Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Auch wenn ich es vielleicht nicht so blumig umschrieben hätte, war genau das meine bisherige Auffassung. :D;)


    CU, Cheesy


    Wie gesagt, dass passt aber rechtlich nicht ganz.


    Durch den Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, heißt im konkreten Fall die Leistung der "Lieferung des Kleidungsstücks" sowie die Leistung der "Lieferung/Versand". Mit der Rechnung wird ja eben sowohl der bestellte Artikel als auch der Versand bezahlt.


    Du hast also 6 € dafür bezahlt, dass der Versender Dir die Leistung der Lieferung erbringt. Das hat er unzweifelhaft getan, sonst würde man ja gar nicht erst die Ware in den Händen halten. Damit ist diese Leistung aber auch verbraucht, nur weil einem die Ware nicht gefällt war der ursprüngliche Versand ja nicht kostenlos. Widerrufst Du nun die Bestellung müsstest Du also auch sowohl die Ware zurückgewähren, als auch die Leistung der Lieferung wenn Du einen Anspruch auf Erstattung der Versandkosten haben willst. Das ist praktisch aber nicht möglich. Was Du nicht zurückgeben kannst, kann man sich eben auch nicht erstatten lassen.


    Das die Rücksendekosten vom Verkäufer getragen werden, ist schon ein feiner Zug des Gesetzgebers, mehr ist rechtlich (zumindest ist mir bisher kein gegenteiliges höchstrichterliches Urteil bekannt) eben nicht drin.

    Lieber einen Kunden der 3x überlegt und dann einmal kauft als einen der nicht überlegt dafür 4x kauft und davon 3x was zurückschickt.


    Imho werden Verbraucher beim Kauf im Netz schon relativ gut gestellt, da muss man sich nun wirklich nicht beschweren, wenn der VK nicht alle Kosten tragen will.


    Immer die günstigsten Preise, 24/7 Service und dann aber auch noch alle Kosten bei Widerruf zurück? Das kann ja nicht gehen.


    Wer sich bei MM für blöd verkaufen lässt spart evtl. die Versandkosten, hat dann aber kein gesetzliches Widerrufsrecht.

    AFAIK gibt es noch keine abschließende Rechtssprechung was die Versandkosten angeht.


    Der Streit geht ja schon seit einiger Zeit hin und her, mich überzeugt dabei die Argumentation, dass beim Widerruf der Kunde die gezogenen Leistungen herausgeben muss. Den Versand den der Kunde bezahlt hat wurde vom VK durchgeführt, diese Leistung hat der Kunde bekommen und kann sie daher nicht wieder herausgeben. Die Rücksendekosten werden ja unstrittig vom VK übernommen, da sollten wir uns Verbraucher auch mal mit zufrieden geben.

    Dann viel Spaß beim suchen...
    I.d.R. sind Eigenschäden in einer "normalen" PHP nicht mitversichert, es gibt wohl auch die Möglichkeit Eigenschäden durch Kinder bis zu einem bestimmten Alter zusätzlich zu versichern, will aber nicht wissen was das kostet.


    Würde mir an Deiner Stelle daher nicht alzu große Hoffnungen machen, dass sowas mitversichert ist.

    Was der liebe Mephisto noch nicht weiß:


    Für 333 den Moderatoren gemeldete Beiträge gibt es bei TT seit neustem den
    "Goldenen Empfangsbalken für erfolgreiches Denunziantentum im Dienste der Server".


    Gruß
    CH
    *hilfssherrifehrenhalber*

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Da gabe ich dir zweifelsohne Recht, richtig ist es nicht, und schön ist es eigentlich auch nicht ...


    Aber wenn man mitansieht wie der Staat den Bürgern immer tiefer in die Tasche greift, sich (Gross)unternehmen von Staat soviel Fördermittel wie möglich abgreifen und sie dann andersweitig verwenden sehe ich es mittlerweile als durchaus legitim an, als Privatperson soviel zu nehmen wie geht.


    1.) Soll ich mir diesen Tag jetzt rot im Kalender anstreichen?


    2.) Nur weil sich andere daneben benehmen ist das nicht automatisch die Legitimation das ebenfalls zu tun. Und nebenbei ist das auch eine sehr hmm sagen wir mal kurzsichtige Sichtweise: Dem Staat kann man nichts wegnehmen.
    Wenn jemand die Sozialkassen bescheißt tut er damit nicht Frau Merkel oder der BRD weh, sondern er/sie bereichert sich an dem was Du, ich und alle anderen AN jeden Monat in die Sozialkassen einbezahlen.


