-
Zitat
Original geschrieben von hecke
Wenn Ribery bald wieder da ist, wird auch die französische Leistung wieder einigermaßen stimmen, wie man auch bei der EM sehen konnte.;)
Aber natürlich traurig, wenn es nur an einem Spieler liegt. (liegen sollte)
Auch mit Ribery haben die Franzosen keinen wirklich guten Eindruck bei der EM hinterlassen. Ein einziger guter Spieler macht eben noch keine Mannschaft. Ein müdes 0:0 gegen die Rumänen, ein Klatsche gegen die Niederlande und ein 0:2 gegen Italien.
Weder die Bayern noch die Franzosen sollte darauf hoffen, dass er nach dieser Verletzung und 3 Monaten Pause gleich wieder mit 100% dabei sein kann.
Ich prognostiziere mal einen neuen Trainer bei den Franzosen noch innerhalb der nächsten Woche.
-
Zitat
Original geschrieben von lukke
Übrigens habe ich Zeugen aus der Nachbarschaft, die gegen ihn Aussagen möchten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.
Was sollen die denn aussagen? Das Herr XY ein böser Mensch und unangenehmer Zeitgenosse ist? Sollte sich die Geschichte in der Schlichtung nicht gütlich erledigen lassen und es der Beleidigte wirklich bis zur Klage durchziehen hast Du nun mal ganz schlechte Karten wenn er Zeugen hat und Du nicht.
Es interessiert den Richter in diesem Zusammenhang kein Stück ob Dein Gegner bei den anderen Mietern beliebt ist oder nicht, sonder lediglich was sich in diesem konkreten Fall zugetragen hat. Irgendwelche "Entlastungszeugen" die gar nicht bei der Situation dabei waren würden im Falle eines Falles gar nicht gehört.
Er hat Dich provoziert, Du hast ihn beleidigt. Eine Provokation ist kein Straftatbestand eine Beleidigung schon. Der Richter könnte höchstens beim Urteil die Provokation strafmildernd Berücksichtigen und ein paar Tagessätze weniger an Strafe verhängen.
Also sieh zu das Du das im Schlichtungsverfahren aus der Welt bekommst und gut ist.
-
Zitat
Original geschrieben von Fishboneman
dann hätte man sich die schlichtungsstelle gleich sparen können^^
Erstens dass und zweitens müsste er dann im Rahmen der Privatklage gegen Dich erheben.
http://www.kanzlei-bartels.de/strafrecht-beleidigung.html
http://www.talkteria.de/forum/topic-5603.html
Je nachdem ob es soweit kommt und wie der Richter das dann wertet kann es teuer werden.
-
Wer hat denn überhaupt die Schlichtungsstelle angerufen?
"Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle fällt keine Entscheidung, sondern unterstützt die Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktlösung. Die Mediation endet im erfolgreichen Fall mit einer schriftlichen Abschlussprotokoll bzw. einer Vereinbarung. Einvernehmliche Regelungen werden i.d.R. als schriftlicher Vertrag abgefasst. Anschließend kann der Vertrag über die Rechtsanwälte bzw. einem gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt einem Gericht vorgelegt oder vor einem Notar beurkundet werden."
Von daher gibt es bei der Schlichtungsstelle keine "Strafe" sondern es ist der Versuch derartige Kleinigkeiten aus der Welt zu schaffen ohne die Gerichte belasten zu müsssen. Du entschuldigst Dich, er nimmt an alle sind happy...
-
http://www.internetratgeber-re…htAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-re…nutzung_der_wohnung_8.htm
http://www.internetratgeber-re…gemein/Untermiete/ua5.htm
Ist doch alles ganz einfach. Ab einer gewissen Dauerhaftigkeit des Besuchs ist der Vermieter zu informieren und fertig. Ob und wie man das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt, spannend wird es in der Regel nur wenn es zum Streit kommt, gerade wenn z.B. die Nachbarn sich darüber beschweren, wie z.B. hier:
http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=358087.
