Beiträge von ChickenHawk

    "Bei der erforderlichen freien Beweiswürdigung im Sinne des § 108 Abs.1 Satz 1 VwGO wird das Verwaltungsgericht nach Erheben der von der Klägerin angebotenen Beweise – ggf. auch nach Vernehmung des Gebührenbeauftragten (§ 86 Abs. 1 VwGO) - zu berücksichtigen haben, dass nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall der Rundfunkgebührenbeauftragte auf Grund seiner finanziellen Beteiligung an der Beitreibung rückständiger Gebühren durch Provisionen (vgl. zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Rundfunkbeauftragtem und Rundfunkanstalt und zur Höhe der Provisionen BAG, Urteil vom 15. Februar 2005, - 9 AZR 51/04 -, AP 00 Nr. 6 zu 12 a TVG; Urteil vom 26. Mai 1999, - 5 AZR 469/98, AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ein erhebliches Eigeninteresse an der Abgabe auch inhaltlich zweifelhafter, ihn aber wirtschaftlich begünstigender Erklärungen haben kann."


    OVG Niedersachsen 10 PA 118/05


    Es ist von Gerichten inzwischen mehrfach entschieden worden, dass eine Zwangsanmeldung nur Aufgrund der Aussage des Gezlers und ggf. auch irgendwelchen halbseidenen Zeugen nicht das Papier wert ist auf dem sie steht.


    Wenn die GEZ ihr Geld haben will muss sie das notfalls einklagen, sofern sich der potentielle Zahler nicht vorher schon einschüchtern lässt. Mir ist in letzter Zeit nicht ein Fall bekannt in dem die GEZ aufgrund einer Zwangsanmeldung vor Gericht gezogen wäre und dann auch noch obsiegt hätte. Dafür haben die Jungs in der Vergangenheit schon zu oft eins auf den Deckel bekommen. Natürlich braucht man erstmal ein paar starke Nerven, aber wie schon erwähnt wer sich nicht ins Bockshorn jagen lässt kann da relativ entspannt sein.

    Ob die das dürfen ist eine ganz andere Frage, sie machen es einfach. Und dann kommt der Gebührenbescheid und jetzt muss jeder selber wissen, ob und wie er sich mit denen streiten will.


    @MM
    Es gibt keine wirksame "Zwangsanmeldung", wenn Du nicht selbst eine Anmeldung unterschrieben hast können die Dir mal gar nichts. Auch hier werden die zwar sicher erstmal einen Gebührenbescheid schicken, gegen den kann man sich aber problemlos wehren.

    Strafen gibt es nicht. Allerdings kann es schon heftig werden, wenn eine Nachzahlung für den Zeitraum X angesetzt wird. Da wird von Seiten der GEZ auch gern schon mal geschätzt. (Siehe dan Fall des Familienvaters der 10 Jahre kein TV Gerät hatte und dann bei der Anmeldung seines neuen Gerätes für eine lange Zeit nachzahlen sollte.)


    Und ansonsten gilt: Wenn man sich selber nicht durch irgendwelche Aussagen in die Pfanne haut können die nichts machen, egal was Else Kling von Nebenan erzählt.

    Das die Damen und Herren von der DKP unter dem Deckmantel der Linken nicht immer gerade alle Nadeln an der Tanne haben ist doch nun nicht wirklich etwas neues.


    Viel schlimmer ist es doch, dass es scheinbar genug Leute gibt die solche verwirrten Leute auch noch in einen Landtag wählen.

    Bei der MCD Kiste leistet Du höchstens Beihilfe, sind ja nicht Deine Steuern sondern die von MD. ;)


    Und es geht ja hier auch nicht um BB persönlich oder einen anderen User, sondern um die breite gesellschaftliche Empörung aus allen Bereichen. Dabei war Zumwinkel wohl scheinbar nur der Anfang in den nächsten Tagen und Wochen werden sich noch einige andere warm anziehen dürfen. Und bestimmt ist da dann auch der ein oder andere dabei der jetzt noch am lautesten geschrien hat.


    Wieso zu ehrlich? Du hälst Dich an die geltenden Steuergesetze. Nicht zu wissen wie man bescheißt ist doch nichts negatives. Aber wie auch schon mal geschrieben: Es fängt beim Lohnsteuerausgleich damit an, dass statt 50km dann 53km deklariert werden usw. usf.. Reinschreiben kann man in seine Erklärung ja erstmal viel, ist halt immer das Risiko, dass bei bestimmten Konstellationen dann blöde Nachfragen kommen. Von daher lohnt sich der Aufwand im Verhältnis zum Risiko eigentlich eh nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    Heute gab es auf dem zdf eine Reportage über Drogenschmuggel zwischen der deutschen und holländischen Grenze,was passiert denn,wenn während der Fahrt die Drogen aus dem Fenster geschüttelt werden,wird man dann trotzdem belangt z.B. auf Grund der Videoaufzeichnung vom Polizeiauto ?


    Ein Strafverfahren wg. Verstoßes gegen das BTMG kann dem Schmuggler nur anghängt werden, wenn die Beamten auch tatsächlich was von dem Stoff finden. Die bloße Tatsache, dass die Beamten sehen das irgendwas aus dem Fenster geworfen wurde reicht nicht, die Vermutung liegt dann zwar sehr nah, reicht aber nicht als Beweis.


    Aber Du darfst Dir sicher sein: Die Jungs werden den Standstreifen ganz gründlich absuchen bis sie was gefunden haben.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    :confused:


    Gemäß Deinem Zitat ist alles ab 1 Jahr Haft ein Verbrechen, und ein "erhebliches" Steuervergehen (was hier ohne Zweifel vorläge) kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.


    Damit ist gemeint, dass die Tat mit mindestens einem Jahr bestraft werden muss, nicht das es bis zu XY Jahre gibt.


    Quasi: Wer Steuerhinterziehung begeht wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.


    Das wäre formaljuristisch dann ein Verbrechen, weil die Mindeststrafe 1 Jahr beträgt. Alles mit einer Mindesstrafe unter einem Jahr, so z.B. auch die Steuerhinterziehung nach § 370 AO wäre ein Vergehen, da es hier keine Mindeststrafe von einem Jahr gibt sondern nur die "bis zu" Regel gibt.