Re: Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit
ZitatOriginal geschrieben von VFBler
Meine Ehefrau hat nun zum 01.09. wieder eine Vollzeitarbeitsstelle angefangen, und ich habe somit keinen Ehegattenunterhalt für September gezahlt (Unterhalt wird im voraus gezahlt, also hat sie grad kein Geld). Sie will aber diesen Unterhalt mit der Begründung dass ich Unterhalt zahlen müsste so lange bis wir geschieden sind, unabhängig ob Sie vollzeit arbeitet oder nicht.
Weiterhin argumentiert sie dass ich vor Gericht eine "Unterhaltsabänderungsantrag wegen Beginn einer vollen Erwerbstätigkeit" einreichen müsste und ich so lange Unterhalt zahlen müsste bis quasie der Richter festlegt dass ich es nicht mehr müsste.
Wie Du schon selbst schreibst, hier immer den Anwalt fragen der kennt die gesamte Vorgeschichte am besten.
Grds. gilt aber: Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund denen ein Unterhaltstitel beruht wesentlich geändert (hier durch Aufnahme der Vollzeittätigkeit) darf man nicht einfach eigenmächtig den Ehegattenunterhalt reduzieren bzw. streichen (Kindesunterhalt fällt da eh raus).
Es ist daher richtig, dass Du einen Unterhaltsabänderungsantrag bzw. eine Änderungsklage erheben muss. Das solltest Du mit Deinem Anwalt schnellstmöglich abklären, da eine Herabsetzung erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung möglich und würde nicht rückwirkend für die ganze Zeit gelten.
(Wenn Du also erst im Nov. tätig wirst müsstest Du trotzdem noch für Sep. - Okt. zahlen auch wenn sich die wirtsch. Verhältnisse geändert haben.)