Max. 4500 € im Jahr mehr nur bei nachgewiesener Nutzung eines eigenen PKW
Beiträge von ChickenHawk
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Re: Re: Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Bundesverfassungsgericht kürzt sich BVerfG ab, schon immer.
Jaja...
Umgangssprache sollte verboten werden. -
Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Es besteht dabei freilich das Risiko, dass der BGH letztlich den Finanzämtern recht gibt und man nachzahlen muss. IMHO ist dieses Risiko aber eher gering - für mich persönlich war von vornherein klar, dass das Ganze nicht verfassungskonform war.Wohl eher das BVG oder? Glaube nicht das der BGH da ein Machtwort spricht...

EDIT:
Die die 1000km auf den Tacho bringen haben davon sicherlich auch was, im Prinzip sind aber die die keine 100 sondern nur 25km Anfahrt haben besser dran... -
Zitat
Original geschrieben von Meechen
Ironie an:
Dann könne Formel 1 Rennen demnächst auch an der Playstation durchgefürht werden!
Ironie aus.Es wird immer zwei Seiten geben, es ist wie überall.
Wenn die Simulatoren dafür so gut sind, das sie zu 99,9 % der Realität mit allen auftretenden Eventualitäten entsprechen, wieso nicht? Aber das bekommen weder PS3 noch XBox360 hin.
Welchen "Mehrwert" hat das Sportschießen mit echter Munition denn, wenn (das setzt ich jetzt mal voraus) eine Möglichkeit besteht dieselbe Tätigkeit mit einer Waffe ohne scharfe Munition auszuüben?
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Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege aber da nach Alternativen/Simulatoren zu echter Munition gefragt wurde:
Ich meine bei Jauch (oder einer anderen Sendung) mal einen Beitrag gesehen zu haben, bei der die Gäste gegen einen dt. Biathleten "gelaufen" sind. Dort hatten die imho ein (zugegebenermaßen verdammt teures) Gewehr das ohne entsprechend scharfe Munition auskam und sogar vorher noch wie sonst auch üblich "eingeschossen" und justiert werden musste.
Also wenn sogar unsere Olympiateilnehmer mit sowas trainiern muss das ja schon recht nah an das Orginal rankommen. Rein technisch gesehen wäre es daher schon möglich Schießsport ohne Munition zu betreiben, bleibt aber letztlich die Frage der Kosten dafür und ob es denn von den Schützen gewünscht ist.
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Hier mal was von "offizieller" Seite zum Thema CS & Co. Dem ist eigentlich kaum was hinzuzufügen.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Nokia-Chris
Hey,Weiß den jemand wie das Lied in diesem Video heißt?
Scheint von Marylin Manson zu sein, leider kenn ich den Titel nicht...

Danke schonmal...
Better of two evils, von der Golden Age of Grotesque
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Re: Re: Re: Hapt ihr schon mal Kaffee online gekauf?
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
So schlimm ist es nicht, du muss die Steuer nachzahlen und gut ist. Nur im Widerholungsfall kann problematisch werden.
Das stimmt so nicht. Die Fälle die in der Presse waren wurden ausschließlich aufgrund von Geringfügigkeit (Steuerhinterziehnung unter 5 €) eingestellt.
Würde man also bei einer Kaffeesteuer von 4,78 €/kg löslichem Kaffee 3kg bestellen wäre man mit 14,34 € hinterzogener Steuer über der "Freigrenze" von 5 € unterhalb der die Ämter nicht tätig werden brauchen (auch wenn das immer noch relativ geringe Beträge sind: Das Amt muss da tätig werden, es hat keine Ermessenentscheidung).
Damit wären dann die hinterzogenen Abgaben + Strafe fällig. (Mal ganz ab davon dass einem bei Paketen aus dem Versandhandel per se immer eine gewerbliche Verwendung unterstellt wird.)
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§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
Der Anspruch nach Abs. 1 (auf Entgeltfortzahlung) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Also erfüllt die Bekannte die Anspruchsvoraussetzungen nicht und hat zu Recht kein Geld bekommen.