Danke, wer lesen kann ist im Vorteil ![]()
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Nochmal ne Frage zu den Steuerklassen.
Wir haben mal ausgerechnet, dass wir bei IV/IV nur 60€ mtl. weniger netto zusammen bekommen als wenn wir III/V wählen würden.
Als Grundlage das jeweilige Brutto Einkommen mittels online Rechner eingegeben und die Nettoeinkommen notiert.
Ich dachte immer es "lohnt" sich wenn das Verhältnis 70/30 wäre.
Aber für 60€ mtl. netto mehr wechseln wir nicht. Zumal wenn mal ein 2tes Kind kommt, das Elterngeld ja entsprechend niedriger für meine Frau ausfällt.Habe ich irgendwo einen :gpaul: oder stimmt meine Überlegung?
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Gunn
Als Grundlage das jeweilige Brutto Einkommen mittels online Rechner eingegeben und die Nettoeinkommen notiert.
Warum umständlich wenn es auch einfach geht?
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Warum umständlich wenn es auch einfach geht?Danke.
Aber auch da kommt nur ca 80€ mtl. differenz zwischen den beiden Steuerklassen zusammen.
Der Aspekt mit dem zukünftigen Elterngeld lässt uns jetzt bei IV/IV bleiben.Gruß Gunn
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Nun ja im Endeffekt ist das ja eh ein Nullsummenspiel, da über den Lohnsteuerjahresausgleich das eh wieder glattgezogen wird. Über die Wahl der Steuerklassen sollen verheiratete Paare eben nur die Möglichkeit bekommen die spätere Zusammenveranlagung gleich berücksichtigen zu lassen. Sonst zahlt der Besserverdienende übers Jahr gesehen einen Haufen an Lohnsteuer die er dann wieder auf einen Schlag zurückbekommt.
Und ja ab ca. 70/30 beginnt die Kombi III/V "günstiger" zu sein, auch wenn es nur ein paar Euro monatlich sind. Wirklich lohnen tut sich das aber erst wenn man bei 75/25 mit entsprechend hohem Verdienst ist.
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Ich grabe den Thread mal wieder aus:
Ich habe vor kurzem die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2007 von meiner Wohnungsgesellschaft bekommen. Dort ist erstmalig ein Beiblatt mit der Ausweisung von "Haushaltsnahen Dienstleistungen" angefügt.
Da ich die Steuererklärung für 2007 natürlich schon lange erledigt habe, nun die Frage: Kann ich diese Werte in der 2008er Steuererklärung noch nachträglich geltend machen?
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Nein.
Wenn aber irgendwann ein neuer Bescheid ergeht, kannst du gegen (diesen) eventuell Einspruch einlegen und den aktualisierten Mantelbogen nachreichen.
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Schade... Da sich die Wohnungsgesellschaft immer 9 - 10 Monate Zeit lässt für die Abrechnung (was ja nach Gesetz auch völlig ausreichend ist), kann ich diese Ausgaben also auf dem normalen Weg nie pünktlich geltend machen? :mad:
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Zitat
Original geschrieben von benwei
Schade... Da sich die Wohnungsgesellschaft immer 9 - 10 Monate Zeit lässt für die Abrechnung (was ja nach Gesetz auch völlig ausreichend ist), kann ich diese Ausgaben also auf dem normalen Weg nie pünktlich geltend machen? :mad:Doch, immer.
Kommt ja drauf an, inwieweit du zu einer vorherigen Erklärung verpflichtet bist. Normal ist das doch kein Problem.
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Achso, mit "pünktlich" hatte ich jetzt den 31.05. des jeweiligen Jahres gemeint, da ich bisher noch keinen Steuerberater konsultiert habe - hab erst zweimal eine Erklärung machen müssen.
Über den Weg "rauszögern bis 31.12." gehts natürlich...
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