    Solange das Geld für die wirklich Bedürftigen verwendet wird habe ich damit auch überhaupt kein Problem, dafür ist eine moderne Gesellschaft da und ich zahle gerne. Wenn jemand aber Vater Staat bescheißt, dann bescheißt er indirekt damit auch mich.


    Wie begeistert wärst Du wenn jemand bei Dir auf der Matte steht und sagt: Ackermann und Co. haben sich genommen was sie wollten, deswegen hole ich mir jetzt was ich will und zwar von Dir?

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Auf ALG I hat man unabhängig von jeglicher Bedürftigkeit Anspruch, selbst als Millionär hat man Anspruch auf ALG I.


    Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), 2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).


    Wenn jemand wissentlich ein Studium anfangen will kann ich da keine Bemühungen erkennen die Beschäftigungslosigkeit zu beenden.


    Zitat


    Und was dein Beispiel betrifft. Es ist auch üblich z.B. mit 62 Jahren in die Arbeitslosigkeit zu gehen um dann mit 63 Jahren in die Altersrente zu gehen.


    Ich weiß ja nicht was bei Dir sonst noch so alles "üblich" ist, aber nur weil etwas üblich ist heißt es noch lange nicht, dass es auch richtig ist.


    Nochmal ganz einfach formuliert, damit es auch Rosabrillenträger verstehen:
    Mit welcher Berechtigung lässt sich jemand vom Staat/Steuerzahler den eigenen Lebensunterhalt finanzieren, wenn er doch nen Job hatte und prima für sich selber sorgen kann? Außer einer "Nehmer"mentalität und Bequemlichkeit kann ich da keinen wirklichen Grund erkennen.

    Glückwunsch und schon wieder eine zerbissenen Tischplatte auf das Konto von Martyn.


    Sorry Junge aber das was Du da von Dir lässt ist nicht "gängige Praxis" sonder einfach nur Mist und nebenbei auch noch Beschiss der Sozialkassen.


    Ich würde mit wünschen, dass das nächste Mal wenn Du Dich in einem sozial angehauchten Beitrag darüber aufregst, das es in Deutschland alles so unsozial ist und alle ALG-Empfänger ja benachteiligt sind, jemand hinter Dir steht, Dir Dein vorheriges Posting vorlegt und mit nem nassen Lappen in den Nacken klatscht.


    Wie lange kann man brauchen um eine Wohnung zu finden? Okay fremde Stadt etc. pp. aber in 2 Wochenenden sollte das drin sein, wenn nicht hat man als (bald ehemaliger) AN bestimmt noch Resturlaub den man verbraten kann, als Student braucht man den eh nicht.


    Aufs Studium vorbereiten? Weil das so ne seelisch anstregende Kiste ist oder wie?
    Bekanntermaßen sind die "Einführungswochen" ja auch so hart, dass da bereits in den ersten 14 Tagen 50% ausgesiebt werden...
    Oder soll sich der Biorhythmus schon mal an die neuen Aufstehzeiten gewöhnen?


    Jeder AG der bei so einem Spiel (Kündingung durch AG um "Ansprüche" zu sichern) mitmacht dem gehört der Hintern versohlt. ALG 1+2 sind für arbeitslose Personen die bedürftigt sind es dient nicht als vom Staat bzw. dem Steuerzahler bezahlter Sonderurlaub für angehende Studenten und Mütter.


    Wenn man nach Methode-Martyn vorgeht, würde sich jemand der sich vollkommen selbst versorgen kann freiwillig frühzeitig in die Arbeitslosigkeit verabschieden um von den Sozialkassen noch mal richtig schön was "abzugreifen".


    Und dann wundern sich einige warum die Sozialkassen immer regieder werden...

    Da Deine Frau über 400 € verdient kommt Frage 1 bei Ihr nicht zum tragen.


    Was Frage 2 angeht lies Dir das mal durch:


    http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/200611.htm#1


    dort ist die Gleitzonenregelung gut erklärt. Je näher Deine Frau an die 800er Grenze kommt desto weniger spart sie durch die Sonderregelung.


    Siehe hier:
    http://www.brenzel.de/aktuelles_geringfuegig.php


    Bei 600 € hätte sie gerade mal einen Vorteil von 13,77 € aber eben keinen vollen Anspruch auf Rente und Anrechnung der Zeit. Lohnt sich also imho nicht dort ein "Nein" anzukreuzen.

    Was ist dass denn für ein Stuß?


    1.) Warum sollte jemand der einen Job hat extra früher kündigen um ALG zu bekommen?


    2.) Wenn jemand aus einem sicheren Job raus kündigt, dann gibt es erstmal 12 Wochen Sperrfrist, bis dahin hat das Semester dann auch schon angefangen.