Beiträge von ChickenHawk

    Die bekommen für Sozialwohnungen die zur Verfügung gestellt werden Fördermittel, außerdem ist die Miete dieser Wohnungen (häufig) "sicher", da sie vom Amt bezahlt wird.


    Wie die Genossenschaft ihre Wohnungen vergibt ist primär halt deren Ding.


    EDIT:
    Der Einwand von The Masta ist berechtigt: Nicht jeder WBS Inhaber ist automatisch auch H4 Empfänger und bekommt die Miete vom Amt bezahlt. Ich habe jetzt keine Statistik, aber in den meisten Fällen geht WBS und H4 wohl Hand in Hand.

    Das ist so nicht richtig, ein Aufhebungsvertrag kann aber er muss keine Abfindung enthalten. Gerade wenn jemand aus eigenen Stücken kündigt bekommt derjenige dafür bestimmt nicht noch Geld in die Hand gedrückt.

    Zitat

    Original geschrieben von lalelu
    könnt Ihr eigentlich nicht einfach nur meine Frage beantworten? Und wenn Ihr sie nicht beantworten könnt, dann einfach es lassen...


    Klar: Wenn ein Hersteller so ein Bild angeboten bekommt wird er dafür bereit sein genau 0 € springen zu lassen, genauso wenig wird er an einer vermeintlichen Verfolgung irgendwelcher "Rechte" interessiert sein (die es hier auch gar nicht gibt) noch gilt es als "Erpressung" dem Hersteller so ein Foto anzubieten.


    Also wenn er noch 3,50 € von der Autobild bekommt kann er froh sein, ein schlechtes Gewissen braucht man da nicht haben.


    Gut so? ;)

    Wenn man sich im guten mit dem alten AG trennt ist es überhaupt kein Thema wenn man selber kündigt.


    Dann kommt ein netter Satz ins Arbeitszeugnis: "Herr/Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch, um im Anschluss ein Studium aufzunehmen. Wir wünschen Ihm/Ihr hierfür viel Erfolg." und alles ist supi.


    Aufhebungsvertrag bekommt man eigentlich nur, wenn sich beide Parteien über die Beendigung einig sind, das ist hier ja nicht der Fall. (Mal abgeshen davon, dass es auch hier eine Sperre für das ALG geben kann.)

    Das ist zwar alles soweit gut und schön, das Problem dabei ist das staatliche Stellen die einem ggf. Unterstützung geben könnten so etwas nur wenig bis gar nicht interessiert. Die schauen primär nur auf das was Du im Monat zur Verfügung hast und entscheiden dann, ob es reichen würde oder nicht.


    Was Du für Handy Brille etc. pp. ausgibst ist dabei leider irrelevant weil es keine Kosten sind die zwangsläufig notwendig wären, gerade wenn Du die Möglichkeit hast zu Hause zu wohnen, dies aus persönlichen Gründen aber nicht willst.


    Ggf. kann es für Dich auch mal hilfreich sein, Dich beim Jugendamt eingehend beraten zu lassen (analog zum anderen Beitrag der hier gerade aufgemacht wurde) um checken zu lassen, ob es nicht doch noch irgendwelche Möglichkeiten gibt bzw. ob die familiären Verhältnisse nicht ausnahmsweise doch eine Unterstützung rechtfertigen.

    Zitat

    Original geschrieben von Chris19
    Meine Eltern müssten also dafür sorgen, dass ich mir eine eigene Wohnung finanzieren kann während der Ausbildung???


    Deine Eltern müssen Dich im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, das hängt also sehr stark davon ab wie viel sie selber zur Verfügung haben. Mindestbetrag wäre wohl aber in der Tat das Kindergeld, denn wenn Du nicht zu Hause wohnst verursachst Du dort ja i.d.R. auch keine Kosten.


    Sie "müssen" Dir aber nicht auf jeden Fall eine eigene Wohnung finanzieren.


    Wenn Du aber mal das Beispiel von Pumi ansiehst, ist es mit den Dir zur Verfügung stehenden Mittel durchaus möglich selbst ne Wohnung zu finanzieren. Ggf. muss man auf das Auto verzichten, aber das gilt nun mal als "Luxus", soll heißen wer fahren will muss dafür selber auch in der Lage sein aufzukommen.

    Grundsätzlich ist der Tip zum Jugendamt zu gehen um sich dort eingehend über Möglichkeiten beräten lassen schon der richtige.


    Angemerkt sei hier noch:
    Durch die H4 Reformen haben Jugendliche unter 25 nur in Ausnahmefällen ( Jugendliche, die aus "schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben können) einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.


    Unterhaltsanspruch besteht auch bei Hartz 4 des Unterhaltspflichtigen (da ein H4 Bezug ja die Erwerbsfähigkeit voraussetzt). Allein die Höhe wird nicht gerade umwerfend sein, wenn es überhaupt noch was gibt.


    Ob die subjektiv Wahrgenommenen Zustände ausreichen um als "schwerwiegende soziale" Gründe zu reichen, dass muss dann in der Tat mit den Ämtern geklärt werden. Bloß weil man sich mit seinen Eltern/Mutter nicht "grün" ist bekommt man deswegen noch kein Geld vom Staat.

    Zitat

    Original geschrieben von Chris19


    Macht das eigentlich einen Unterschied, weil ich ja schon 20 bin. Da muss es doch irgendwie eine Möglichkeit geben um von da wegzukommen.


    Es steht Dir ja auch jederzeit frei zu gehen, allein Geld wirst Du deshalb nicht bekommen. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig, d.h. sie müssen Dich finanzieren ob sie wollen oder nicht.


    Wenn sie Dir die Unterstützung verweigern steht es Dir frei deine Ansprüche gegenüber Deinem Eltern einzuklagen.