Beiträge von ChickenHawk

    Du solltest vor allem erstmal Deine Signatur schleunigst ändern.
    Sicherlich ist die ganze "Abwicklung" erstmal etwas mysteriös, aber ob der Anbieter tatsächlich so wie Du schreibst ein "Betrüger" ist bleibt derzeit ja wohl noch offen.


    Solange man also nicht genau Bescheid weiss sollte man mit derartigen Behauptungen doch mal lieber vorsichtig sein, mal ganz davon ab ist derartiges öffentliches anprangern bei TT nicht gern gesehen.


    Was den Fall angeht: Schickste ****** kriegste ******* oder wie lautet da das passende Sprichwort? Das einzige was Du da derzeit noch machen kannst wäre ein förmlicher Brief in dem Du unter Fristsetzung die Rücklieferung der Handys forderst. Ob Du Dir tatsächlich die Blöße geben willst zur Polizei zu dackeln um denen zu erzählen, dass derjenige der Dir illegal die Handys entsperren sollte Dich vermeintlich über den Tisch gezogen hat bleibt Dir überlassen...

    Re: Gehaltsfrage - "neuer" kriegt mehr


    Zitat

    Original geschrieben von hakki99
    Mein Cheffe meint es ist unmöglich zwei Level zu springen und ich sollte mich dann noch ein Jahr gedulden....


    Damit ist doch fast schon alles gesagt oder?


    Du musst Dir halt die Frage stellen, ob Du bei Deiner Firma "marktgerecht" bezahlt wirst, oder ob Du mit Deiner Qualifikation und Erfahrung woanders deutlich mehr bekommen könntest.


    Ansonsten ist es eben nun mal so, dass mit dem Alter und der Erfahrung im allgemeinen (nicht speziell auf ein Unternehmen) das Grundgehalt steigt.
    Wenn ich genausoviel/wenig bekommen würde wie meine 5 Jahre jüngeren Kollegen, dann würde ich mich genauso bedanken.

    Versuch es doch mal hier:
    http://www.schwerbehinderung-a…community/jgs_portal.php?


    So toll TT auch ist, bei bestimmten Sachen sollte man sich eben doch an die einschlägigen Fachforen wenden, dort wirst Du bestimmt genug Leute mit eigenen Erfahrungen treffen können. Hier darauf zu hoffen dass jemand in einer ähnlichen Situation ist ist dann doch sehr optimistisch.


    Oder anders gesagt: Wenn ich wissen will wie man einen Dornenteufel pflegen muss, dann würde ich eher im Reptilienforum als bei TT fragen (auch wenn es hier sicherlich genug User gibt von denen man "tolle" Ratschläge zu diesem Thema bekommt, auch wenn da nicht wirklich viel Ahnung vorhanden ist.) ;)

    Jein Du meinst wahrscheinlich diesen Satz:


    "Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 10 % vom Warenwert.


    Damit sind sog. "Präferenzländer" gemeint mit denen die EG ein gegenseitiges Abkommen hat. Hier z.B. Mexiko, Südafrika oder die Schweiz. Wichtig ist dabei aber, dass die Ware auch dort ihren Ursprung haben muss. Da fast alles an Elektronik aus Asien kommt gelten diese Abkommen daher nicht, weil ein Iphone eben einen chinesischen Ursprung hat auch wenn es aus der Schweiz eingeführt wird.

    Alles schon mal dagewesen...


    http://www.telefon-treff.de/sh…284447&highlight=tencents


    http://www.telefon-treff.de/sh…330629&highlight=tencents


    Das ganze Modell ist doppelter Beschiss, Du bekommst den Artikel ja nicht für den Einsatz der Gebote, sondern Du zahlst pro Gebot (oder halt auch mal über Freigebote des Gutscheins) um einen Artikel zum Gebotspreis kaufen zu dürfen.


