Beiträge von ChickenHawk

    Das Problem sind weder die Rapper noch deren teilweise einfach nur völlig merkbefreiten Prolltexte sondern die Kinder/Jugendlichen die aus den verschiedensten Gründen einfach nicht in der Lage sind derartige Sache sinnvoll zu reflektieren sondern die dieses Ghetto-Assi-Verhalten als vermeintlich toll nachahmen.


    Wenn (wie gestern im TV zu sehen) eine Mutter es "normal" findet, dass 9-10 jährige Kinder sich vermehrt Pornos reinziehen oder 12jährige Mädels schon die ganze Bandbreite sexueller Erfahrungen gemacht haben braucht man sich nicht wundern, dass es in diesem Familien erst Recht keine sinvolle Auseinandersetzung über Songtexte gibt bei denen die Kids beigebracht bekommen wie man mit derartigem Müll umgehen sollte.


    Solche Knallchargen wie Sido und Konsorten sind immer nur ein Puzzelteil in einem Gesamtbild der Situation in zumeist sozial schwächeren Bezirken.

    Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Nein, die Sache ging vom Arbeitgeber aus, welcher dies so wollte, jedoch hat man mich nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen ;-)


    Solange Du da selber noch das letzte Wort also "Ja" oder "Nein" hattest und es nicht geheißen hat: So Herr XY in drei Wochen dürfen sie in der Schweiz arbeiten oder gar nicht mehr....
    wird das mit der unzumutbaren Härte nichts. Da würde das Gericht (zu recht) drauf verweisen, dass das dann Dein Problem bzw. eine Sache zwischen Dir und Deinem AG ist die der VM nun deswegen aber nicht ausbaden muss.


    Frag doch mal beim AG (da der es ja forciert hat) ob es nicht einen entsprechenden Übergangszuschuss für die 2-3 Monate gibt, dass wäre das einfachste.

    Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu. Allerdings können Sie sich aufgrund des berufsbedingten Wechsels ins Ausland unter Umständen mit Erfolg auf eine unzumutbare Härte berufen (siehe oben), wenn Sie zusätzlich einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, mit dem Ersatzmieter den Vertrag zu schließen, der Mieter gilt aber als aus dem Vertrag entlassen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter abschlussbereit wäre.


    Wurdest Du versetzt und damit zum Umzug "gezwungen" oder war es eine rein freiwillige Entscheidung? Denn wenn Du das aus eigenen Stücken getan hast kannst Du Dich nicht auf unzumutbare Härte berufen (da Du diese ja selbst verursacht hast), schließlich hast Du gewusst das Du eine Wohnung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist hast.


    Das funktioniert nur in Fällen in denen man selber nichts dafür kann, eben wenn der AG einen versetzt oder man bspw. aus der Arbeitslosigkeit wieder die Chance auf einen Job hätte.

    Ist doch genau wie alle anderen "Reality" Shows ala Toto&Harry fürs TV zurechtgebogen. Kein Mensch will doch den 53ten stinknormalen Blechschadenunfall sehen oder jetzt mal aufs Ordnungsamt bezogen keiner will sehen wie die 12x hintereinander jemanden wg. Ruhestörung verwarnen.


    Sieh es mal anders rum: Wenn es nicht genügend Deppen gäbe die z.B. meinen sie müssten im Sommer in einem öffentlichen Park auf offenem Feuer ein Spanferkel grillen oder die ihren Sondermüll einfach auf die Straße stellen, dann bräuchte man das Amt gar nicht.


    Klar kommt es jetzt etwas kleinkarriert daher wenn irgendwelche Hundehalter nun angemault werden weil ihre Tiere in der Größe einer Fußhupe nicht angeleint sind. Auf der anderen Seite wissen die Halter doch aber auch, dass es eben eine Leinenpflicht gibt (ob die sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt). Wer sich also anständig benimmt muss auch nicht fürchten an den Oberaufseher vor dem Herren zu geraten.

    Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Folgendes:


    -Kollege hat vor über einem Jahr TV abgemeldet (Faxberichte liegen vor)
    -Alle Unterlagen wegen der Abmeldung incl. Faxsendeberichte hat er noch vorliegen


    Hat er jemals eine Bestätigung der Abmeldung erhalten? Wenn nicht kann er sich die Faxberichte rahmen und übers Klo hängen, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden ihm diese nicht helfen. GEZ wird behaupten nie eine Abmeldung bekommen zu haben, ein Faxbericht ist kein Beweis dass er sich je abgemeldet hat und Dein Bekannter hat verloren.

    Genau Herrn Putin ähm ich meine Herrn Medvedev würde es bestimmt unheimlich beeindrucken, wenn die UN ihre riesigen Gaslieferungen nach Russland einstellt...


    Und ein Öllieferboykott der UN gegen die USA? Vorher fallen Weihnachten, Neujahr und Ostern aber auf den selben Tag (zumal gewisse Länder ja auch sowas wie ein Vetorecht gegen UN Beschlüsse haben sollen). Mal ganz davon ab das sich die UN selbst ja nicht immer einig ist wo es langgehen soll würden die ölfördernden Staaten sich bestimmt nicht selbst ins Knie schießen und einen ihrer größten Abnehmer selbst boykottieren. Das würde nämlich nicht nur für die USA einen unheimlichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten sondern auch für die Lieferländer selbst.


    Ein Boykott ist nur sinnvoll und durchsetzbar, wenn man demjenigen der etwas dringend benötigt dies vorenthält, aber gleichzeitig der Produzent/Lieferant der Ware dadurch keinen wirklichen Nachteil hat, weil er seine Ware anderweitig loswerden kann. Zeig mir den Saudi der bereit ist sein Öl für 20 $ das Barrel an die EG und China zu verscheuern nur weil er die USA nicht mehr beliefern soll.

    Und wenn hier noch 10x die "Haben-will"-Liste ergänzt wird, dadurch kommt man dem Zippo auch kein Stück näher. Solange nicht einer von denen die so ein Ding haben wollen bereit ist die komplette Abwicklung zu übernehmen wird das nichts werden.


    Von daher:
    1.) Jemand erklärt sich bereit den Job zu übernehmen
    2.) Bei der TT Führungsetage anfragen ob das i.O. geht
    3.) Angebote einholen + Preis bekannt geben
    4.) Fragen wer ein Zippo haben will
    5.) Geld einsammeln
    6.) Auftrag erteilen
    7.) Zippos verschicken


    Also erstmal Punkt 1-3 der Liste abklären und dann weitersehen.

    Zitat

    Original geschrieben von bigtom
    Ich finde es sehr Besorgniserregend das ein Politiker innerhalb von Stunden sowas aus dem Internet nehmen kann.


    Weil Politiker bekanntermaßen keine Menschen sind und die sonst jedem Bundesbürger geltenden Rechte für sie nicht anzuwenden sind oder wieso?
    Die entsprechenden §§ regeln, dass das Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen verboten ist. Davon das "eines anderen" Politiker ausschließt steht da nichts.