Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Das heißt im Klartext?
    Wenn ich mit dem Automobil an die Kreuzung komme, wie kann ich dann den Defekt feststellen?


    Tue was Du für richtig hälst, aber sei Dir darüber im klaren, dass es hierzu keine §§ gibt an die man sich im Falle eines Falles klammern kann sondern nur Urteile.
    Und nach denen ist derjenige der bei Rot (auch wenn es tatsächlich ein Defekt war) in die Kreuzung fährt immer derjenige der bei einem möglichen Unfall die Schuld bekommt. Genauso kann es auch ohne Unfall eine Strafe wg. Rotlichtfahrt geben, in bestimmten Fällen wird dabei dann aber auf ein Fahrverbot verzichtet.


    Alle Klarheiten beseitigt?

    Es gibt imho keinen §§ aber entsprechende Urteil bis hin zum BGH die sich mit solchen "Rotlichtverstößen" beschäftigen.


    Aber nochmal: Das gilt alles nur wenn die Ampel defekt ist und nicht nur weil lange rot ist. Müsste man mal im Auge behalten ob die Schaltung den ganzen Tag über so ist oder halt zugunsten einer Aus/Einfallstraße zu bestimmten Uhrzeiten einfach nachrangig behandelt wird. Ggf. kommt ja auch noch ne Straßenbahn quer die einem dann mal eben ein oder zwei Grünphasen klauen.

    Wichtig dabei: Bei Nichtfunktion! D.h. die Ampelanlage hat einen technischen Defekt und wird nur deshalb nicht grün.


    Ein lange Rotphase ist dabei nicht zwangsläufig der Hinweis darauf, dass die Ampel defekt ist, erst recht nicht wenn der sonstige Verkehr an der Kreuzung normal läuft.

    Sich über die Ungerechtigkeit der Welt ärgern und die Leute verfluchen, die für diese dusselige Ampelschaltung verantwortlich sind.


    Parallel die RS-Versicherung anrufen und fragen ob man nicht gegen die Stadt/Gemeinde/wen auch immer eine fette Schadensersatzklage anstrengen kann z.B. wg. seelischer Grausamkeit oder geklauter Lebenszeit.


    Spaß beiseite: Es ist immer die eigene Schlange im Supermarkt bei der es am längsten dauert und genauso ist es immer die eigene Spur/Ampel die einfach nicht grün wird. Nicht aufregen sondern entspannen, irgendwann wird es schon grün werden.

    Stand doch eigentlich nie zur Debatte, dass das nicht der Fall ist.


    Kurzes testen (oder wie so schön geschrieben 1 Telefonat und 1ne SMS) war schon immer so vorgesehen, nur eben 10 Tage lang ein Gerät "testen" und dann zurücktreten eben nicht.


    Mittlerweile legen doch einige Netzbetreiber/Verkäufer sogar schon Zettel bei in denen explizit draufsteht wie lange der Kunde testen darf bevor das Gerät nicht mehr zurückgenommen wird.

    Zitat

    Original geschrieben von boozie
    Ehrlich gesagt steht eben das im BGB, § 439 I um genau zu sein!


    Auch sonst muß ich sagen ist hier leider ziemlich viel Unsinn geschrieben worden...


    Stimmt z.B. auch von Dir :D


    § 439 BGB


    (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    Man hat eben nicht zwingend ein "(An)Recht" auf einen sofortigen Tausch auch wenn man sich beim MM oder wo auch immer zum Affen macht...

    Das mag durchaus angehen, kann man die Forensoftware eigentlich so einstellen, dass die Postingzeit sekundengenau angegeben wird ;)


    Und klar hat Handy-Timme in soweit recht, das der TE sich auch im Rahmen der Gewährleistung an den VK wenden kann, nur dann greift mein entsprechendes Posting, dass dieser auch nichts anderes macht als das Gerät einzuschicken. Der Käufer hat dann halt den Vorteil, dass er es nicht selbst machen muss.