    Man schmeißt also z.B. 10 € für Gebote raus um den Artikel dann für 100 € kaufen zu dürfen, erhält man nicht den Zuschlag sind die 10 € für die Gebote trotzdem weg. Der einzige der hier was von hat ist der Anbieter, dieser kassiert für einen Artikel doppelt ab. Da bei den interessanten Artikeln sich die Bieter fast bis zum Ebay- oder Internetpreis hochbieten bringt z.B. ein 400 € Artikel tencents dann insgesamt 800 € ein.


    Würde nur Sinn machen wenn die Bieter bei dem Endpreis wirklich deutlich unter dem sonstigen Preis bleiben würden, weil aber ja ein Gebot "nur" 10 Cent kostet bzw. über den Gutschein für lau ist wird sich da immer fleißig hochgeboten...


    Also Finger weg, da kann man das Geld auch lieber gleich zum Fenster rauswerfen...

    Zitat

    Original geschrieben von angelooo
    Kann er mich wirklich Anzeigenwegen "Diebstahls..." ?
    Ich meine ich hab da ja nicht abgeschrieben bzw nichts ist da gleich wie bei dem.


    Völliger Humbug, da weder Bilder noch Text "geklaut" worden und wie TM1 auch schon schrieb es ja nun wahrlich kein lyrisches Meisterwerk ist.


    Entweder ignorieren oder wenn Du den anderen auch ein wenig necken willst freundlich zurückschreiben er möge derartige Drohungen doch unterlassen, ansonsten würdest Du Dich mal vertrauensvoll an entsprechende Stellen wenden da er als Privatverkäufer mehrfach originalverpackte Neuware anbietet, was in dieser Form nicht zulässig ist da es gewerblichen Charakter hat...

    Bin auf der Suche nach einem Langhaarschneider bei dem man nicht nur (wie z.B. bei den Philipsmodellen) die Schnittlänge in 2mm Schritten wählen kann, also im Idealfall ein Gerät was zwischen 0-20mm alles kann.


    Hat da jemand einen Tip?

    Zitat

    Original geschrieben von Masche66
    Aber ist Urlaub nicht primär zur Erholung gedacht? Für mein laienhaftes Verständnis stünde Dir nur Urlaub anteilsmäßig für die geleistete Arbeitszeit zu.


    Eine Kürzung der Urlaubstage aufgrund von Krankheit wäre unzulässig. Selbst wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist, wäre diese unwirksam. In § 9 BUrlG ist geregelt, daß bei einer Erkrankung während des Urlaubs die mit ärztlichen Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angrechnet werden (darf). Die Argumentation hier ist, dass man bei Krankheit sich je eben nicht wie im Urlaub von der Arbeit erholen kann bzw. erholt sondern lediglich von der Krankheit erholt.

    Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    , war allerdings wärend desen, letzte Woche 1 Woche arbeiten, habe wieder die selben Probleme und deswegen zahlt die Krankenkasse weiter, weil wieder das selbe Problem vorliegt!


    Das klingt dann aber schon verdächtig nach chronischer dauerhafter Erkrankung, und woran machst Du nun fest, dass Du ab dem 01.09.09 wieder topfit und arbeitsfähig bist? Oder ist die Krankschreibung wirklich erstmal nur auf die Zeit des AV`s gelegt worden?


    Wenn die Erkrankung auch darüber hinaus besteht kann es durchaus sein, dass der Anspruch damit wegfällt. Und ohne da jetzt irgendwas unterstellen zu wollen:
    Es kommt natürlich für einen Außenstehenden schon komisch wenn eine sich über mehrere Monate hinzieht und nach einer Woche Arbeit dann gleich wieder eine Krankschreibung für weitere 2 Monate dazukommt. Dann ist es doch mehr als unglaubwürdig wenn just zum Zeitpunkt des Vertragsendes sich plötzlich wieder eine Genesung einstellt.


    Von daher nimm den hier schon öfter gegeben Rat an und frag einen Fachmann, sonst kann so eine Aktion auch böse nach hinten losgehen.