ZitatOriginal geschrieben von ZweiterNick
so, erste Einschätzung: Anerkennung mit 30 % wohl "möglich". Was heisst das jetzt in Praxis? "Muss" ich nur noch 70 % der bisherigen Zeit arbeiten? Was, wenn ich aber weiter 100 % arbeiten möchte, solange es geht? Auf eigenes Risiko? Das Versorgungsamt ist leider übers Wochenende nicht erreichbar, deswegen hoffe ich mal auf ein paar Antworten, danke!
Nicht persönlich nehmen, aber so richtig intensiv hast Du Dich mit der Thematik noch nicht beschäftigt oder?
Für derartige Fragen braucht man nicht das Versorgungsamt, da reicht bspw. die verlinkte Seite weiter vorn hier im Beitrag...
Wenn Du 30% GdB bekommst heißt das erstmal noch gar nichts, da man erst ab einem GdB von 50% als schwerbehindert gilt. Es gibt zwar die Möglichkeit sich mit 30% einem Schwerbinderten gleichstellen zu lassen, die Details dazu kenne ich aber auch nicht.
Auf die Arbeitszeit allgemein wirkt sich eine Schwerbehinderung erstmal überhaupt nicht aus, lediglich der Arbeitsplatz muss entsprechend geeignet sein. Also nicht 30% Behinderung = 30% weniger Arbeit. Auch Schwerbehinderte arbeiten primär erstmal 38/40 Std. die Woche. Man kann lediglich versuchen einen Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen, wenn die Art oder Schwere der Behinderung eine kürzere Arbeitszeit notwendig macht (§ 81 Abs. 5 SGB 9). Dies setzt aber u.a. auch voraus, dass der derzeitige Arbeitsplatz teilzeit geeignet ist. Ansonsten kann die der AG zwar nicht gleich kündigen, ggf. aber auf einen Teilzeit geeigneten Arbeitsplatz umsetzen. Und ob das gewollt wird steht auf einem anderen Blatt zumal sich das auch finanziell auswirken kann.
Hier noch mal ein informativer Link dazu, geht zwar nicht um Hepatitis sondern Diabetes aber rechtlich ist es dasselbe:
http://www.diabetes-forum.de/s…v.asp?page=Archiv1&ID=241