Zitat
Original geschrieben von Anja Terchova
Wen kein Ehevertrag besteht dan gilt eh Guetertrennung mit Zugewinnausgleich - alte Schulden und Forderungen daraus mus man nicht zahlen
Der gesetzliche Güterstand in D ist bei Heirat die Zugewinngemeinschaft. Alles andere müsste schriftlich/vertraglich geregelt werden.
Es ist jedoch grdl. zu unterscheiden ob man über Schulden vor der Ehe oder während der Ehe spricht.
Alles was vor der Ehe gelaufen ist, ist (unabhängig vom späteren Güterstand) ist den Ehepartner einzel zuzurechnen.
Alles was in der Ehe an gemeinsamen Schulden macht (bzw. für das man zusammen unterschreibt auch wenn es eigentlich nur einen betrifft) muss auch gemeinsam getilgt werden. Wenn jemand eigenverantwortlich Schulden macht ohne den Partner damit reinzuziehen muss der Partner dafür auch nicht gerade stehen.
Hat aber alles mit dem Güterstand und dem auseinanderrechnen von Zugewinn etc. pp. im Fall einer Trennung erstmal gar nichts zu tun. Hier wäre lediglich interessant grob gesagt zu regeln ob und wie entsprechende Schulden im Falle auf den Zugewinn angerechnet werden oder nicht.
Aber:
Egal was man vereinbart, es kann einen doch immer noch erwischen:
Banken lassen sich bei der Zusammenlegung von Konten bspw. gern vom Partner des Schuldners unterschreiben, dass man auch für die Schulden den Dispo oder Kredite des anderen gerade steht. Hier wären daher ggf. besser 2 einzelne Konten angebracht. Ebenso kann es passieren, dass bei einem gemeinsamen Konto auch das Gehalt von X mitgepfändet wird, obwohl Y die Schulden macht. Mitgehangen mitgefangen oder so ähnlich. Betrifft übrigens fast alle Bereiche in denen etwas monetäres vertraglich (neu) geregelt wird wenn nach der Hochzeit etwas zusammengeführt wird.
Und:
Wenn man etwas (ehe)vertraglich vereinbart was im Falle eines Falles dazu führt das einer der Partner zum Sozialfall wird, dann sind solche vertraglichen Regelungen nichts wert. Am Bsp. Quindan: Wenn er freiwillig auf seinen Renten-Versorgungsausgleich verzichten würde müsste die Frau zwar theoretisch erstmal nichts zahlen, wenn er dadurch aber Geld vom Staat bekommen müsste um zu überleben, wird der freiwillige Verzicht "kassiert" und die Frau müsste trotzdem zahlen.