Gerade der TE der in anderen Beiträgen ja darauf gepocht hat sich bestens in verschiedensten Gesetzen auszukennen sollte doch eigentlich wissen:
Recht kommt nicht von gerecht.
Überspitzt gesagt: Lässt Du einen Ladendieb laufen der sich nur was zu essen geklaut hat weil er kurz vor dem verhungern war? Nein weil Du als Polizist hier nach geltendem Gesetz zu handeln hast und das sagt nun einmal dass Ladendiebstahl eine Straftat ist. Nach den Motiven wird nicht gefragt, dies wird allenfalls vom Richter beim Strafmaß berücksichtigt.
Wenn die Abschiebung aus asylrechtlichen Gesichtspunkten her in Ordnung war lässt sich hier nun mal nicht groß diskutieren. Menschlich ist das natürlich eine ganz andere Schiene keine Frage, aber das steht auch nicht wirklich zur Debatte (siehe Beispiel oben). Wenn überhaupt kann man darüber reden ob das Asylrecht nicht mal überarbeitungsbedürftig wäre und auch hier stellt sich die Frage wo fängt man an und wo hört man auf. Nach heutigem Stand ist der Ermessensspielraum der Behörden eben nicht so groß wie manch einer es gern hätte.