vor Dir "getestet" haben. Je nachdem wie schlampig der Service gearbeitet hat sind auf Geräten mit Festplatte sogar noch Daten vom Vorkäufer. Bei mir war MM in so einem Fall äußerst zickig und wollte von dem Umtauschversprechen nichts mehr wissen, hat ihnen im Ergebnis aber nicht geholfen. Nur problemlos war der Kauf und die Rückabwicklung sicher nicht von daher werde ich bei MM keine größeren Geräte mehr kaufen (von den überzogenen Preisen mal ganz ab).

    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    müsste er sie doch eigentlich auf dem TV anzeigen, oder?


    Tut er nämlich nicht.; er zeigt nur ewig 'lade DVD' an.


    Nun ja er müsste zumindest mal den Menü-Bildschirm öffnen, so dass Du dann gem. BDA die Bilder auswählen und anzeigen lassen könntest.


    Von daher würde ich eher auf eine falsch gebrannte CD mit den jpeg`s tippen. Hier kommt es drauf an mit welchem Programm die CD erstellt wurde, nicht jedes PC Programm brennt dann die CD auch DVD-Player kompatibel.


    Wird die CD denn vom PC oder Laptop erkannt?

    Re: Rücksendung auf Kosten des Käufers rechtens? - OnlineShop O'Neill


    Zitat

    Original geschrieben von MooNFisH
    meiner Meinung nach handelt es sich dabei sogar um arglistige Täuschung..


    Mühelose Rückerstattung:
    "Die Rückerstattung erfolgt für alle sorgfältig zurückgegebenen Produkte per Gutschrift auf die ursprüngliche Kreditkarte des Käufers, wobei die Lieferkosten an den Empfänger hiervon ausgeschlossen sind. Die Rücksendekosten sind zu lasten des Kunden."


    Bequemes Bestellen:
    "Der Vertrag gilt somit als in den Niederlanden abgeschlossen."


    Kontakt:
    "Rue Louis Blériot 5, 4460 Grâce-Hollogne, Belgium."


    Ja in der Tat wirklich arglistig...
    Das einzige was man denen vorwerfen könnte wäre, dass die bei einem Shop mit *.de Endung nicht gleich ein riesen Pop-Up aufgeht: Achtung Sie kaufen nicht in Deutschland ein.


    Aus der bereits zitierten Richtlinie:
    "...müssen die Kosten, die, wenn überhaupt, vom Verbraucher im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts getragen werden, auf die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren begrenzt werden."


    Die Lieferung war kostenfrei, also kein Problem, die Rücksendekosten können dem Verbraucher auferlegt werden. Dt. Recht (es gibt kein Fernabsatzgesetz, dass sind §§ aus dem BGB) zieht hier nicht. Müsste man mal sehen was das niederländische Recht dazu sagt. Im Ergebnis: Schreib die 16 € ab und kauf dort nicht mehr ein.

    Zitat

    Original geschrieben von rebelstar
    ....z.B. Mithilfe Mieterverein oder Anwalt.
    Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass das Fenster uralt ist und das darf nicht sein.


    Aber bitte nicht vergessen das SEK und die KSK auch noch zu informieren :rolleyes:


    Immer wieder spannend, wie manche Leute nur anhand eines kleinen Fotoausschnittes "Tatsachen" fesstellen können und dann auch noch mit Halbwissen glänzen.


    Sollten es aufgrund der Fenster tatsächlich dazu führen, dass trotz voller Heizleistung keine 16 Grad erreicht werden, weil diese defekt oder undicht sind, dann ist der Vermieter verpflichtet hier tätig zu werden. Allerdings nicht automatisch mit dem Einbau von neuen Fenster ggf. reicht auch abdichten der alten aus.


    Bloß weil ein Fenster "alt" ist hat man noch lange keinen Anspruch auf den Einbau von neuen. Davon ab ist man sich derartiger Dinge ja bewusst wenn man eine Altbauwohnung anmietet. Man kann ja sich hinterher auch nicht beim VM beschweren, dass die Decke zu hoch sei.


