Beiträge von ChickenHawk

    Re: Brauche mal Hilfe wegen einem Tarifvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Jedoch finde ich jetzt nichts in dem Tarifvertrag wie das geregelt ist. Lest euch den mal durch und schreibt mal was ihr dazu meint.


    Ganz ehrlich? Ich finde es ein wenig dreist hier ein 30 Seiten Dokument reinzupatschen mit dem Du Dich selbst scheinbar noch nicht wirklich auseinandergesetzt hast, denn so schwierig ist es dann doch nicht:


    Entgeltvorschriften
    § 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf Basis ihrer vereinbarten
    individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Banktag des Folgemonats in der Regel unbar ausgezahlt wird.


    Was da jetzt im einzelnen individuell als Arbeitszeit vereinbart wurde kannst Du nur selbst wissen. Davon mal ab, eigentlich hättest Du (zumindest wenn es nach dem TV geht) max. 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, also keine 85 Stunden in 2 Wochen...


    Ansonsten noch mal was aus Wiki:
    "Für Tage, an denen kein Einsatz in einem Kundenunternehmen erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7h bei 35h/Woche) ohne das dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden. Grundlage dafür ist § 11 (4) des AÜG [8] welches den § 622 BGB für Leiharbeitsverhältnisse aufhebt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitzeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf."


    Gilt aber nur wenn Du auch mit der Leihfirma einen Vollzeitvertrag und keine Teilzeitvereinbarung o.ä. geschlossen hast.

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Allerdings bezweifle ich, dass ein AN gekündigt werden darf, wenn er krank ist.


    Doch das geht sehr wohl und ist auch zulässig, allerdings nicht wg. einem Tag Krankheit o.ä. aber gerade bei längeren Erkrankungen sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen möglich:


    http://www.brauer-rechtsanwael…sbedingten-kundigung.html


    Es hat ja auch ein wie sagt man so schön in Bayern "Gschmäckle" das der AN bis zum Ende des AV`s krankgeschrieben ist. Kann natürlich auch sein, dass dies erstmal so gemacht wurde weil davon auszugehen ist, dass danach keine Erwerbstätigkeit vorliegt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht benötigt wird. Sollte der AN nun aber auch über die Dauer des AV hinaus erkrankt bzw. arbeitsunfähig sein, dann sieht die Sache auch nochmal wieder anders aus, hier ist es eben auch möglich Urlaubs- oder sonstige Ansprüche zu verlieren, wenn diese aufgrund einer langen Erkrankung auch (bei einem anderen AG) nicht hätten genommen werden können.


    Aber wie schon Eingangs geschrieben: Derartige Fragestellungen sind für einen eindeutige Beantwortung bei TT einfach zu komplex. Da sollte doch der Gang zu Fachmann die richtige Wahl der Mittel sein.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    §7 Pkt.4 BUrlG klärt das eindeutig.


    Sorry eben nicht...
    Da steht nur, dass wenn der Urlaub wegen Beendigung des AV nicht mehr gewährt werden kann dieser abzugelten ist (dazu mal die Kommentierungen und Urteile lesen).


    Da steht nichts davon, dass der Urlaub abzugelten ist wenn dieser wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht mehr gewährt werden kann.

    Grds. ist nach § 7 Abs. 4 BundesUrlG Urlaub der wg. Beendigung des AV nicht mehr gewährt werden kann abzugelten sprich auszuzahlen. Ein Anspruch des AN auf Auszahlung soll damit aber nicht pauschal bejaht werden.


    Das wäre in der Tat wohl eher ein Frage für einen Fachmann im Arbeitsrecht, außerdem kommt es neben den gesetzlichen Regelungen auch noch auf etwaige tarifvertragliche Regelungen etc. pp. an. Eine definitive Antwort wirst Du hier also nicht bekommen können.


    Wenn Du allerdings schon knapp 2 Monate vor Ende des Ende des Arbeitsverhältnisses krank bist und somit der AG auch keinen Chance hat Dir den Urlaub zu gewähren würde ich nicht unbedingt damit rechnen dass der AG verpflichtet wäre den Urlaub abzugelten, sondern dass kann durchaus dann in die Kategorie "persönliches Lebensrisko" fallen.

    Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    Man kann sich richtig vorstellen, wie die sabbernd vor dem Bildschirm sitzen und sich auf die Fotos stürzen....


    Wenn nicht sogar schlimmeres... Muss schon ein ganz "besonderer" Schlag Mensch sein der sich derartige Reisen tatsächlich antut.


    Wobei wir hier thematisch aber in der Tat vom Ursprungsthema sehr weit abkommen, von daher sollte man auf irgendwelche breiten Diskussionen hierzu
    besser verzichten. Zumal es hier auch nicht wirklich viel zu "diskutieren" gibt, es sei denn es kommt hier einer um die Ecke der der Meinung ist, die Damen machen das alles total freiwillig und würden ihren Job über alles lieben...


    Also weg von den Bums-Bombern hin zur Erlebnisreise nach Lloret.
    Und für den Fall dass es trotz Nahrungsergänzung nicht mit der holden Weiblichkeit klappt weiß der TE ja nun wo richtig was mit den Frauen "geht"...

    Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Wieso sollte ich die nicht vorhandene erfahrung sonst ausdrücken?


    Gar nicht...
    Der potentielle AG sieht doch bereits an Deinem Lebenslauf dass Du in dem Bereich keine Erfahrung hast, dann brauchst Du da nicht extra noch im Anschreiben drauf rumreiten. Im Anschreiben verkauft man sich bzw. seine Person mit guten Eigenschaften, aber niemals sollten da vom Bewerber selber Argumente kommen wieso er für den Job nicht geeignet ist.

    Der Schreibstil mag zwar noch als lustig durchgehen, die Inhalte bzw. das Thema (egal ob Fake oder nicht) finde ich aber alles andere als ammüsant.


    Sich damit zu brüsten das man irgendwo in Bangkok die Not und das Elend vieler der dort lebenden Frauen ausnutzt um sich für kleines Geld ihre stundenweise Zuneigung zu kaufen finde ich nicht wirklich zum Lachen sondern eigentlich nur arm.

    Sofern das für Dich tatsächlich eine Alternative zu Deinem jetztigen Job ist (soll heißen weist Du worauf Du Dich da einlässt?) würde ich da gar nicht erst mit solchen Faxen per Brief anfangen, sondern Deine Freundin bzw. die Tochter soll Dir ein persönliches Gespräch mit ihrem Vater vermitteln und dann kann man sich von Angesicht zu Angesicht über etwaige Möglichkeiten unterhalten.


    Wenn es unbedingt postalisch sein soll:
    Das Schreiben klingt nicht wirklich überzeugend, gerade das "die Palette ist für mich zwar neu..." würde ich so nie irgendwo reinschreiben, damit gibts Du zu verstehen dass Du von der ganzen Thematik keine Ahnung hast.

    Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl


    Woraus man eigentlich schließen könnte, dass er mittlerweile Deutscher sei und somit nicht mehr abschiebbar wäre.


    Nicht zwingend, spricht ja auch nichts dagegen mit einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung hier zu leben und trotzdem noch eine andere Staatsbürgerschaft zu haben.


    Und nur weil er eine deutsche Verlobte und ein gemeinsames Kind hat bedeutet das auch noch nicht, dass er automatisch deutscher Staatsbürger wird bzw. das der deutsche Staat einem Antrag auf Einbürgerung zwingend stattgeben müsste.
    Nur ist bei solchen Konstellationen der Staat gehalten das Wohl der Familie und des Kindes bei etwaigen Ausweisungsentscheidungen stärker zu berücksichtigen als bei z.b. alleinstehenden Personen.

    Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Naja innerhalb von einem Jahr mal zweimal die Frontscheibe wechseln müßen.


    Und in den 5 Jahren davor dafür dann nie? Sicher kann sowas immer mal passieren, aber (ab wann zählt man eigentlich als Vielfahrer?) ich kenne auch genügend "Vielfahrer" denen in den letzten Jahre keine Scheibe kaputt gegangen ist.


    Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, dass es einen erwischt entsprechend höher je mehr man fährt, aber letztendlich ist das doch wie Lotto spielen, einer reißt 100.000km ab und es passiert nichts und Oma O. fährt 2x Jahr 50km und bei der ersten Ausfahrt ist sie am drannsten.