Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von CLK
    Also andersrum gesprochen hat Die Linke gefälligst Frau Schwan zu wählen um ihr somit zumindest unter der Tolerierung einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei das höchste politische Amt in Deutschland zu ermöglichen?


    Gefälligst haben die gar nichts. Sie hätten aber dafür sorgen können das jemand diesen Posten bekommt der ihnen politisch näher steht als Köhler.
    So kann man sich an einer Hand abzählen das das weder für die Linke als für Fr. Schwan was wird. Und bei einem "Rennen" mitzumachen bei dem man schon genau weiß das man sowieso verliert ist einfach nur albern. Nicht zuletzt ist der Herr Kommissar nicht die erste Wahl der Linken gewesen, nur haben die anderen Wunschkandidaten dankend abgewunken weil sie sich eben nicht nur aus Prestigegründen verheizen lassen wollten.

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    Original geschrieben von laudanum


    Warum sein Sachverstand in der heutigen Zeit noch immer unterschätzt wird, weiß ich beim besten Willen nicht.


    Weil Oskar eben auch eine Menge Schwachsinn in die Gegend pustet der weder sachlich noch inhaltlich haltbar ist. Und weil Fr. Schwan es gewagt hat dies auch mal in der Öffentlichkeit zu äußern stellt die Linke auf betreiben von Hr. Lafontaine einen eigenen Kandidaten. Nicht weil sie so dusselig wären zu glauben sie hätten eine echte Chance, nein nur um Fr. Schwan die eh schon geringen Chancen Hr. Köhler abzulösen kaputt zu machen.


    Das hat mit Bundespolitik nichts zu tun sondern ist Eitelkeitspflege auf Kindergartenniveau.


    Und was das Thema "extremistisch" angeht:
    Nicht umsonst wurde und wird die Linke z.T. noch vom Verfassungsschutz beobachet...

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    Original geschrieben von Yahoo-huhu
    Das zeugt nur von dem Neid nicht selbst eine "Idee" zu entwickeln. Und jeder fängt mal klein an...


    Nein das zeugt nur davon, dass einige mehr von dem Thema verstehen. Wohin das führt wenn man sich ohne anständige Vorbereitung mal eben mit einer tollen Idee selbstständig macht kann man eindrucksvoll jede Woche bei Peter Zwegert sehen.


    Nichts gegen eigene Ideen und nein nicht jeder kann von allem Ahnung haben. Nur dann bereite ich mich doch entsprechend vor, hole mir die notwendigen Informationen. Das Posting des TE zeigt deutlich dass er (zumindest derzeit) definitiv nicht in der Lage ist irgendwas mehr zu betreiben als einen Stand auf dem Flohmarkt. Auch in Zeiten des Internet ist es nicht mal eben damit getan sich etwas Webspace und ein Shoppingmodul zu kaufen und zack den Onlineshop ins Netz zu stellen, erst recht nicht wenn es auch noch Geld brinen soll. Und da kann man dann vom zukünftigen Internetshopbetreiber auch etwas mehr Eigeninitative erwarten als hier bei TT ein leicht skuriles Posting in den Raum zu stellen.

    Andersrum gefragt: Hätte Carrell den Preis auch bekommen wenn er sich bester Gesundheit erfreut hätte? Sicherlich mag das erstmal makaber klingen, nur solche Geschichten sind eben immer gut dafür geeignet gealterten Stars noch mal ein wenig Ruhm zu bescheren bevor sie endgültig abtauchen.


    R-R war dieser Preis aber scheinbar nicht genug (evtl. hätte er bei einer Goldenen Kamera nicht so eine Show abgezogen - wobei sich da auch wieder die Frage stellt wie man das hätte rechtfertigen sollen).

    Was denn nun?


    Gibt es in dem Vertrag ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung mit 4 Wochen Frist oder nicht?


    Laufzeitverträge bei denen man sich eine bestimmte Zeit bindet um damit einen Preisvorteil zu haben sind auch nichts ungewöhnliches nur dann dürfte es auch keine Preiserhöhung geben. Oder hat der Versorger jetzt die Preise für den Treuetarif erhöht weil der Preis in der Grundversorgung gestiegen ist?


    Dann müsste aber auch wieder das "SoKü"-Recht mit 4 Wochenfrist greifen außer ein "SoKü"-Recht besteht explizit nicht wenn die Preis im Treuetarif nur an den Preis der Grundversorgung angepasst werden.

