Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Junichi
    Hallo,


    kennt jmd. den/die Interpreten der Eye of the Tiger (Rockeysong) Discoversion?
    Gesungen wird alles von einer Frau mit einem schnelleren Beat?!


    Crew 7


    http://www.myvideo.de/watch/400137


    Wobei man die "Künstler" für diese Blasphemie vierteilen sollte, wie kann man so ein schönes Lied nur so verhunzen? Hauptsache "Bumm Bumm" im Hintergrund.


    Aber das war schon immer das Problem der Dance-Musik, wenn man keine eigenen Ideen hat muss man halt die guten Sachen woanders klauen.

    Zitat

    Original geschrieben von bastian.tk
    Das "Argumentieren" einiger Leute hier ist absolut lächerlich.


    Lächerlich ist allein bereits im 4ten Posting von "Abzocke" zu sprechen. Mit diesem Modebegriff wird gerne um sich geschmissen, häufig entsteht dabei der Eindruck die Personen die das Wort benutzen wissen eigentlich gar nicht was sie da von sich geben.


    Wie lange hat das Telefonat denn nun tatsächlich gedauert? 3 Minuten oder 5? Macht also max. 70 Cent an "Kosten". Davon wird der Anbieter sich seinen 4ten Ferarri leisten und die Ferienwohnung auf Malle abbezahlen.


    Jedem Kunden steht es vor Abschluss eines Vertrages frei sich den Anbieter anzuschauen, dass dieser eine kostenpflichtige Hotline hat steht bereits im Ebayangebot dabei. Wenn ich als Kunde das als "Abzocke" empfinde dann mache ich doch mit solchen Leuten erst gar keine Geschäfte oder? (Denn einem Abzocker unterstellt man ja schon per se unseriöses Geschäftsverhalten.)


    Und auch wenn man jetzt über "und" oder "oder" Klauseln sinnieren will, bisher war nie die Rede davon dass es im Vorfeld eine AB oder Rechnung (und eine automatisierte Mail ist keine gültige AB) gegeben hat. Damit besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass der Vertrag erst mit Lieferung zu Stande gekommen ist und somit auch alles im grünen Bereich wäre.


    Da hilft es auch nichts wenn Du Deine Auffassung mit den gleichen Argumenten immer wiederholst.
    Das muss Dir nicht gefallen und es bleibt Dir auch ungenommen weiterhin an dieser Festzuhalten. Aber man sollte doch zumindest so viel Weitsicht mitbringen dass in dieser Konstellation eben nicht gemeinsam auf den bösen bösen Anbieter eingebasht wird.

    Zitat

    Original geschrieben von bastian.tk
    Damit unterstelle ich Dir dann mal, dass dein Beitrag zuvor aus heißer Luft bestand... :rolleyes:


    § 1 Angebot und Vertragsabschluss


    (1) Die vom Besteller getätigte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.


    http://members.ebay.de/ws/eBay…id=handyundtechnik-online


    Ansonsten ist das Thema für mich abgehakt.

    TE = Thread-Ersteller (Beitragsersteller)


    Mir ist es persönlich relativ egal wann denn der Abschluss nun tatsächlich gewesen ist, mal abgesehen davon habe ich nur bedingt Lust mich durch die AGB des Anbieters zu wühlen.


    Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt beginnt die Widerrufsfrist für den Händler frühestens mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden von daher ist es aus Händlersicht (wie gesagt dazu müsste man sich mal die AGB genauer ansehen) durchaus verständlich das er für ihn die Frist erst ab Versendung der Ware gilt.


    Aber das ist im Endeffekt nur Haarspalterei. Fakt ist nun mal, dass es für viele unverständlich ist wenn man im Netz einen derartigen "Aufstand" wg. 3 Tagen "Überfälligkeit" betreibt, wenn man nicht mal vorher mit seinem Vertragspartner persönlich gesprochen hat.


