Beiträge von ChickenHawk

    Das könnte man aber bei Heath Ledger oder Lucy Gordon genauso fragen.


    Scheinbar ist es eben bei Schauspielern und Musikern so, dass Drogen Alkohol und Depressionen zum guten Ton in diesen Kreisen gehört.

    Wie war das:
    Er hat sich Neverland gekauft um möglichst weit von seiner Familie weg zu kommen?


    Mit Ausnahme zu seiner einen Schwester (ich meine es war Janet) hatte er nach seinem Solodurchbruch so gut wie keinen Kontakt zur Familie. Gerade das in der Öffentlichkeit gern gemalte Bild der einträchtigen und glücklichen Jackson 5 hat es abseits der Bühne in dieser Form wohl nie gegeben.

    Vorsicht in solchen Konstellationen:


    Du bekommst zwar erstmal "garantiert" Deine 1.900 €, aber wenn Du jetzt in einem Monat nur 500 € an Provision machst gehen die fehlenden 700 € auf Dein Provisionskonto ins Minus. Kommst Du im nächsten Monat auf 1.700 € Provision gibt es trotzdem nur 1.900 € raus weil verrechnet wird.


    Hast Du aber 2 oder mehr Monate hintereinander weniger als die Garantierprovision erarbeitet bist Du schnell mal mit einem vierstelligen Betrag im Minus. Sollte das AV dann beendet werden kommt der AG und will, dass Du den Fehlbetrag ausgleichst. So nach dem Motto: Vielen Dank für Ihren Einsatz, im übrigen wir bekommen noch 2.000 € von Ihnen.


    Da haben sich schon viele (gerade im Strukturvertrieb) ordentlich selbst ins Knie geschossen.


    Von daher also: Wenn die Zahlen nicht stimmen, nicht das ganze Geld gleich verjuxen, sondern zumindest einen Teil schon mal zurücklegen bis entweder das interne Konto ausgeglichen ist oder das AV beendet wird.

    James Hetfield von Metallica hat sich in Montreal auf der Bühne Verbrennungen 2/3 Grades an Beinen, Arm und Gesicht von der Bühnenpyro geholt und stand 17 Tage später ohne eine Runderneuerung wieder auf der Stage...


    Von daher ist es also nicht zwingend nötig sich nach so einem Unfall Generalüberholen zu lassen.


    Neulich kam eine Doku mit einem Reporter der MJ lange begleitet und mehrfach lange interviewt hat. Was ich dabei nicht verstehe ist das vehemente leugnen von MJ hinsichtlich seiner OP`s die ja nun wirklich offensichtlich waren (auch ohne das Chirogen bestätigten was alles gemacht worden ist). So wie er in den Interviews rüberkam schien er das tatsächlich alles zu glauben was er da so von sich gegeben hat, dass war teilweise doch schon sehr befremdlich.


    Er war sicher ein genialer Musiker und Entertainer, aber sein Privatleben war ab einem gewissen Punkt einfach nur noch eine mittelschwere Katastrophe, was bei der Jugend um dem Vater wohl auch kein wirkliches Wunder ist. Ein erwachsener Mann und Weltstar der nach eigenen Angaben sich die Nase korrigieren lässt, weil sein Vater im als Kind immer gesagt hätte er hätte eine zu breite Nase... Das lässt dann doch schon wieder tief blicken und man stellt sich die Frage ob es wirklich so erstrebenswert ist reich und berühmt zu sein.

    Na ja wenn schon Mist dann aber richtig hat sich der Autor wohl gedacht:


    "Es wäre nicht der erste Selbstmord im Grand Canyon, und auch Hollywood hat die weltberühmte Schlucht von Arizona als Kulisse für einen spektakulären Freitod gewählt..."


    Mag ja sein, dass in dem Film so getan wird als seien die Damen im Grand Canyon, gedreht wurden die Szenen aber im Dead Horse Point State Park.
    Aber wir wollen ja nicht kleinlich sein...

    Nicht zu vergessen der Hygienefaktor:


    Wer kauft sich schon gern 20 Jahre altes Holz von dem er nicht weiß wer oder was da schon alles reingeschwitzt hat...


    Die wenigen Gebote die auf gebrauchte Saunen bei Ebay zu finden sind sprechen auch eher dafür, dass der Markt hier doch sehr begrenzt ist.
    Von daher für nen Hunni (oder für lau gegen Selbstabbau) in die lokale Zeitung und wenn sich dann keiner meldet ab damit auf den Schrott.

    Ist doch mit Ärzten, Technikern und Pädagogen nicht anders wenn sie fachsimpeln.


    "Wir führen heute Nachmittag mit der Gruppe eine personenbezogene naturnahe Erlebnismaßnahme durch bei der die Teilnehmer im Rahmen ihres interkulturellen Austausches ihren Verstehungshorizont erweitern können..."


    Zu deutsch: Ausflug des Kindergartens in den Sandkasten :)


    Und schließlich hatte der Frager ja explizit nach Fachmeinungen und nicht dem persönlichen Bauchgefühl gefragt.

    Schwierige Sache aber von außen sicherlich nicht abschließend zu beurteilen.


