Beiträge von ChickenHawk

    Wenn der Führerschein sofort und ohne jegliche Untersuchung/Gutachten weg wäre, dann könnte man sich sicherlich trefflich darüber streiten, ob das dann noch angemessen und rechtmäßig wäre.


    Das jemand aber ggf. seinen Lappen los ist, wenn er nachweislich mehrfach harte Drogen genommen hat darin sehe ich nicht wirklich ein Problem, weder von der Sinnhaftigkeit noch von Rechtmäßigkeit.

    Zitat

    Original geschrieben von NadFL
    Hier ist eine Defnition ohne Angabe konkreter Gehälter, die das ganze wieder vereinfacht: http://www.mittelschicht.com/index-Dateien/Page339.htm


    Nach dieser Definition hätten wir dann aber wieder keine bzw. eine verschwindend geringe Oberschicht, da hier nur Leute dazu zählen würden die von ihren Zinsen leben könnten.


    Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen, jemanden mit einem Jahresbrutto von 120K € würde man wohl eher Richtung Oberschicht einordnen.
    Das heißt dann aber ja noch lange nicht, dass diese Person nicht mehr regelmäßig arbeiten gehen muss um weiterhin sein Geld zu verdienen, denn mit nur 2 oder 3 Jahren Arbeit bei dem Einkommen hat man noch nicht für den Rest des Lebens "ausgesorgt".

    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.


    Man muss sich hier einfach darüber im klaren sein, dass man es mit zwei verschiedenen "Rechten" bzw. Gesetzen zu tun hat, die denselben Verstoß eben entsprechend ahnden.


    Für den Verstoß gegen das BTM gibt es vom Strafrecht einen drüber, dass evtl. der Führerschein weg ist hat damit aber mal gar nichts zu tun, weil es eben ggf. auch ein Verstoß gegen Führerschein- bzw. Verkehrsrecht ist.


    Gegenbeispiel:


    Wenn Schläger S dem Opfer O eins aufs Auge haut, dann bekommt der S eine Strafe für Körperverletzung (Strafrecht) und muss dem O Schadenersatz zahlen (Zivilrecht). Da wird der S ja auch für ein und dieselbe Tat "doppelt" sanktioniert.



    Und ja auch wenn man mit Medikamenten im Blut unterwegs ist die fahruntauglich machen kann das zur MPU führen, da wird nicht groß unterschieden. Da in der Regel man Medikamente aber wg. einer vorübergehenden Erkrankung und nicht wg. einer dauerhaften Sucht zu sich nimmt gehen derartige Ermittlungen i.d.R. ins leere.

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    Original geschrieben von Martyn
    Bei Kokain ist das nicht so das Problem, Kokain wird relativ schnell verstoffwechselt (geringe Halbwertszeit) und die Abbauprodukte sind auch nicht mehr wirksam.


    Weil man bei seinem Drogendealer des Vertrauens ja auch immer gleich das Reinheitszertifikat für den Stoff mitgeliefert bekommt oder wie? Auch wenn reines Kokain selbst relativ schnell an seiner eigentlichen Rauschwirkung verliert besteht immer noch ein hohes Risiko, dass es verzögerte körperliche Folgen hat die zwar nicht mehr direkt in Form des Rausches die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, aber deswegen nicht minder gefährlich sind (von irgendwelchen Streck- und Zusatzmitteln ganz ab).


    Oder würdest Du jemand ans Steuer eines KFZ lassen, der zwar körperlich "clean" von Wirkstoffen ist, aber gerade den "Affen" hat?
    Oder was machst Du wenn jemand gerade während einer Fahrt einen Depri bekommt und es für eine tolle Idee hält sein Leben zu beenden in dem er in den Gegenverkehr fährt?


    Harte Drogen und deren Auswirkungen kann man nicht schön reden.

    Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?


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    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Man kann auch davon ausgehen, dass mit steigendem Einkommen eher Steuern hinterzogen werden (Wahrscheinlichkeit ist höher), dennoch werden ohne Anhaltspunkt keine Durchsuchungen durchgeführt.


    Das ist so nicht ganz zutreffend, im Zuge der Diskussionen um Zumwinkel & Co. gab es auch einen Bericht über die entsprechenden Steuerprüfungen bei sog. "Einkommensmillionären". Es gibt zumindest verwaltungsintern die Dienstanweisung Personen mit einem Einkommen über XY €/Jahr zu 100% zu prüfen, völlig verdachtsunabhängig. Die praktische Umsetzung dieser theoretischen Vorgabe scheitert allein daran, dass die Länder nicht genügend Fahnder/Prüfer beschäftigen.


    Zitat


    Wie gesagt, wenn zumindest die Abhängigkeit erstmal belegt wäre, mindestens aber ein Drogentest durchgeführt worden wäre. Aber aufgrund der Besitzes von Drogen, die noch nicht genommen wurden (auch vorher kein Drogenkonsum) finde ich MPU oder ein (sofern ich mich nicht irre) selbst zu zahlendes Gutachen unangebracht.


