Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    um die moralische Seite gehts hier aber nicht, sondern ob eine betriebliche Übung besteht oder nicht :)


    Die einen sagen Nein, die anderen Vielleicht.


    Grds. sind die Anforderungen hinsichtlich der Arbeitszeit und "betrieblicher Übung" höher als beim Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Die letzten Urteile diesbezüglich (da ging es zwar nicht um die Anzahl der Stunden sondern wann der AN eingesetzt wird) gingen zu Gunsten des AG aus.


    Hier bleibt dem AN also wohl nichts über als ggf. zu klagen und zu sehen wie die Gerichte entscheiden.

    Zitat

    Original geschrieben von SAR das man lieber in Werbung oder Manager Gehälter investiert


    Au ja - pauschale Polemik ist immer argumentativ sehr überzeugend und nicht zu toppen...


    Wer auch mal auf der anderen Seite des Schreibtisches gesessen hat sieht die ganze Kiste wohl etwas nüchterner (oder sollte ich sagen realistischer?). Da gibt es Kandidaten die sich innerhalb von 4 Monaten 3x auf dieselbe Stelle bewerben obwohl es bereits 2x eine Absage (einmal schriftlich, einmal persönlich am Telefon) gegeben hat - ich brauche wohl nicht erwähnen, dass diese Person weder die notwendige Qualifikation hätte und die Bewerbungsunterlagen (für einen angeblichen Hochschulabsolventen) ein absoluter Witz waren? Der Vogel wusste sogar schon beim 2ten Versuch gar nicht mehr, dass er sich schon mal beworben hatte ("Wieso war doch eine andere Internetstellenbörse..."). Und da soll man dann als potentieller AG auch noch Zeit und Mühe investieren? Also bitte.


    Zugegebenermaßen ein extremer Fall - aber eben leider längst nicht die Ausnahme.
    Bevor man sich also künstlich aufregt immer dran denken:
    Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.

    Hallo,


    ich suche ein iPad mini 2 (retina) mit 16 od. 32 GB - Wifi + cellular bevorzugt, nur Wifi würde aber je nach Preis auch gehen.


    Farbe egal.


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    Angebote mit realistischer(!) Preisvorstellung bitte per PN.


    (Das 16er Wifi geht aktuell bei e*** für 300,- das Wifi+4G für 400,- als Neugerät in OVP mit voller Garantie als Sofortkauf über die Theke - insofern bitte keine Angebote bei denen für ein 1/2 oder 1 Jahr altes Gerät noch der gleiche Preis wie für Neuware aufgerufen wird. Und auch dran denken: In einem Monat fällt der Preis für das 2er gleich noch mal um einen Hunderter :D)


    Gruß
    CH

    Letztendlich müssen sich ja Vormieter und potentieller neuer Mieter einig sein, sonst schauen beide in die Röhre.


    Was viele Verkäufer nicht wahrhaben wollen, ist das bei Möbel und damit auch Küchen der Wertverlust eben entsprechend hoch ist - schlimmer teilweise sogar noch als bei Gebrauchtwagen.
    Man darf hier also nicht mit "Restwerten" ala klassischer AfA oder "Wiederbeschaffungswerten" von Versicherungen hantieren.


    Ganz grob gilt hier:
    - Mit Kauf und Einbau sind ca. 15-20% des Wertes futsch - da es dann eben keine Neuware mehr ist.
    - Je nach Qualität und Grad der (Ab-)Nutzung gehen pro Nutzungsjahr dann noch mal 8-12% runter.


    Also hier bei 5 Jahren (zur Vereinfachung mal der Mittelwert von 10% genommen) 50% für die Nutzungsdauer und 15-20% da "gebraucht". Macht also einen theoretischen Restwert von 30 bis max. 35% aus.


    Insofern sind 25% kein "unverschämtes" Angebot vom potentiellen Käufer sondern eine realistische Verhandlungsbasis. VK will 40% Käufer will 25% und man trifft sich dann gütlich irgendwo bei 30 plus X %.


    Klar ist es nicht schön wenn das Ding vor 5 Jahren mal 15K € gekostet hat und jetzt vielleicht mit Glück noch 4K € bringt - aber das sollte man eben vorher mit berücksichtigen wenn man sich das Teil kauft.


    Und auch wenn eher OT:
    Ja es mag Konstellationen geben in denen ein Noch-Mieter ggf. irgendwie mitreden kann, ob und wie bestehende Sachen übernommen werden (müssen). Wenn jetzt aber ein Neumalkluger meint er könne da noch einen Reibach machen (Stichwort: Adresse an Vermieter weitergeben) kann das auch böse nach hinten los gehen wenn sich der Bald-Mieter nicht ganz dämlich anstellt.

    Wie gesagt es gab dazu mal entsprechende Urteile vom Landesarbeitsgericht(?) in dem festgestellt wurde, dass hier zwischen AG und Azubi grds. Einigkeit darüber bestehen muss, dass im Anschluss an die Ausbildung das AV weitergeführt werden soll (in welcher Form auch immer) und wenn man es dann schriftlich nicht auf eine Befristung festlegt das AV dann eben unbefristet ist.


    Es war in dem konkreten Fall aber nicht ausreichend das der Azubi einfach nur so bei seinem AG erschienen ist (sein "Ausbilder" hatte in der Situation gar keine Kenntnis davon, dass die Personalabteilung dem Azubi gesagt hatte das ihm keine Weiterbeschäftigung angeboten wird) um dann erfolgreich auf den § 24 zu klagen.


    Wenn der AG also im Vorfeld schon signalisiert hat, dass er keine Anschlussbeschäftigung des Azubis wünscht muss er die vom Azubi "angebotene" Arbeitsleistung am Tag X nach der Ausbildung eben nicht noch einmal explizit ablehnen.


    Aber da muss man jetzt auch keinen großen theoretischen Exkurs draus machen. Wenn der TE der Meinung ist seine Chance auf eine Anstellung mit so einem Verhalten zu erhöhen soll er es versuchen, in der Praxis wird das mit Sicherheit aber nicht dazu führen, dass er dann wirklich für dieses Unternehmen in einer Festanstellung arbeiten wird können.