Beiträge von ChickenHawk

    Re: Hapt ihr schon mal Kaffee online gekauf?


    Zitat

    Original geschrieben von User_handy


    P.S.: Die Zollfrage kenne ich, aber das Risiko würde ich eingehen.


    ;)


    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Mit Zollabgaben hast Du bei einer Lieferung innerhalb der EG z.B. aus Holland weniger ein Problem, sondern viel mehr mit den nationalen Steuerbestimmungen.


    Sollte das Paket auffliegen hast Du erstmal ein Verfahren wg. dem Verdacht der Steuerhinterziehung an der Backe. Ob sich das Risiko bei der geringen Ersparnis wirklich lohnt wage ich dann doch mal zu bezweifeln.

    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Vielen Dank ChickenHawk...
    Nein,das sind keine Hausaufgaben...
    Wir schreiben nur morgen einen Chemie-Test und ich weiss,das die Frage im letzten Jahr vorkam...
    ABer irgendwie helfen mir die Links auch nicht weiter....:rolleyes:
    MfG und vielen Dank!


    Zitat aus dem ersten Link:


    Die dritte Ionisierungsenergie entspricht dem benötigten Energiebetrag, um einem zweifach geladenen Ion ein weiteres Elektron zu entziehen. Je höher die positive Ladung eines Ions ist, umso schwerer ist es ihm ein weiteres Elektron zu entziehen. Dementsprechend ist auch der anfallende Betrag an benötigter Ionisierungsenergie höher.



    Wenn die Frage kommt schreib das einfach als Antwort, verstehen muss man dass ja nicht ;)

    § 66d TKG
    Preishöchstgrenzen
    (1) Der Preis für zeitabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste abgerechnete Dienstleistungen darf bei Anrufen aus dem Festnetz höchstens 2 Euro pro Minute und bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen höchstens 3 Euro pro Minute betragen, soweit nach Absatz 3 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Dies gilt auch im Falle der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst. Die Abrechnung darf höchstens im Sechzig-Sekundentakt erfolgen.


    Heißt nichts anderes: Wo vorher max. 2 € für einen zeitabhängigen Premiumdienst genommen werden durfte kann man jetzt beim Mobilfunk max. 3 € kassieren. Das gilt wohlgemerkt für den Anbieter des Premiumdienstes nicht für den Netzanbieter.


    Bsp. Herr Dean geht zu den Blubbelblasen und sagt er will einen Mehrwertdienst für 5€ die Minute anbieten. Die Blasen verweisen auf das alte TKG und sagen dass sie max. 2 € berechnen dürfen. Ab 01.09. ist es ihnen gesetzlich erlaubt Herrn Dean soweit entgegen zu kommen, dass sie 3 € berechnen können.


    Natürlich freuen sich auch die Netzanbieter einen Keks schließlich werden sie am Umsatz des Herrn Dean mitverdienen. Aber eben nicht dadurch, dass sie sich das Geld selber in die Tasche stecken sondern nur dadurch, dass ein höherer Umsatz bei Dean auch mehr Geld für sie bedeutet. Da die Leistung der Mehrwertdienste aber nach wie vor vom Kunden beim Dienstanbieter in Anspruch genommen wird und nicht beim Netzbetreiber haben sich die Konditonen für den Kunden im Vertragsverhältnis zum Netzanbieter nicht verschlechtert, der Kunde bekommt von diesem nach wie vor die vertraglich vereinbarte Leistung zu den selben Konditonen wie vorher.


    Alle Klarheiten beseitigt?

    Ich weiß ja jetzt nicht auf welches "lex specialis" Du Dich da beziehen willst, aber hier ist der Fall mehr als eindeutig, da gibt es keine "Stolpersteine" sondern es ist höchstrichtlich entschieden, dass bei der Nutzung von Mehrwertdiensten eben nicht der Netzanbieter der Vertragspartner ist, sondern der Dienstanbieter der Mehrwertdienste.


    Da aber für die Nutzung von Mehrwertdiensten kein fester Betrag zwischen Dir und dem Netzanbieter vereinbart wurde kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass die "Erhöhung" ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages ist, weil es nie Bestandteil des Vertrages gewesen ist.


    Theoretisch hättest Du bereits jetzt schon das zahlen müssen, was Dir bei einem Anruf einer solchen Nummer im Vorfeld angesagt wird. Aufgrund des TKG war es den Netzbetreibern bisher nur gestattet 2 € zu berechnen und künftig eben 3 €. Das ist aber noch lange keine Preiserhöhung durch den Netzanbieter weil er künftig eben statt 2 € dann 3 € an den Dienstanbieter weiterleitet.


    Die Leistungen die Du vom Netzanbieter in Anspruch nimmst werden nicht teuerer -> kein wichtiger Grund zur Kündigung.

    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Und eine Preiserhöhung führt (nach erfolgloser Fristsetzung mit Forderung auf Rückstellung) zum Recht auf außerordentliche Kündigung.


    Soweit es sich um Leistungen handelt die vom Vertragspartner also dem Netzbetreiber angeboten werden ist diese Aussage im Prinzip richtig, dafür gibt es Tarif- und Preislisten. Wenn man nun einen Vertrag hat in dem ausdrücklich drinsteht, dass für 0900er Nummer 2 EUR zu bezahlen sind und man soll demnächst dann 3 EUR bezahlen, dann mag das auch noch hinkommen.


    Aber:
    Ich persönlich kenne keinen Vertrag in dem 0900er Sonderrufnummern derartige gefixt sind, ohne das dort die Möglichkeit eingeräumt wird, dass die Preise abhängig vom Dienstanbieter (nicht Netzanbieter) sind bzw. das Preisänderungen möglich sind.


    Von daher sehe ich für massenweise SoKü jedes Mobilfunkvertragsbesitzers hier auch eher schwarz.

    OT
    Ohne jetzt für den "TT-Rechtschreib-Thread" nominiert werden zu wollen:


    Wieso schreibt ihr Krawatte mit "v"? Ist da die letzte Rechtschreibvergewaltigung wieder an mir vorbeigegangen? (Ja das ist eine ernste Frage, der Online-Duden meint auch das ein "w" eher passt...)

    Das ist letztlich immer eine Frage des persönlichen Geschmacks und wie man sich wohlfühlt. Es macht einfach keinen Sinn jemanden zwanghaft in einen Anzug zu stecken wenn man auf 10 Metern sieht, dass er sich nicht wohlfühlt.


    Jeans wären für mich immer ein absolutes "NoGo", wenn nicht im Anzug dann wenigstens mit Stoffhose und Hemd ohne Krawatte.