TE = Thread-Ersteller (Beitragsersteller)
Mir ist es persönlich relativ egal wann denn der Abschluss nun tatsächlich gewesen ist, mal abgesehen davon habe ich nur bedingt Lust mich durch die AGB des Anbieters zu wühlen.
Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt beginnt die Widerrufsfrist für den Händler frühestens mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden von daher ist es aus Händlersicht (wie gesagt dazu müsste man sich mal die AGB genauer ansehen) durchaus verständlich das er für ihn die Frist erst ab Versendung der Ware gilt.
Aber das ist im Endeffekt nur Haarspalterei. Fakt ist nun mal, dass es für viele unverständlich ist wenn man im Netz einen derartigen "Aufstand" wg. 3 Tagen "Überfälligkeit" betreibt, wenn man nicht mal vorher mit seinem Vertragspartner persönlich gesprochen hat.
Wie man sieht hat das Telefongespräch ja nun Erleuchtung gebracht, wenn Du dennoch der Meinung sein solltest von Deinem Vertragspartner über den Tisch gezogen worden zu sein steht es Dir natürlich frei den Dir hieraus entstandenen Schaden per Anwalt und Gericht zurückzufordern...
EDIT:
Was die "Abzocker"Gebühren angeht: In Zeiten von Festnetzflatrates haben Unternehmen auch was anderes zu tun als sich den ganzen Tag mit irgendwelchen Witzbolden oder notorischen Nörglern rumzuärgern, von daher ist die Einrichtung derartiger Rufnummern in manchen Fällen auch nur reiner Selbstschutz.