Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von lexo321


    Das soll es werden :)


    Poste das Vorhaben aber bloß nicht in einem Tattoo-Forum sonst wird da ganz laut Copycat geschrien oder wunder Dich auch nicht wenn Dich der ein oder andere Inker komisch anschaust wenn Du mit so einer Vorlage in den Laden marschierst kommst und sagst: Ich will das da.


    Es ist eine Sache sich an Tattoos von anderen zu orientieren wenn einem der Stil gefällt und dann zusammen mit dem Inker was eigenes zu entwerfen. Das bloße kopieren eines bereits vorhandenen Tattoos dagegen ist einfach nur doof.


    Gerade deshalb sind auch Träger von etwas spezielleren Tatts eher zurückhaltend wenn es darum geht ihre Errungenschaften ins Netz zu stellen. Schließlich hat keiner Bock drauf das irgendein Dullie mit dem Bild zum nächsten Scratcher rennt und es vom eigenen Tattoo dann unzählige (meist auch noch mies gestochene) Klone gibt.


    (Was bei Chinastempeln oder Flashs aus der Mappe wieder was anderes ist, da diese Dinger eben dafür entworfen wurden in Massenproduktion zu gehen.)


    Ansonsten kann man grob mit um die 50 € pro Stunde rechnen, das gepostete Bild wird je nach Geschwindigkeit des Inkers in 10-12 Stunden zu realisieren sein daher so um die 500-600 €.

    Nun ja im Endeffekt ist das ja eh ein Nullsummenspiel, da über den Lohnsteuerjahresausgleich das eh wieder glattgezogen wird. Über die Wahl der Steuerklassen sollen verheiratete Paare eben nur die Möglichkeit bekommen die spätere Zusammenveranlagung gleich berücksichtigen zu lassen. Sonst zahlt der Besserverdienende übers Jahr gesehen einen Haufen an Lohnsteuer die er dann wieder auf einen Schlag zurückbekommt.


    Und ja ab ca. 70/30 beginnt die Kombi III/V "günstiger" zu sein, auch wenn es nur ein paar Euro monatlich sind. Wirklich lohnen tut sich das aber erst wenn man bei 75/25 mit entsprechend hohem Verdienst ist.

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    Original geschrieben von Quindan
    (Hab es schon länger, ist ein wenig blass geworden...vielleicht gehe ich irgendwann mal zum nachstechen)


    Nicht persönlich nehmen, aber welcher Scratcher hat das Ding denn verbrochen?
    (Wobei die Fotoqualität sicherlich auch ihren Teil dazu beiträgt.)
    Ich würde empfehlen die Aufbereitung in einem anständigen Studio vornehmen zu lassen.

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    Original geschrieben von ThaFUBU
    Job mit Zukunft:


    Tatoo-Entferner :top:


    Wenn es das mal wirklich geben würde...
    Ein Tattoo ist nun mal eine Geschichte für die Ewigkeit, auch wenn diverse Laserstudios was anderes behaupten. Man bekommt solche Bilder nie rückstandslos wieder weg und bei vielen ist das Ergebnis nach der Behandlung schlimmer als vorher.


    Von daher sollte man auch dringend Tattoo-Studios meiden die einem schon vor dem stechen erzählen man könne das Tattoo ja auch wieder weglasern lassen wenn es einem nicht mehr gefällt... Viele Leute denken leider einfach zu wenig nach bevor sie sich unter die Nadel legen und sind dann noch nicht einmal wirklich sorgfältig bei der Wahl des Studios.

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    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    1. Ein Typ hat sich das "MySpace" logo über den Schambereich stechen lassen


    2. Das Wort "Tatoo" auf dem Hintern :D


    Ist ungefähr 2 Sekunden lustig. Wer sich das mit 25 stechen lässt darf noch rund 50 Jahre mit diesem Gag rumlaufen.