-
Zitat
Original geschrieben von cware
ne Abrechnung nach Personen im Haushalt - so muss man sich erstmal über den Tisch ziehen lassen... 
cheers...
Ist für bestimmte Positionen der Nebenkostenabrechnung die nicht per Zählerstand etc. pp. verursacherabhängig abgerechnet werden können völlig normal und rechtlich auch in keinster Weise zu beanstanden. Gerade Posten wie Müllabfuhr, Wass/Abwasser/allg. Strom etc. werden sehr oft über den Kopfschlüssel abgerechnet.
-
Zitat
Original geschrieben von TMausHB
Kam er per Einschreiben? 
Und das soll jetzt welche Rolle spielen? Damit man behaupten kann man hätte ihn nie erhalten und der mysteriöse Mr. X hätte ihn eingelöst?
Der TE hat einen Gutschein auf den er eigentlich keinen Anspruch (mehr) hat, da die Voraussetzungen für den Erhalt des Gutscheins nicht mehr vorliegen.
Das ihm das Ding nun doch noch zugeschickt worden ist ist wahrscheinlich einfach ein Versehen gewesen. Also zurückschicken oder wegschmeißen und gut ist.
Wenn die Schufa bei jemandem versehentlich 2x die Gebühren einzieht wird gleich Zeter und Mordio geschriehen, aber passiert mal ein Fehler zu Gunsten des Kunden, dann soll auf Teufel komm raus versucht werden da irgendwie Kapital draus zu schlagen? Das tut doch nun wirklich nicht Not.
-
Das ist weniger ein Problem von Untermiete oder (dauerhafter) Gebrauchsüberlassung sonder mehr von "Überbelegung" und der Umlage von Nebenkosten.
Du hast im Mietvertrag ja sicher drin stehen, dass Du die Wohnung mit 1 Person bewohnst. Wenn Deine Freundin nun längerfristig oder immer wieder mehrere Tage in der Wohnung ist wird sie entsprechend ja auch duschen, Wäsche waschen etc. pp. Daher wäre es das einfachste wenn Du den Vermieter darüber informierst, dann kann er ggf. entsprechend einfach die Nebenkosten anpassen bzw. die Pro-Kopf-Umlage neu berechnen und gut ist.
-
Schick das Ding zurück oder lös es einfach nicht ein und gut ist. Im Prinzip bist Du ja von Deinem Vertrag zurückgetreten und dann wären die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
-
Re: Re: Re: Re: Re: Brief von der Bußgeldstelle - wie kann ich meinen Führerschein be
Zitat
Original geschrieben von Martyn
Da fällt mir nur ein Homer Simpson Zitat ein. Sich rauszuwieseln ist das was dem Menschen vom Tier unterscheidet, ausgenommen vom Wiesel. 
Na dann können wir ja wirklich stolz auf die Menschheit sein...
Zitat
Ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bussgeld umgewandelt zu bekommen klappt nur äusserst selten, und ein Job im Aussendienst bzw. bei dem man auf das Auto angewiesen ist reicht dafür nicht aus.
Sorry aber das weißt Du jetzt woher? Kenne selber genug Fälle im näheren Bekanntenkreis (Piloten, Außendienstler etc. pp.) bei denen das problemlos funktioniert hat.
Ansonten auch:
http://verkehrsanwaelte.de/bus…_fahrverbot_moeglich.html
Wenn Du nicht immer gleich für Deine Aussagen zerlegt werden willst solltest Du derartig gewagte Thesen lieber mit Quellen belegen können. Sicherlich ist die reine Schutzbehauptung (man glaubt gar nicht wer alles unbedingt den Lappen braucht...)man sei auf den Job angewiesen noch kein Grund dafür mit einem erhöhten Bußgeld statt Fahrverbot davonzukommen, aber gerade im vorliegenden Fall beim ersten Verstoß incl. neuem Job und Außendiensttätigkeit stehen die Chancen des TE bestimmt alles andere als schlecht.