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" This video is no longer available due to a copyright claim by Formula One Management"
Lol, schade sonst hätte man sich von dem Video selbst mal ein Urteil bilden können, wenn man der Fachpresse glauben darf war das aber scheinbar wirklich nicht ganz sauber von Hamilton.
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Und Du lies mein Posting noch mal lieber ganz genau...
Es hat doch keiner was davon gesagt, dass es sofort ein neues Gerät gibt oder?
Nur das bei mehrfachen erfolglosen Reparaturversuchen ein Rücktritt vom KV möglich ist. (Und das ist vollkommen BGB und BGH konform...)
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Egal ob jetzt Gewährleistung oder Garantie in Anspruch genommen wird:
Eingeschickt wird das Ding eh, ob nun selbst an den Hersteller (Garantie) oder vom Verkäufer (Gewährleistung).
Der einzige Vorteil bei Inanspruchnahme der Gewährleistung liegt darin, dass man dem VK das Geräte nach einigen Reparaturversuchen um die Ohren hauen kann, bei Garantie geht das nicht.
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Und im BGB steht sicher 100%tig nichts dazu, wie das im Garantiefall aussieht, höchstens bei der Sachmängelgewährleistung und die machst Du nicht gegenüber dem Hersteller sondern gegenüber dem Verkäufer des Geräts geltend.
Von daher wenn Du tatsächlich aufgrund der Herstellergarantie etwas von Samsung willst können die in ihren Garantiebedingungen ohne weiteres festlegen, dass Du denen das Gerät auf eigene Kosten zuschicken musst.
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Mirwais - Naive Song
http://www.youtube.com/watch?v=Vp8m0oCr8aw
Mit Google und 3 Stichwörtern kein Problem 
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Wenn man denn so spitzfindig sein will müsste es korrekterweise heißen, nach 6 Monate greift die Beweislastumkehr aus § 476 BGB nicht mehr...
Wobei das inhaltlich nicht viel zur Sache beiträgt sondern lediglich Wortklauberei ist.
Denn sonst könnte man sich auch noch wieder in Diskussionen verrennen bei denen es daraum geht ob denn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist oder nicht etc. pp.
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Zitat
Original geschrieben von chackodepacko
Sagt mal, kann man GEZ verweigern, obwohl von draußen ersichtlich ist, dass ich eine Sat-Anlage nutze?
Die werden Dir dann nen netten Schrieb schicken und einfach mal unterstellen, dass Du nicht nur eine SAT Anlage sondern auch einen TV hast und entsprechend die Hand aufhalten.
Du musst dann also auch wie jeder andere "beweisen" das Du kein Gerät hast was (aus Sicht der GEZ) schon fast ein Ding der Unmöglichkeit ist.
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Diese Diskussionen werden wohl nie aussterben.
Ob nun Unterforen für Hersteller, Ebay oder was auch immer.
Wir sind hier beim "Telefon-Treff", dass sollte imho von der technischen Seite auch der Schwerpunkt sein, für Navis etc. pp. gibt es genügend eigenständige Fachforen.
Und wenn man doch mal ne Frage hat wird diese auch in einem der diversen Unterrubriken mit abgefrühstückt da tut ein eigenes Unterforum nicht Not.
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Normalerweise steht auf den Paketaufklebern schon die Adresse des VK, aber da dieser den Schein selbst ausfüllt und kein Paketdienst diese Angaben in irgendeiner Form kontrolliert kann der VK da draufschreiben was er lustig ist.
Dann bekommst Du ein Paket mit Elektroschrott von M. Weihnachtsmann, Himmelstür 23, 49666 Hintertupfingen. Und dann?
Und nein, der Postbote bleibt nicht so lange neben Dir stehen bis Du das Paket aufgemacht hast.