    Persönlich finde ich witzige Tattoos einfach nur blöd, so lustig kann ein Spruch oder Gag gar nicht sein, dass ich den Rest meines Lebens damit rumlaufen wollen würde.
    Genausowenig wie die bei Inker mittlerweile "beliebten" Chinastempel (quasi das neue Arschgeweih). Aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten und jeder muss selber wissen wie er sich entstellt ;)


    Oder wie es ein Inker in einem anderen Forum auch neulich so schön ausdrückte:
    "Warum meint jeder der es irgendwie geschafft hat seine DNA weiterzugeben er müsse den Namen seiner Brut auf sich verewigen..." :D


    @TE
    Dieser Laden soll lt. einschlägigen Erfahrungen aus einem Tattoo-Forum durchaus was taugen:http://www.taetowiersucht.de/site2006/index.htm

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    Original geschrieben von lukke
    Heißt, wenn ich höflich alles zugebe u. bedauere, darf der Gegner nicht mehr klagen oder wie ?? und zu was für einem Ergebniss meinst du ?


    Nö, dass heißt die Parteien müssen sich im Sühneverfahren auf ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis verständigen, anderfalls wird das Sühneverfahren als gescheitert erklärt und Dein Gegner kann klagen.


    Ich vermute mal (auch wenn Du bisher dazu nichts geschrieben hast), dass die ganze Geschichte von Deinem Gegner ins Rollen gebracht wurde. Worauf er nun raus will weiß er ganz alleine.


    Wenn es ihm darum geht einen finanziellen Vorteil aus der Geschichte zu ziehen wird er mit der Forderung "Entschuldigung, Kostenübernahme für die Schiedsstelle (ca. je nach Region 50 € - 130 € +/-) durch Dich und "Schmerzensgeld" in Höhe von XY €" in die Sache reingehen. Dann wirst Du mit einer bloßen Entschuldigung wohl kein für ihn akzeptables Ergebnis bzw. einen erfolgreichen Abschluss des Sühneverfahrens verständigen können. Im Idealfall will er nur eine Entschuldigung und die Kosten für das Sühneverfahren.

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    Original geschrieben von lukke
    Leute,


    es handelt sich hier um Zeugen aus der Nachbarschaft, die den Streit gesehen haben u. keine irgendwelche Genossen.


    Ja Herr Richter ich habe ganz deutlich gesehen das der Beklagte den Kläger nicht beleidigt hat... :rolleyes::rolleyes:


    Wenn nicht gerade jemand die komplette Zeit neben Dir gestanden hat sondern nur aus mittelbarer Entfernung irgendeine Auseinandersetzung registriert hat, dann helfen Dir diese Zeugen genau 0,0 (siehe auch "Knallzeugen) weil sie nicht sicher behaupten können Du hättest ihn nicht beleidigt, zumal das dann ja auch noch wissentlich eine Falschaussage wäre.


    Irgendwelches Geschwafel von Leuten die meinen irgendwas zu der Geschichte beitragen zu können beeindruckt einen Richter nicht, im Gegenteil es könnte eher dazu führen, dass er schlechte Laune auf den Beklagten bekommt weil der ihm mit so einem Mist die Zeit stiehlt.


    Klagen kann der Gegner nur wenn das Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis kommt.

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    Original geschrieben von lukke
    Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.


    Nun hört es aber wirklich auf...
    Mal ganz davon ab, dass Du scheinbar voraussetzt, dass Richter alles Vollpfosten sind die sich ihre Hose mit der Kneifzange anziehen.


    Die Sachlage ist hier nunmal eindeutig, ob Dir das passt oder nicht. Er hat Dich provoziert Du hast ihn beleidigt. Das eine ist moralisch zwar nicht nett, rechtlich aber nicht zu beanstanden, eine Beleidigung dagegen ist nun mal ein Straftatbestand.


    Nun irgendwelche "Zeugen" dazu bringen zu wollen, dass Du ihn nicht beleidigt hast ist doch der größte Schwachsinn den man machen kann, mal davon ab wer wäre wirklich so beschränkt wissentlich vor Gericht eine Falschaussage zu machen?


    Du hast einen Fehler gemacht, jetzt sei mal für 5 Minuten "ein Mann" und steh zu dem Mist den Du da verzapft hast. Wenn die Kiste mit einer Entschuldigung in der Schlichtung getan ist, dann freu Dich, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt dann hoffe darauf das der Richter da keine große Geschichte draus macht und im schlimmsten Fall kostet Dich das dann eben eine Strafe.


    Alle Versuche die Situation im nachhinein noch zu "korrigieren" führen nur zu einer Verschlimmbesserung.