Beiträge von ChickenHawk

    Hinnehmen brauchen die erstmal gar nichts.


    Du willst einen förmlichen Nachweis also musst Du denen glaubhaft darlegen, dass es bei den vorgelegten Waren um ordentlich verzollt und versteuerte Ware handelt. Wie Du das machst ist primär Dein Problem. Kein Nachweis - kein INF3. Allein die Tatsache das es sich in D befindet sagt gar nichts aus, könnte ja auch geschmuggelte Ware sein.


    Wenn es für den Schmuck eine dt. Rechnung gibt, dann wird der eben ohne Seriennummer entsprechend beschrieben im INF aufgenommen so dass eine Zuordnung später möglich ist.


    Und nein es gibt keine INF3 Datenbank in der die Ausstellung für Rückreisezwecke hinterlegt wird.

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    So fuerchte ich das jemand mit 0,0 Promille aber Stress und Zeitdruck schlechter fahert als jemand mit 0,8 Promille aber ohne Stress und Zeitdruck


    Die Grenzen in Deutschland jetzt mit 0,5 Promille und dan 1,1 Promille sind gut, weil dan die Leute die nicht so vernuenftig sind das sie garnicht trinken wen sie fahren, den wenigstens wenig Trinken


    Darf man an dieser Stelle ggf. ein wenig jugendlichen Leichtsinn unterstellen der zu solchen Aussagen führt?


    1,1 bedeutet: Absolut fahruntüchtig
    schon ab 0,3 heißt es: relativ fahruntüchtig


    Und da soll jetzt einer mit 0,8 der dichter an der absoluten (wissenschaftlich ermittelten) Fahruntüchtigkeit kratzt noch in der Lage sein ein Fahrzeug sicher zu führen? Das hat mit Streß oder Zeitdruck überhaupt nichts zu tun.


    Die veränderte Wahrnehmung unter Alkoholeinfluss (Blendempflindlichkeit, Tunnelblick) etc. pp. ist nichts das man durch ein offenes Fenster weg bekommt oder was ausgeglichen werden kann wenn kein Zeitdruck besteht. Das Hauptproblem (und das scheinen die meisten ja leider nicht zu kapieren) bei Alkohol ist das die gefühlte Fahrtüchtigkeit eben massiv von der wirklichen abweicht. Selbst wer glaubt noch in der Lage zu sein sein Auto sicher bewegen zu können erlebt im Ernstfall dann eine bitterböse Überraschung.

    Das sind aber jetzt gerade mal wieder kräftige Äpfel und Birnen Vergleiche.


    Jeder "Einschnitt" in die Freiheit muss mit dem Nutzen der durch diesen Einschnitt erreicht wird abgewogen werden.


    Durch eine ständige Überwachung per Video können ggf. vereinzelt Strafttaten verhindert oder aufgeklärt werden, dies steht allerdings in keinem Verhältnis dazu das man damit praktisch auch nachvollziehen könnte wann sich wer wie aufgehalten hat. Damit gibt es also nicht NUR Gründe die dafür sprechen so etwas einzuführen.



    Anders beim Alkohol am Steuer:


    "Während im Jahr 2007 bei allen Unfällen mit Personenschaden 15 Tote und 225 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei den Alkoholunfällen mit Personenschaden 27 Getötete und 356 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle."
    Stat. Bundesamt


    Die Anzahl der getöteten Personen bei Alkoholfahrten ist also fast doppelt so hoch als bei allen anderen Unfällen. Von daher kann man schon sagen, dass es hier NUR Gründe gibt die dafür sprechen die Grenze auf 0,0 zu setzen.


    Andere Länder haben eindrucksvoll bewiesen, dass sich damit die Zahl der alkoholbedingten Unfälle deutlich senken lässt (in Verbindung mit entsprechenden Kontrollen), ebenso werden weniger Menschen im Verkehr getötet oder schwer verletzt. Dagegen ist mit einem "Ich will aber Mittags mein Bier trinken dürfen..." ein sehr dürftiges Argument.


