ZitatOriginal geschrieben von Cheesy
Auch wenn ich es vielleicht nicht so blumig umschrieben hätte, war genau das meine bisherige Auffassung.
CU, Cheesy
Wie gesagt, dass passt aber rechtlich nicht ganz.
Durch den Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, heißt im konkreten Fall die Leistung der "Lieferung des Kleidungsstücks" sowie die Leistung der "Lieferung/Versand". Mit der Rechnung wird ja eben sowohl der bestellte Artikel als auch der Versand bezahlt.
Du hast also 6 € dafür bezahlt, dass der Versender Dir die Leistung der Lieferung erbringt. Das hat er unzweifelhaft getan, sonst würde man ja gar nicht erst die Ware in den Händen halten. Damit ist diese Leistung aber auch verbraucht, nur weil einem die Ware nicht gefällt war der ursprüngliche Versand ja nicht kostenlos. Widerrufst Du nun die Bestellung müsstest Du also auch sowohl die Ware zurückgewähren, als auch die Leistung der Lieferung wenn Du einen Anspruch auf Erstattung der Versandkosten haben willst. Das ist praktisch aber nicht möglich. Was Du nicht zurückgeben kannst, kann man sich eben auch nicht erstatten lassen.
Das die Rücksendekosten vom Verkäufer getragen werden, ist schon ein feiner Zug des Gesetzgebers, mehr ist rechtlich (zumindest ist mir bisher kein gegenteiliges höchstrichterliches Urteil bekannt) eben nicht drin.