Beiträge von ChickenHawk

    Re: Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Meine Ehefrau hat nun zum 01.09. wieder eine Vollzeitarbeitsstelle angefangen, und ich habe somit keinen Ehegattenunterhalt für September gezahlt (Unterhalt wird im voraus gezahlt, also hat sie grad kein Geld). Sie will aber diesen Unterhalt mit der Begründung dass ich Unterhalt zahlen müsste so lange bis wir geschieden sind, unabhängig ob Sie vollzeit arbeitet oder nicht.


    Weiterhin argumentiert sie dass ich vor Gericht eine "Unterhaltsabänderungsantrag wegen Beginn einer vollen Erwerbstätigkeit" einreichen müsste und ich so lange Unterhalt zahlen müsste bis quasie der Richter festlegt dass ich es nicht mehr müsste.


    Wie Du schon selbst schreibst, hier immer den Anwalt fragen der kennt die gesamte Vorgeschichte am besten.


    Grds. gilt aber: Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund denen ein Unterhaltstitel beruht wesentlich geändert (hier durch Aufnahme der Vollzeittätigkeit) darf man nicht einfach eigenmächtig den Ehegattenunterhalt reduzieren bzw. streichen (Kindesunterhalt fällt da eh raus).
    Es ist daher richtig, dass Du einen Unterhaltsabänderungsantrag bzw. eine Änderungsklage erheben muss. Das solltest Du mit Deinem Anwalt schnellstmöglich abklären, da eine Herabsetzung erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung möglich und würde nicht rückwirkend für die ganze Zeit gelten.
    (Wenn Du also erst im Nov. tätig wirst müsstest Du trotzdem noch für Sep. - Okt. zahlen auch wenn sich die wirtsch. Verhältnisse geändert haben.)

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wer sowas braucht, bitte sehr. Ich brauche das nicht.


    Schön für Dich ;)


    Wie allerdings geschrieben: Es ist ja noch lange keine Verpflichtung sich bei den Nachbarn zu revanchieren. Wer so wie Du kein engeres entspanntes Verhältnis zu diesen haben will der schmeißt den Kranz halt weg und schert sich nicht weiter drum.


    Nun aber pauschal auf allen rumzuhacken die Spaß an einer "Dorfgemeinschaft" haben ist doch völlig sinnbefreit. Wie war das noch gleich: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen nachbar nicht gefällt..." ;)

    Re: "Problem" im Mietvertrag in WG


    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Die 20 €mehr alleine würden meine monatliche Miet-Schmerzgrenze leider auch leicht überschreiten.


    Und spätestens dann solltest Du:


    a) Entweder das Projekt eigene Wohnung/WG erst noch einmal auf Eis legen
    oder
    b) Dir/Euch eine günstigere Wohnung suchen


    Ja Studenten haben nicht viel Geld (behaupten sie immer von sich), wenn es aber im Vorfeld schon an 10 € oder 20 € scheitert, dann passt die Kalkulation insgesamt aber vorn und hinten nicht.


    Das Zusammenleben in einer WG ist schon eine sehr spezielle und manchmal auch anstrengende Geschichte. Wenn Du mir als Hauptmieter bereits im Vorfeld mit derartigen Geschichten und Argumenten (einkaufen, Müll wegbringen) kommen würdest dann hättest Du die längste Zeit mal einen Untermieter gehabt.


    Gibt es dann als nächstes auch eine Prämie für den der die Wohnung saugt oder den Flur reinigt? Und wird jedes Lebensmittel bis zur letzten Nudel durchnummeriert und namentlich beschriftet etc. pp.

    Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Das ist meiner Meinung nach unnötig.
    Bei uns während der Ausbildung (IT-System-Kaufmann) hatten auch viele einen Laptop, was sehr sinnvoll war. Alleine schon weil man wesentlich schneller tippen als von Hand schreiben kann.


    Gibt aber auch genügend Spezies die das 2-Finger-Suchsystem benutzen und nicht wirklich schneller sind.


    Davon ab ist es ja immer die Frage des Profs/Dozenten was er will oder eben nicht. Kann es gut verstehen, dass manche nur bedingt Lust auf das Geklapper von 20 oder mehr Notebooks haben etc. pp. haben. Schließlich kann es auch durchaus mal hilfreich sein auch ohne "EDV Unterstützung" seine Mitschriften anzufertigen.


    Und warum sich jemand in eine Vorlesung setzt nur um die letzte Simpsons Staffel zu schauen erschließt sich mir eh nicht. Entweder ich bin an der Vorlesung interessiert oder ich kann gleich ganz wegbleiben. Oder soll das lediglich das schlechte Gewissen beruhigen ala "Ich war ja regelmäßig bei der Vorlesung..."

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Und wenn man in den Lesungen mal so schaut, WAS auf den Notebooks abläuft.... (das wenigste hat dabei mit dem Studium zu tun :D )


    Weshalb der Trend immer mehr dazu geht in Vorlesungen die "Nutzung" derartiger Gerätschaften zu untersagen.

    Na ja gibt doch schlimmeres, z.B. wenn irgendwelche besoffenen Junggesellen den Maibaum anstatt ins Holz in den Rahmen der neuen Kunststofffenster nageln...


    Und schließlich ist man ja nicht "verpflichtet" sich zu revanchieren, wer meint sich nachbarschaftlich gleich mal ordentlich als A****loch präsentieren zu wollen dem steht das auch frei. Das ist halt "Dorfleben" wer mehr drauf steht anonym zu wohnen der kann sich ja gern bei Sido im Block einquatieren, da merkt der Nachbar nicht mal wenn man mit den Füßen zuerst aus der Wohnung getragen wird ;)

    Dir ist aber schon bewusst, dass sich die Dienst(arbeits)zeit für Beamte nach der jeweiligen Arbeitszeitverordnung des Bundeslandes richtet die für "Otto-Normalangestellter" wie den TE nicht gilt?


    Im Fall NRW z.B.:
    § 2 Regelmäßige Arbeitszeit


    (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich


    a) mit Beginn des Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet oder ein Grad der Behinderung von mindestens 80 festgestellt wird, 39 Stunden,


    b) mit Beginn des Monats, in dem das 55. Lebensjahr vollendet oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, 40 Stunden sowie


    c) im Übrigen 41 Stunden.


    Derartige "Vergünstigungen" sind im SGB nicht vorgesehen. (Wobei hiernach hättest Du auch max. 1 Stunde weniger zu arbeiten, aber evtl. haben Landesbeamte da noch wieder ihren "Haustarif").