Beiträge von ChickenHawk

    Entweder man hat eine Rechnung für die Geräte mit denen man nachweisen kann, dass die Geräte hier regulär gekauft und die 19 % Mwst. bezahlt oder man lässt sich vor dem Abflug in die Staaten am Flughafen ein INF ausstellen, dann gibt es bei der Widereinreise gar keine Probleme.

    Wer erklärt denn sowas? Den solltest Du verhauen ;)


    Die einzige Chance Sachen nach einem längeren Auslandsaufenthalt zoll und steuerfrei einführen zu können wäre als "Übersiedlungsgut", dass aber erst nachdem min. 12 Monate seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hatte.


    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…ersiedlungsgut/index.html


    Also auch nach 6 Monaten Praktikum oder was auch immer in den USA sind die dort gekauften Sachen hier zu verzollen und zu versteuern. Insbesondere wenn es von vornerein nur ein zeitlich begrenzter Aufenthalt und keine auf Dauer angelegte Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die Staaten war braucht man da gar nicht erst was zu versuchen.

    Re: In welche Steuererklasse wechseln?


    Zitat

    Original geschrieben von cellphones


    Jetzt wäre nur die Frage, inwiefern sich die Gewerbetätigkeit auf die Steuerklasse auswirkt


    Gar nicht, die Lohnsteuerklasse ist primär da um Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gleich zu versteuern. Die Einkünfte aus der Gewerbetätigkeit kommen dann am Jahresende auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit on top und müssen dann versteuert werden.


    Wenn Du also mit Deinem Nebengewerbe und Studentenjob deutlich mehr verdienst als Deine Freundin macht evtl. 3/5 einen Sinn, aber bei den Beträgen ist es im Prinzip relativ egal ob 3/5 oder 4/4 die "Ersparnis" die man unterjährig hat dürft äußert gering ausfallen, im Endeffekt ist es bei der Wahl der Steuerklasse ja eigentlich nur die Frage ob man erstmal weniger zahlt oder es am Jahresende über den Ausgleich wieder reinbekommt.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Teleskopstahlruten sind auch eine Empfehlung, aber damit muss man umgehen können, sonst kann man schnell jemanden zum Krüppel schlagen.


    "Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist in Österreich und Deutschland verboten. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen."


    Jetzt fehlt nur noch einer der mit dem "heißen" Tip ums Eck kommt man solle sich gleich eine AK47 besorgen... Herr Schmeiß Hirn oder wie war das?


    Die ganzen Kids in London die sich regelmäßig abstechen nehmen die Messer sicherlich auch immer nur zur Selbstverteidigung mit in den Pub :rolleyes:


    Waffen schützen nicht, Waffen dienen eher der Eskalation und sind zusätzlich noch für den Träger selbst potentiell gefährlich. Mal davon ab, dass man hinterher dafür sogar noch eins drauf bekommen kann:


    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    na wenn das so ist, kann man jedem ja nur raten, der nen großen karton mit sony lcd aufschrift für nen nachbarn annimmt:


    Wie viele Großbildfernseher hast Du denn schon von DHL zugestellt bekommen?
    Sowohl die Märkte die selber verkaufen als auch die Händler im Netz arbeiten hier nur mit Speditionen zusammen, die im Vorfeld mit dem Empfänger einen Termin zur Anlieferung vereinbaren. Bist Du dann nicht zu Hause ist auch nichts mit "Ersatzzustellung" beim Nachbarn.


    Und Vorsatz ist immer ein Problem, sowohl aus Sicht der Haftung als auch aus Sicht der Strafbarkeit.

    Auch wenn es überspitzt dargestellt wird:
    Im Endeffekt ist es so. Ein Grund mehr weswegen die Kurierdienste von derartigen Ersatzzustellungen lieber Abstand nehmen sollten.


    Nochmal: Es mag ja in Dein Verständnis nicht reinpassen, dass man mit der Übergabe des Paket vor die Haustür des Nachbar aus der Nummer raus ist, aber es gab noch keinen Fall bei dem ein Kurierdienst nachträglich den Annehmenden in Regress genommen hat (außer es lag eine explizite schriftliche Genehmigung des Empfängers vor das Paket bei XY abzuliefern).


    Der Kurierdienst bzw. der Fahrer haben einen Beförderungsvertrag mit dem Absender welcher nicht bzw. mangelhaft erfüllt wird. Entsprechend müssen sie gegenüber dem Absender im Falle des Verlustes für das Paket haften.


    Die Kuriere kennen die entsprechenden Urteile selbst und wissen ganz genau: Wenn sie jetzt mit so einer Kiste noch versuchen den Annehmenden dann ihrerseits in Regress zu nehmen fallen sie auf die Schnauze. Der Fehler liegt beim Kurier, es ist egal ob er das Paket selber einfach nur vor die Tür legt oder es einem Nachbar in die Hand drückt.


    Die Tatsache das man als Nachbar quittiert, dass Hermes am 06.12.09 ein Paket für XY angeliefert hat ist zwar schön und gut, kann Hermes aber nicht davon entbinden, den Beförderungsvertrag nicht ordentlich erfüllt zu haben und verpflichtet einen noch lange nicht dann den eigentlichen Job für Hermes selber zu erledigen.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das glaube ich nicht, tim ;)


    Glauben kann man in der Kirche oder wie war das? ;)


    Auf welcher Grundlage sollte Hermes einen Schaden geltend machen können?
    Gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch? GoA (so wie O2 gern argumentiert)?


    Mir ist nicht ein Fall bekannt in dem ein Paketdienst den Annehmenden erfolgreich in Regress genommen hat. Einzig wird versucht den Empfänger damit abzuspeisen, dass man die Sendung ordnungsgemäß bei einem Nachbarn abgegeben hätte und der Empfänger sich selbst mit diesem auseinandersetzen solle (weil die genau wissen, dass sie selbst an den Annehmenden nicht ran kommen).


    Aber es steht Dir natürlich frei Deinen Glauben durch entsprechende Urteile zu untermauern.

    Solange nicht klar ist was denn da jetzt eigentlich gelaufen ist wird es schwer dazu was zu sagen.


    Sofern Du als Käufer auf die Gewährleistungsverpflichtung des VK gehst hast die die Wahl zwischen Neulieferung oder Austausch der Teile, jedoch nicht einen sofortigen Rücktritt vom KV.


    Das Dir das Regal dann live nicht "wertig" genug erscheint ist kein Grund für einen Rücktritt vom KV. Ergo hast Du von Deinem Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen gebraucht gemacht, hier gilt nach wie vor:


    Versandkosten vom VK zu Dir (strittig), keine generelle Erstattungspflicht des VK
    Rückversandkosten von Dir zum VK (wenn über 40 €) sind vom VK zu erstatten

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    hermes hat aber das paket irrtümlich bei einem dritten abgegeben. dieser muss es herausgeben oder ersatz gegenüber hermes leisten.


    Nö nicht irrtürmlich, sondern vertragswidrig. Hieraus kann keine schadensersatzwirksame Verantwortungsübertragung an den Dritten der das Paket angenommen hat konstruiert werden.