    Das Straftäter (und das ist jetzt einfach nur eine sachliche Feststellung und nicht auf den vorliegenden Fall übertragen) von Familienangehörigen häufig in Schutz genommen wird "Das hätte der XY nie gemacht, der war so ein lieber Junge..." ist dabei ja auch nichts neues.


    Als Außenstehender hat man hier nur die Aussagen der Polizei und die der Angehörigen, also immer sehr subjektive Eindrücke, noch dazu war keiner wirklich dabei.


    Ich stimme JoPi da zu, bevor keine endgültigen Ergebnisse vorliegen sollte man dort niemanden vorverurteilen. Und das hier Staatsanwaltschaft und Polizei Hand in Hand arbeiten um etwas zu vertuschen würde ich auch nicht unstellen wollen. Bevor in D ein Polizist schießt muss i.d.R. wirklich schon einiges passieren, noch haben wir zum Glück keine US Verhältnisse.

    Dann könnte man auch wieder diskutieren ob und wie eine Anfechtung (die erst bei Kontaktaufnahme durch den Käufer an den VK geäußert wurde) greift oder nicht...


    "Anfechtung

    Bei Eingabefehlern oder irrtümlicher Absendung eines Angebots oder einer Vertragsannahme kann die Erklärung gem. § 119 BGB wegen Erklärungsirrtums angefochten werden (AG Westerburg CR 2003, 699 f.). Die Verwendung von falschem Datenmaterial begründet dagegen als Irrtum bei der Erklärungsvorbereitung kein Anfechtungsrecht (AG Herford CR 2003, 934; LG Köln CR 2003, 613; vgl. hierzu auch Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht 3. Auflage, Rn. 2996 m.w.N.).

    Ein Beispiel für einen Schreibfehler liefert die Entscheidung des OLG Oldenburg (CR 2004, 298 u. NJW 2004, 168). Der Verkäufer hatte versehentlich ein Mindestgebot von 100,-- € statt 1.000,-- € eingestellt. Dies konnte er aufgrund der vorausgegangenen, durch E-Mails dokumentierten Preisverhandlungen auch nachweisen.

    Eine versehentlich falsche Preisauszeichnung im Rahmen der „invitatio ad offerendum“ des Verkäufers im Internet berechtigt nach Vertragsabschluss nicht mehr zur Anfechtung , wenn bei Abgabe der Annahmeerklärung nicht nochmals eine Falscheingabe erfolgt, sondern die Vertragsannahme per e-Mail mit Auto-Reply-Funktion abgegeben wird (AG Herford CR 2003, 934; LG Köln CR 2003, 613; a.A. OLG Frankfurt CR 2003, 450). Es liegt dann nur ein nach § 119 BGB unbeachtlicher Irrtum darüber vor, die Preisangabe sei die zutreffende (wie bei einer Falschauszeichnung einer Ware im Schaufenster). Ein zur Anfechtung nach § 119 BGB berechtigender Irrtum wird aber bejaht, wenn der Tippfehler bei der Preisangabe erfolgt ist, gespeichert wurde und auf die spätere Kundenbestellung hin selbsttätig, also ohne nochmaliges Zutun ausgeworfen wird (AG Lahr CR 2006, 568 ohne Entscheidungsgründe, so dass nicht ersichtlich ist, ob mit „selbsttätigem“ Auswurf die Auto-Reply-Funktion gemeint ist)."


    http://www.praxisverkehrsrecht.de/internetkauf.htm


    Dazu müsste man also wesentlich detaillierte Angaben haben ob und was für ein Fehler und wie war der genaue Ablauf etc. pp. das wird dann aber auch eher rechtstheoretisch.


    Von daher zählt im Wesentlichen doch die Erkentniss: Kein Schnäppchen zu machen.

    Ist hier schon in den unterschiedlichsten Konstellationen x-mal durchgekaut worden.


    Das bloße Angebot im Netz ist lediglich eine "invitiatio ad offerendum" also die Aufforderung ein Angebot bzw. eine Bestellung aufzugeben. Ob dieses Angebot vom VK angenommen wird ist dabei erstmal noch offen. Eine automatisiert gesendete Mail über den Bestelleingang ist dabei noch nicht zwingend die Annahme des Angebots/der Bestellung (meist steht dazu aber auch was im Kleingedruckten der Mail).


    Wenn der Kunde jetzt aber die Ware und die Rechnung über den falschen Preis bekommt, dann sieht die Sache schon wieder anders aus, hier hat der VK schlechte Karten sich darauf berufen zu wollen, dass der Vertrag noch gar nicht zu Stande gekommen ist. Wenn die Rechnung allerdings bereits über den normalen Preis war hat der VK das Angebot/die Bestellung zum dem falschen Preis nicht angenommen und mit Übersendung der Rechnung mit dem richtigen Preis quasi ein Gegenangebot an den Käufer gemacht.


    Diesem bleibt dabei überlassen ob er das Angebot der VK dann nun annehmen will oder nicht. Weder der Käufer kann auf die Lieferung der Ware zum falschen Preis bestehen noch der VK auf die Abnahme zum höheren Preis.


    (By the way: Wenn es offensichtlich eine Falschauszeichnung war sollte man sich ggf. doch überlegen ob man die Sache nicht einfach auf sich beruhen lässt.)