    Von daher vorsichtig mit solchen Forderungen, wenn ein Austausch nicht wg. eines Defektes oder Undichtigkeit erfolgt gilt das dann als Modernisierungsmaßnahme und kann auf die Miete umgelegt werden.


    http://www.rechtsrat-jetzt.de/rda.php?t=5

    1.) Es gibt sowas wie einen Kleinkrambeitrag
    2.) Es gibt auch sowas wie FAQ auf der Seite von cdwow:


    "Rücksendungen
    CD WOW! muss vor einer Rücksendung informiert werden. Ein Kundendienst Mitarbeiter wird Ihren Wunsch beurteilen und Ihnen ein Rücksendungsformular zukommen lassen, das jeder Rücksendung beigelegt werden muss. Die genaue Beschreibung für eine Rücksendung ist auf dem Formular aufgeführt.


    CD WOW! akzeptiert Rücksendungen nur aus folgenden Gründen:
    •Ware beschädigt oder defekt bei Auslieferung
    •Ware ist nicht der bestellte Artikel
    •Ware, die von der Beschreibung auf der Webseite abweicht



    Hier klicken um ein Rücksendeformular von unserem Kundendienst anzufordern"
    http://www.cdwow.net/info/Faqs
    http://www.cdwow.net/info/WrongItem

    Zitat

    Original geschrieben von ilbasco
    Dabei kann es natürlich mal vorkommen, dass ein Schüler/eine Schülerin an dem Tag nicht da ist und ich die Note versehentlich trotzdem vorlese, da ich gerade so im "Vorleseschwung" war. Daraus wurde mir aber noch nie ein Strick gedreht und ich finde die Intentionen des Threaderstellers ehrlich gesagt äußerst befremdlich!


    Tja, so ist es halt wenn es ums Prinzip geht oder wenn man auf Teufel komm raus einen Grund suchen will um Streit vom Zaun zu brechen. Aber man muss ja auch die Probanden bei "Krieg am Gartenzaun" nicht verstehen die sich wg. jedem Kleinkram vor Gericht zerren. ;)

    Re: re


    Zitat

    Original geschrieben von antivds
    daher ja der Gedanke eines Mahnmals ....


    Über ein Mahnmal würde sich die Lehrkraft evtl. sogar freuen, wann wird die Vergabe von Noten schon mal u einem historischen Ereignis erhoben?


    Zitat

    Original geschrieben von antivds
    Es geht einfach nur darum der Kraft ein Mahmal zu setzen ...., egal ob die Benotung positiv oder negativ ist, es muss nicht sein ...


    Und hier ist schon der Kern des Problems: Es geht ums Prinzip.
    Und das kann im Endeffekt immer nur ins Auge gehen. Niemand mag Klugscheißer und Rechthaber erst recht nicht. Datschutz hin oder her, recht haben und recht bekommen sind im wirklichen Leben (leider) eben nach wie vor 2 Paar Schuhe.


    Wer es jetzt riskiert nur wg. Prinzipien sich mit der Lehrkraft oder ggf. dem gesamten Lehrkörper (Eine Krähe hakt der anderen...) zu überwerfen, sorry dem ist nicht mehr zu helfen.


    Egal ob Schule, Uni oder Berufsleben:
    Es wird immer wieder Situationen geben wo etwas nicht ganz "nach Vorschrift" läuft. Genauso wird man sich selber oft genug auch mal in irgendwelchen Grenzbereichen bewegen, entweder weil es einfach so üblich ist oder weil es einfach vollkommen überflüssig wäre sich zu 100% an die Vorgaben zu halten.
    Von daher ist der Spruch mit dem Ponyhof schon gar nicht so verkehrt. Wer es sich zur Aufgabe macht jede "Ungerechtigkeit" im Leben bis zum letzten zu verfolgen, der wird kaum noch Zeit für etwas anderes haben.


    Gerade wenn es nur eine temporäre Angelegenheit von 6 Monaten ist:
    Zähne zusammenbeißen und durch. Fühl Dich moralisch als "Sieger" weil die Bestimmungen Deine Auffassung bestätigen und lass es gut sein. Du wirst den Lehrer oder die Welt nicht ändern wenn Du Streit vom Zaun brichst und machst Dir für die restliche Schulzeit das Leben unnötig selber schwer. Das ist die Sache einfach nicht wert.