Temporäre Abordnungen mit Stellung einer Unterkunft sind ebenfalls kein wichtiger Grund. Das ihr euch nur am WE seht ist zwar nicht schön aber damit muss man u.U. eben auch mal zeitweise leben.
Beiträge von ChickenHawk
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Eine Kündigung die vom Arbeitnehmer ausgeht führt nur dann nicht zu einer Sperre des ALG wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Überstunden sind kein wichtiger Grund.
Daneben gibt es ALG für Leute die keinen Job haben aber dem Arbeitsmarkt potentiell zur Verfügung steht. Wenn Ihr 2 Monate nach Australien geht steht Deine Frau nicht dem dt. Arbeitsmarkt zur Verfügung (und nein die ARGE telefoniert oder mail nicht nach Australien).
So gesehen doppelt keinen Anspruch. Und ganz ehrlich: Ich fände es persönlich auch unter aller Kanone wenn man sich von der Allgemeinheit den Urlaub über Sozialleistungen finanzieren lässt erst recht wenn man nach eigenem Bekunden durchaus einen adäquaten Job haben könnte. Sozialleistungen sollten denen vorbehalten sein die darauf angewiesen sind.
Ansonsten:
Wenn kein ALG aufgrund einer Sperre gezahlt wird müsst Ihr euch um alles andere (Krankenversicherung etc.) selber kümmern. -
Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
Unter 14 Jahren hilft NUR SelbstjustizDas ist in etwa genauso intelligent wie mit einer Softairwaffe auf andere Personen zu schießen...

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Heißt konkret Du willst wissen wie hoch die Lohnfortzahlung für eine verlängerte schwangerschaftsbedingte Krankheit ist (die aber kein Beschäftigungsverbot begründet) nach den normalen 6 Wochen oder wie?
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Wenn ich das richtig verstanden habe erstmal der AG, dieser bekommt es aber über Umwege dann von der KK wieder zurück oder so ähnlich.
Aber erstmal zahlen muss der AG.
Und was meinst Du mit verlängerter Krankschreibung? Wenn aufgrund der Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot besteht ist der Zeitraum egal.
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Da solltest Du aber noch mal ein wenig mit Google üben

Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).
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Zitat
Original geschrieben von Hannover1980
ChickenHawkWir haben ganz sicher unsere Hausaufgaben gemacht! Das Problem bei den alternativen Möglichkeiten ist, das man 1. nicht die Deutsche Besoldung erhält und 2. auch nach ein paar Jahren seinen Beamtenstatus verliert!
Das kommt logischerweise nicht in Frage, wer hat denn etwas zu verschenken?!1.) Wäre das eine Information gewesen die sich im Eingangsposting gut gemacht hätte. Dort ist nur die Rede davon, dass sich Deine Freundin/Frau für eine Auslandsstelle interessiert. Keine Wort davon, dass es ausschließlich über die Zentralstelle laufen soll weil sie trotz Ausland weiter in ihrer Beamtenwelt leben will. Einen Tot muss man eben sterben, wer weiter Staatsdiener sein will muss ggf. eben auch damit rechnen nicht das Wunschland zu bekommen.
Diese Aussage:
Zitat
Wenn, dann kann man sich NUR da bewerben:
ist daher schlicht falsch bzw. trifft nur zu wenn man die oben genannten Einschränkungen zu Grunde legt.2.) Was für ein Insiderwissen soll denn hier jemand haben (davon ab das Deine "Jokerfrage" ja nun schon mehr als einmal beantwortet wurde)?
Und das es keine Beratungskontakte gibt stimmt so auch nicht:Zentrale Auskunft für Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Telefon: 022899 358 3666
Telefon: 0221 758 3666
Fax: 022899 358 3667
E-Mail: zfa.bewerbung@bva.bund.deAlso anstatt den Umweg über ein Telefonforum zu suchen wäre es nicht sinvoller erstmal da anzurufen? Ggf. "löst" sich das Problem von ganz allein, wenn die Auskunft nicht befriedigend ist kann man immer noch in entsprechenden Foren nach Unterstützung suchen.
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Mittlerweile gibt es "Nasenspezialisten" die anhand bestimmter Merkmale sogar "Täter" durch einen Motorradhelm identifizieren.
Von daher ist es egal ob Du im Profil oder frontal geknippst worden bist, Du bist dran

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Sorry aber da hat jemand grundlegend seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Es gibt durchaus noch andere Möglichkeiten als Lehrer im Ausland zu arbeiten z.B. über den DAAD oder man sucht sich in Eigeninitative etwas.
Wer über Zentralstelle für das Auslandsschulwesen geht und damit also nur für Deutsche Auslandsschulen vermittelt werden kann muss dann eben mit dieser Einschränkung der Zielgebiete leben. Ist halt "Beamtentum" und damit kein Wunschkonzert.
Und wenn Ihr euch mal das Schulverzeichnis auf der HP der Zentralstelle anschaut, solltest Du schnell merken das es (mit Ausnahme evtl. von Israel und Iran) keine "kritischen" Länder gibt in denen überhaupt dt. Schulen existieren.
Von daher auch keine "Jokerfunktion", sie kann max. wirklich die beiden Räume ausschließen in die sie partou nicht will und das wars. -
Dann solltest Du aber im Vorfeld mit Deiner Freundin oder späteren Frau abklären ob und wie es mal mit der Kinderplanung aussieht. Dann kannst Du den Porsche gleich mal gegen einen schönen Pampersbomber tauschen...