    Klar würde man damit Alkoholfahrten nicht wegzaubern, es gibt je leider genügend Leute die sich auch heute schon nicht an die geltenden Regeln halten. Entsprechend wichtig ist es daher nicht nur den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass dieser durch ausreichend Kontrollen auch eingehalten wird.


    Persönlichkeitsrecht und Freiheit? Ja gerne, aber schon das GG sagt: Die persönliche Freiheit endet dort, wo in die Freiheit anderer eingegriffen wird.
    Es gibt nun mal kein "Recht auf Rausch" und es ist eigentlich daher auch nicht akzeptabel nur weil jemand der Meinung ist er könne mit 0,3 oder 0,4 noch prima Auto fahren, dass er damit sich und andere unnötig in Gefahr bringt.


    Und sollte man wirklich mal einen Diabetiker oder Saftfanatiker erwischen, so muss dieser sicherlich keine Angst um seinen Führerschein haben.

    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Sehe ich auch so. Es sollte ein Bier (von mir aus 0,33l) oder ein Viertel Wein zum Mittagessen erlaubt sein, ohne den Führerschein zu verlieren. Das ist ein Stück Ess- und Trinkkultur. Dadurch wird niemand fahruntüchtig. Wenn jetzt jemand "doch" schreit, sammle ich ab morgen die ganzen anderen "Fahruntüchtigen"


    Doch...
    0,25 l Wein mit 11% Vol. konsumiert innerhalb einer halben Stunde können in der Theorie bei einer Dame mit 50kg und normalen Trinkverhalten (kein Alkoholiker) dazu führen, dass sie mit 0,4 Promille unterwegs ist.


    Kennt ja jeder selber das man an bestimmten Tagen und in bestimmten Konstellationen einfach anfälliger ist und dafür an anderen Tagen umso mehr verträgt.


    Wäre ja alles kein Problem wenn die Leute sich eben vernüftig verhalten würden und z.B. das Auto nach dem Essen (wobei man sich trefflich darüber streiten kann ob es zur Trinkkultur gehört schon zum Mittagessen Bier oder Wein zu trinken, je rheinischer oder südlicher man geht mag das stimmen im Norden eher weniger) halt noch eine oder zwei Stunden stehen lässt. Nur sollte man sich eben nicht direkt nach dem Alkoholkonsum wieder ans Steuer setzen. Wer Mittags was trinken möchte kann dann Abends ja trotzdem wieder legal fahren.


    Von daher wäre es eigentlich nur logisch und konsequent wenn man auf 0,0 Promille gehen würde, damit hätte man die leidigen Diskussionen wie viel oder wie wenig noch ok ist endgültig vom Tisch.


    Und das es von der Promilleproblematik genügend andere Dussel gibt die auch ohne Alkohol im Straßenverkehr nichts verloren haben ist sicher unbestritten, allerdings kein geeignetes Argument: "Ich fahre mit 0,3 immer noch besser als der Opa..." Hier müssten entsprechend andere Regularien z.B. Sehtest alle X Jahre wie beim LKW Schein oder eine grundlegende Fahreignungsprüfung nach Y Jahren her. Das will dann ja aber auch wieder keiner in D weil es Kosten verursacht und man in seiner "Freiheit" beschränkt wird...

    Soll das heißen man sollte vor offensichtlichen Verstößen seitens der Behörden die Augen verschließen nur damit der ein oder andere auf seinen Weg in den Feierabend bloß nicht mal 10 Minuten länger braucht? Super Idee...


    Gerade gestern Abend wieder um 19 Uhr steht neben mir an der Ampel ein VW T4/5 und der Fahren (sah sehr nach Familienvater aus) kippt sich erstmal schön ein Bierchen rein... Das kann es dann ja nun wirklich nicht sein und sollte genauso kontrolliert werden wie die jugendlichen Diskogänger.

    Re: alkohol


    Zitat

    Original geschrieben von Gereon
    Ich sehe es ähnlich wie muellix, wer im Glashaus sitzt sollte gar nichts schmeißen und Mist hat jeder irgendwann, irgendwie schon mal gebaut.