    Nun ja auch hier zeigt die Erfahrung, dass die wenigsten Leute die derartige Drogen besitzen, diese nicht selber konsumieren bzw. in der Vergangenheit noch nie konsumiert haben. Das es in diesem Fall einen vermeintlich verhinderten "Erstkonsumenten" erwischt hat ist dann doch eher die Ausnahme.


    Mal davon ab: Ich glaube dem kein Wort. Klar gibt man der Polizei gegenüber an, dass man Erstkonsument ist, aber seine ganze Geschichte ist doch mehr als halbseiden. Wir reden doch hier nicht von Dauerlutschern. "Ne Herr Wachtmeister, ich hatte nen schönen Abend und habe mir deswegen spontan eine weiße Substanz beim dem Herren in der dunklen Gasse gekauft von der ich nicht weiß was es ist..." Ja ne ist klar, ich kaufe mir mein Koks auch immer nur versehentlich, eigentlich wollte ich nur Brausepulver.
    Von daher, wenn der Bengel nun das Gutachten zahlen muss kann man doch nur sagen: SSA


    Heißer Spartipp meiner Mutter: "Junge renn nicht mit Koks in der Tasche durch die Gegend, dann hast Du auch keine Kosten für ein Gutachten und MPU."
    Damit habe ich schon sicher den ein oder anderen € gespart. ;)

    Man muss dabei eben das spezielle Suchtpotential bei harten Drogen berücksichtigen. Man kann zwei Bier die Woche trinken ohne Alkoholiker zu sein/werden, es wird aber verhältnismäßig wenig Konsumenten von Koks geben, die sich nur 2x die Woche etwas reinpfeifen ohne dauerhaft abhängig zu sein/es zu werden.


    Mal davon ab, dass die Nachwirkungen von derartigen Drogen auch anders sind als beim Alkohol. Wer Samstag Abend ein paar Bier getrunken hat ist am Mo. wieder nüchtern und fahrtüchtig. Bei Koks funktioniert das nicht so leicht. Dort kann es selbst ein paar Tage nach dem (Erst-)Konsum zu plötzlichen temporären Ausfällen kommen. Passieren die dann gerade im Straßenverkehr wird es schnell sehr gefährlich.

    Re: Führerschein bestanden, nun fordert TÜV Nachzahlung - Rechtens???


    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Wie gesagt es geht uns nicht um die Summe, sondern einfach darum, dass Sie über keine Erhöhung informiert wurden ist. Weder von der Fahrschule, noch dem Prüfer an dem Tag, noch der TÜV (der vom Gesetzentwurf vor einem halben Jahr schon bescheid wusste).


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder so ähnlich...
    Dass die Gebühren erhöht wurden ist ja kein Staatsgeheimnis, man hätte sich also informieren können, der TÜV ist hier nicht in der Bringschuld.


    Wenn Du Dich mit irgendwem um die 5 € streiten willst, dann höchstens mit dem Fahrlehrer bzw. der Fahrschule, schließlich sollten die ihre Kundschaft auf dem laufenden halten.

    Gibt schlimmeres...


    Gerade noch mal geschaut, wonach Du suchst schimpft sich "Reiseausweis als Passersatz" weitere Infos hier:


    http://www.bundespolizei.de/cl…/rap__node.html__nnn=true


    Für Malta würde der Spaß daher wirklich nur 8 € kosten, allerdings ist das keine Verlängerung des Persos, sondern dieses Ding gilt nur für die eine Reise. Langfristig musst Du Dir also dann trotzdem noch einen neuen Perso/Pass besorgen.


    Nett auch diese Einschränkung von der verlinkten Seite:
    "Andere Staaten sind zur Anerkennung von der Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Ihre Nutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.
    Von den Grenzbehörden kann eine Ausstellung trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen insbesondere dann abgelehnt werden, wenn der Zielstaat keine Passersatzpapiere anerkennt, oder bei Verwendung sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen."


    Also lieber vorher noch mal genau informieren, ob das auch problemlos geht.

    Schnell und günstig und dann noch bei einer nicht zuständigen Stelle wirst Du in dieser Kombination nicht hinbekommen.


    Für den Trip in die Schweiz reicht in der Tat noch der alte Reisepass.


    Egal ob (vorläufiger) Perso oder (vorläufiger) Reisepass bei der Ausstellung durch eine unzuständige Behörde gibt es immer einen saftigen Aufschlag.
    Und ja es gab/gibt ggf. die Möglichkeit erst am Flughafen ein Dokument verlängern zu lassen, dann muss man aber viel Geduld und Zeit mitbringen und hoffen, dass es dort auch ein entsprechendes Büro gibt und dies auch besetzt ist, denn nicht jeder Zöllner oder Bundespolizist kann das mal eben machen. Und wirklich "kleines" Geld war dass dann auch nicht.


    Die günstigste und schnellste Lösung wäre daher wohl bei der Gemeinde mit Hauptwohnsitz innerhalb der nächsten 4 Wochen vorbeizufahren und einen vorläufigen Perso (gibt es noch am selben Tag) für rund 12-15 € zu beantragen.