    Eine Auszeichnung für "sein Lebenswerk" zu bekommen ist immer ein freundlicher Hinweis darauf: "Danke alter Knabe, Deine Zeit ist vorbei. Nimm diesen letzten Preis und dann geh..."


    Herr Reich-Rabatzki hätte den Preis nehmen können und 2 Tage später hätte sich keiner mehr an ihn und seinen Preis erinnert, den Rest hätte dann die Zeit von sich erledigt und die letzte Meldung wäre eine kurze Mitteilung in der Tagesschaue geworden. So hat ein alternder Querulant es noch mal geschafft den großen Spotlight auf sich zu ziehen.

    Re: Re: Re: Probleme mit Gasanbieter


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    Original geschrieben von Hellwach
    Frage war, ob ein Kündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung generell erlöschen kann.


    Na klar irgendwann muss ja auch der Anbieter mal eine Sicherheit haben. Da die "Sonderkündigungsrechte" dann ohne großartige Kündigungsfristen ausgestaltet sind könnte ich ja sonst von heute auf morgen wg. einer Preiserhöhung von vor 2 Jahren kündigen. Es muss eine angemessene Frist zur Kündigung bei Preiserhöhungen eingeräumt werden, 4 Wochen gelten in der Rechtsprechung unproblematisch als angemessenen.



    Zitat


    Die Frage deshalb, weil a) nicht ich den Vertrag abgeschlossen habe und b) eben keine Unterlagen darüber finden konnte. Die Frage war auch nur allgemeiner Natur, da ich gelernt habe, dass man für gültige Verträge die "essentialia negotii" benötigt, zu denen auch ein Preis gehört. Variable Preise sind aber imho keine Preise...


    Es wird bestimmt nicht so sein, dass in dem Vertrag drinsteht "Wir nehmen was wir wollen" sondern es sind schon Preise fixiert die sich dann aber z.B. an der tatsächlichen Verbrauchsmenge etc. pp. orientieren.
    Also erstmal die Unterlagen suchen und gründlich studieren, dann sollten sich die meisten Fragen von selbst klären.

    Re: Probleme mit Gasanbieter


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    Original geschrieben von Hellwach


    Wir haben einen Gasliefervertrag abgeschlossen, der in den AGB vorsieht, dass eine Kündigung nur vier Wochen nach Mitteilung einer Preiserhöhung möglich ist. Ist das rechtens?


    Zudem behaupten die Stadtwerke, wir hätten einen Vertrag mit "variablen Preisen" ("Treuevertrag") unterzeichnet. Ist solch ein Vertrag, falls denn tatsächlich abgeschlossen, überhaupt wirksam?


    1. Wenn das das einzige Kündigungsrecht ist - nein. Derartige "Sonderkündigungsrechte" nach Preiserhöhungen sind aber nichts ungewöhnliches auch nicht mit der 4 Wochen Frist. Allerdings muss es doch auch einen Passus geben wann unter regulären Bedinungen die Kündigung (Laufzeit, mit 3 Monaten etc. pp.) möglich ist.


    2. Wie sollen wir beurteilen was Du für einen Vertrag abgeschlossen hast? Gdrs. sind Verträge mit Preisgleitklauseln rechtlich nicht zu beanstanden, aber wie gesagt die Details zum Vertrag kennst nur Du un der Anbieter von daher kann man dazu auch nichts sagen.

    Es ist doch bereits ein entsprechendes Urteil hier im Beitrag gepostet.
    Ob Amazon berechtigt anfechten kann oder nicht kommt sehr stark auf den Einzelfall drauf an und wieso dort der falsche Preis ausgewiesen worden ist.


    Da weder der TE noch wir wissen wie da nun tatsächlich die Lage ist sind alle Spekulationen über einen möglichen Ausgang hierüber völlig überflüssig.


    Da Amazon bisher sich nicht weiter gerührt hat sollte man davon ausgehen, dass die das intern irgendwo abgehakt haben und der TE hat Glück gehabt.
    Wenn sich Amazon nun aber tatsächlich noch mal melden sollte und massiv wird, dann gibt man das Gerät eben wieder ab und gut ist. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist aber eher nicht so groß.

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    Und der Threadersteller gucken sollte:
    1. Was er will
    2. Wie er von der Dame wegkommt


    Grundsätzlich keine Einwände hinsichtlich Deines Postings, nur die o.g. Reihenfolge sollte geändert werden. Solange er mit dieser Dame wie auch immer geartet zusammen ist wird er Punkt 1 nie wirklich erreichen....