    Zwischen "Mist bauen" und sich so richtig daneben benehmen ist aber immer noch ein großer Unterschied. Hier hat ja nicht jemand einfach nur ein paar Maiglöckchen aus Omas Vorgarten geklaut.


    Sicherlich wäre ein Entzug der Fahrerlaubnis auf Dauer keine wirkliche Lösung, da es die Leute nicht endgültig vom fahren abhalten würde. Allerdings dürften die Strafen hier gerne noch drakonischer ausfallen. Im Beispiel des TE hatte der Unfallverursacher nur verdammtes Glück, dass er dabei nicht auch noch einen Personenschaden verursacht hat. Das jetzt aber als strafmildernd heranzuziehen passt dann ja wohl gar nicht.


    Wer so unverantwortlich ist und mit über 1 Atü auf dem Kessel sich ans Steuer zu setzen (Personen die durch solche Deppen zu Schaden gekommen sind oder deren Angehörige betroffen sind geben mir da sicher recht) der dürfte imho auch gern mal 2 oder mehr Jahre zu Fuß gehen, denn scheinbar funktioniert da wirklich erst das Prinzip "lernen durch Schmerz". In D werden derartige Strafen (leider) aber erst verhängt wenn wirklich ein Personenschaden mit im Spiel ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn sich der Sünder clever anstellt, würde ich deine These als falsch ansehen.


    I.d.R. sind Leute mit derartigen Alkoholdosierungen aber eher nicht clever, weshalb die Praxis die These stützt ;)


    "Nach Unfallflucht zu Hause schlafen gelegt


    Plauen – (ow) Am Sonntagmorgen kollidierte ein 30-jähriger Plauener mit seinem schwarzen VW Eos (Cabrio) mit einem Verkehrszeichenträger auf der Trockentalstraße. Er entfernte sich von der Unfallstelle und wurde zu Hause durch die Polizei geweckt. Der Atemalkoholtest ergab 1,4 Promille. Seinen Führerschein musste er abgeben. Der Pkw wurde sichergestellt. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 4.100 Euro."
    http://www.polizei.sachsen.de/pd_sws/5405.htm


    http://www.haz.de/Hannover/Aus…t-fluechtigen-Straftaeter

    Bei Unfall unter Alkohol mit Fahrerflucht gibt es gleich 8 Punkte auf einen Schlag, entsprechend hohe Geldbuße und Fahrverbot.


    Das nette ist: Die 8 Punkte sind frühestens nach 10 Jahren wieder weg.


    Wenn der Alkohol nicht mehr nachweisbar ist kann man natürlich auch nicht dafür bestraft werden (außer es gibt Zeugen), allerdings wird notfalls auch zurückgerechnet. Wer also morgens um 9 noch mit 0,5 aus dem Bett geholt wird der hat genauso verloren.

    Sich einen hinter die Binde kippen: 60 €


    Dann ins Auto steigen:


    Unfall bauen und andere Wagen beschädigen: 5.000 € (Versicherung)
    zu erwartende Strafe: 2.500 €
    Bußgeld: 300 €
    MPU: 1.200 €
    Kosten für ein Jahr öffentliche Verkehrmittel: 800 €


    Summe: 9.860 €


    Die restlichen Hirnzellen einschalten bevor man besoffen Auto fährt:
    UNBEZAHLBAR

    Re: S: Übernachtung in Dortmund bei der Abreise auch nachmittags möglich ist


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    und für 2-3 Stunden brauch man sich ja gar nicht erst ein Zimmer zu nehmen...


    Doch, dann nennt sich das ganze jedoch Stundenhotel und ob man dort den gewünschten erholsamen Schlaft findet sei dann noch dahingestellt *SCNR*


    Du suchst wohl aber eher etwas in Richtung "Late Check Out".
    Problem ist: Der Hotelier an sich ist darauf geeicht, dass die Zimmer immer von nachmittags bis morgens belegt sind, entsprechend wird tagsüber aufgeräumt.


    Pullmann in Do bietet z.B. sowas an bis 14 Uhr late check out. (Viel später wirst Du kaum finden). Also einfach mal googeln (aber auch im Vorfeld abklären, dass Du erst morgens kommst).