Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Bance hätte gar nicht mehr auf dem Platz gestanden.


    Hätte der Hund nicht gesch***** hätte er den Hasen gehabt oder so ähnlich.
    Das vorher ist für die Betrachtung der Situation völlig irrelevant. Der Spieler stand nun mal da (ob zu recht oder unrecht ist Schnuppe) also hat Herr L. ihm nicht auf den Fuß zu latschen. Punkt.

    Wobei das eine mit dem anderen mal gar nichts zu tun hat.


    Auch wenn es vorher Vorfälle mit dem Spieler gegeben hat, solange der Schiri die nicht ahndet: Pech gehabt.


    Wenn derartige "Tätlichkeiten" wie auf den Fuß treten konsequent gepfiffen werden würden gäbe es pro Spieltag aber wesentlich mehr Rote Karte und Sperren. Davon ab dass die schauspielerische Leistung des Spieler auch mal wieder "herrvorragend" war... 3 Spiele Sperre für den "Täter" und bitte 1 für den Schauspieler (man hätte ja glauben können ihm wird gerade ohne Betäubung das Bein amputiert), daraus würden dann hoffentlich mal beide lernen.

    Re: Was macht die Polizei bei einer Anzeige?


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Verkäufer war anderer Meinung. Wie halt üblich. Jetzt werde ich auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Betrug machen. Das die Strafanzeige rechtens ist, habe ich schon auf Polizei Webseite nachgelesen. Aber was macht dann die Polizei dann? Wie wird die Polizei den Fall untersuchen? Wird Sie überhaupt was untersuchen oder es nur auf schriftlichen Verkehr belassen???


    Die Polizei nimmt erstmal nur die Anzeige auf, ermitteln tut da keiner. Der VK bekommt wenn überhaupt dann mal ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der Gelegenheit sich zu äußern. Der VK schreibt dann er habe ein funktionierendes Gerät geschickt und könne sich nicht erklären wieso Du jetzt was defektes hast. Dann schließt die Staatsanwaltschaft die Akte und Du bekommst ein nettes Schreiben, dass das Verfahren eingestellt worden ist.


    Wg. solcher Kleiningkeiten wird nicht ein Beamter auch nur einen Fuß vor die Tür setzen oder in CSI Manier ermitteln ob der VK nun wirklich ein krummer Hund ist.


    Zivilrechtlich spielt das dabei mal gar keine Rolle, wenn Du den VK "zwingen" willst die Ware zurückzunehmen müsstest Du ihn unabhängig vom Strafverfahren sowieso gesondert verklagen.

    "Das Oberlandesgericht München entschied am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07), dass ein Wiederverkauf von Oracle-Lizenzen rechtswidrig war, weil die Zustimmung des Urhebers nicht vorgelegen hatte. Dies gelte selbst beim Vertrieb von Oracle-Einzelplatzlizenzen mit Übergabe eines Original-Datenträgers. Dieses Urteil bezieht sich allerdings ausschließlich auf Oracle-Software, nicht auf Software von Microsoft oder anderer Hersteller."

    Ich könnte mich täuschen, aber wenn ich Software installiere dann kommt irgendwann ein Fenster mit "Lizenzbedingungen" bei der ich zustimmen muss.


    Von daher wäre es ein leichtes das nicht nur wegzuklicken sondern sich vor der Installation diese Bedingungen mal durchzulesen, da steht bestimmt was davon, dass ein weiterverkauf untersagt ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Danke für den sinnfreien Beitrag -


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, insbesondere darf man einen Satz auch ruhig bis zum Ende lesen (und dann auch bitte so zitieren!) oder ist das etwa im Rahmen bestimmter Studiengänge nicht vorgesehen? ;)


    Es wäre schön wenn der eigene pawlowsche Reflex einfach mal ein wenig im Zaum gehalten werden könnte.


    Aber genug OT hier geht es um Zoll und Einfuhren, wer sich über akademische Leistung oder Studiengänge streiten will sollte das in dem entsprechenden Beiträg tun oder - und das wäre wohl die beste Lösung - einfach mal tief durchatmen und das alles nicht so verbissen sehen.

    Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Sehe es nicht wirklich ein das so ein Hilfspolizist vom Zoll mein Zeug beglotzt und begrabbelt.


    Man mag ja von unseren Beamten halten was man will (gerade wenn sie sich in gewissen Studentenbeiträgen aufführen wie Rambo), aber Zöllner sind sicherlich keine "Hilfspolizisten".


    Die Polizei ist für die innere Sicherheit zuständig, dem Zoll obliegt die Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Also zwei Paar Schuhe. Wenn der Zöllner jetzt Dein Gerät "begrabbelt" dann tut er das ja nicht weil er so unglaublich heiß drauf ist mal ein Iphone in die Finger zu bekommen, sondern weil Du von der Behörde einen formellen Nachweis willst.


    Wie Printus schon schrieb: Zwingt Dich ja keiner das zu machen, aber dann muss man halt auf mit den etwaigen Folgen leben können wenn man ins Ausland fliegt. Könntest das Gerät ja theoretisch auch einfach hier lassen, dann wäre es komplett stressfrei. Bei uns in D sind die Damen und Herren an der Grenze ja noch wirklich human. Flieg mal unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Laptop in die USA und werde dort für eine Kontrolle ausgewählt, dann hätte man einen Grund zum jaulen. Ich sag nur verdachtsunabhängige Sicherung des kompletten Festplatteninhalts...


    Printus
    Ich weiß nicht ob Du jetzt noch Deinen Ursprungsbeitrag editieren kannst, aber die Rufnummern des Zolls haben sich z.T. geändert:


    Auskünfte zu Zollnummer:
    Tel.: 0351/44834-520
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.zollnummer@zoll.de



    Auskunft für Privatpersonen
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Du musst das Geräte oder die Geräte für die das Dokument ausgestellt werden soll schon vorzeigen, einfach auf die blauen Augen wird das nicht ausgestellt. Ggf. werden IMEI oder Seriennummern vermerkt um die eindeutige Zuordnung vornehmen zu könnne. Einfach ein INF ausstellen lassen und dass dann z.B. für ein in den USA gekauftes IPhone verwenden geht also nicht und man hätte daneben auch eine Menge Ärger am Hals wenn derartige Versuche rauskämen.