    Wie man sieht hat das Telefongespräch ja nun Erleuchtung gebracht, wenn Du dennoch der Meinung sein solltest von Deinem Vertragspartner über den Tisch gezogen worden zu sein steht es Dir natürlich frei den Dir hieraus entstandenen Schaden per Anwalt und Gericht zurückzufordern...


    EDIT:
    Was die "Abzocker"Gebühren angeht: In Zeiten von Festnetzflatrates haben Unternehmen auch was anderes zu tun als sich den ganzen Tag mit irgendwelchen Witzbolden oder notorischen Nörglern rumzuärgern, von daher ist die Einrichtung derartiger Rufnummern in manchen Fällen auch nur reiner Selbstschutz.

    Ich kenne weder die Werbung noch habe ich persönliche Erfahrungen mit derartigen Gutscheinen aber ich kenne die entsprechenden Sendungen von Stern TV und Co.


    Wer also kein gesteigertes Interesse an 1 Woche Dauerverkaufschaus hat (und bei Verweigerung Gefahr läuft in irgendeinem Industriegebiet ausgesetzt zu werden) sollte von derartigen Gutscheinen Abstand nehmen.

    Na ja 12ct würde ich jetzt nicht gerade als überteuerte "Servicerufnummer" bezeichnen.


    Und wenn man schon so kleinlich sein will:
    Wo liegt denn hier der vermeintliche Fehler des Anbieters?
    Nur weil der TE am 19ten das Ebayangebot angenommen hat heißt das formaljuristisch ja noch lange nicht, dass das auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses war. Wäre daher also durchaus möglich das dieser erst am 24ten tatsächlich erfolgte und der Händler sich demnach völlig korrekt verhalten hat.

    Zitat

    Original geschrieben von bastian.tk


    Gerade bei Studenten/Azubi/Wehrdienst/Zivi-Verträgen sollte die Auszahlung pünktlich erfolgen, da diese Leute kein monatliches Einkommen im vier- oder fünfstelligen Bereich haben.
    Man verlässt sich schließlich auf die pünktliche Zahlung...


    Und das ist schon der entscheidende "Fehler" im Gedankengang.
    Eine solche Auszahlung ist eben nicht vergleichbar mit einem Gehalt was man für geleistet Arbeit bekommt. Und ob der Kunde nun dringend das Geld braucht oder nicht ist dem Händler erstmal relativ egal, aber solche "Boni" sind ja nur als Anreiz gedacht einen Vertrag abzuschließen und nicht um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


    Und wenn jemand tatsächlich in exentielle Nöte kommt weil ihm 180 € aus einem Handyvertrag fehlen, der hat viel grundsätzlichere Probleme.


    Das Dir die Auszahlung zusteht ist ja unzweifelhaft, aber im Prinzip kann man Dir eben keinen besseren Tip geben als tatsächlich da mal anzurufen und zu fragen wo denn das Problem liegt.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn sich umgekehrt der Vermieter dann gegen die Mietminderung wehren will, muss er beweisen, dass ich keinen Grund für die Mietminderung hatte - also z.B. durch ein zunächst von ihm selbst zu zahlendes Gutachten.


    Nein im Streitfall musst Du als Mieter beweisen, dass Du zur Minderung berechtigt gewesen bist.

    Weil Du als Mieter derjenige bist der (s)einen Anspruch auf Mietminderung/Mängelbeseitigung/fristlose Kündigung geltend machen will.


    Und bei uns in D gilt nun mal der Grundsatz, dass der der etwas will dies auch beweisen muss. Und wenn man sich seiner Sache so sicher ist, dass man beweisen kann das man selbst nicht Schuld hat, dann kann man doch auch die Kosten für ein Gutachten vorstrecken, zahlen muss das im Endergebnis ja auch der Vermieter. Blöd nur wenn das Gutachten dann nicht so ausfällt wie gewünscht.