Zitat
Original geschrieben von Micha2500
Eine vollständige Zahlungseinstellung erachte ich insoweit übrigens mehr als verhältnismäßig (Gesundheitsgefahr!).
Das mag Deine Meinung sein, deckt sich in der Regel aber nicht mit der "herrschenden Meinung" nach der auch geurteilt wird.
Mich würde noch mal das AZ des vermeintlichen BGH Urteils interessieren, bisher habe ich dazu nichts finden können.
Und genauso wie Du hier meinst, dass nur gegen den Mieter geschossen wird muss man genauso feststellen: Schimmel ist nicht gleich Schimmel, nicht alles ist per se immer gleich gesundheistgefährdend. Und wir kennen die konkreten Begebenheiten hier nicht, wenn z.B. von einer 3 Zimmerwohnung jetzt 1 Zimmer "befallen" ist, wäre eine vollständig Zahlungseinstellung eben nicht verhältnismäßig.
Unabhängig von der "Zurückbehaltungs"thematik (die hier eh nicht zutreffend ist weil der TE nicht auf Behebung der Mängel drängt sondern gekündigt hat und auszieht) gibt es da ja auch genügend Urteile zu Schimmelbefall und Mietkürzung wo im Durchschnitt max. 20 % Kürzung für angemessen befunden werden, eben weil eine Nutzung der nicht befallenen Teile weiterhin möglich ist.
Und nur um das noch mal klarzustellen:
Es geht hier ja nicht darum, dass der TE als Mieter irgendwie von allen Seiten abgestraft werden soll. Er hat als Mieter schon seine Rechte, die er auch gegenüber dem VM ausüben soll, nur sowas sollte man dann schon richtig anstellen. Kommentarlos einfach keine Miete bezahlen ist eben nicht der richtige Weg und führt ggf. zu mehr Ärger als ohnehin schon. Nicht mehr und nicht weniger wollten die meisten hier damit wohl zum Ausdruck bringen.