Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von MaVaderXY
    na dann! will ich mal sehen wenn deine mutter im sterben liegt du kein handy dabei hast und du dringends wegmusst!


    Wie schon geschrieben: Wie habe ich denn davon erfahren? Oder weiterführend: Wieso besaufe ich mich wenn ich weiß dass es meiner Mutter so schlecht geht?


    Nur mal rein aus Neugierde: Was waren denn im konkreten Fall die Umstände dies es rechtfertigen sich und andere Leute rücksichtslos zu gefährden?

    Es gibt keinen "Umstand" der es wie auch immer rechtfertigen würde sich besoffen ans Steuer eines Autos zu setzen. Punkt.


    Egal ob irgendwer im sterben liegt, oder die Frau ein Kind bekommt, die Freundin mit einem Schluss gemacht hat oder was auch immer.
    Wer besoffen ist hat hinter einem Steuer absolut nichts verloren, dass solltest Du eigentlich auch selber wissen. Es gibt eben keine mildernden Umstände.


    Entweder laufen, Taxi oder für Notfälle Polizei und RTW

    Re: Baumschaden - zahlen oder Abzocke der Stadt?


    Zitat

    Original geschrieben von MaVaderXY


    Ist dies bei den vorliegen Schäden wirklich ein Grund den baum zu fällen und einen neuen zu pflanzen??? Es sind wirklich nur ein paar kratzer am baum, sowie die abgeschürfte rinde.


    Unabhängig von der moralischen Seite, konzentrieren wir uns aufs wesentliche:
    Der Fahrer hat unbestritten einen Schadensersatz an die Stadt zu zahlen.


    Sofern man mal davon ausgeht, dass der Baum tatsächlich ein "Totalschaden" ist, kann dein Bekannter von Glück reden, dass es "nur" 2.000 € geworden sind, ein Baum kann auch mal locker bis zu 3.500 € kosten.


    Die Stadt wird sich das nicht einfach aus den Fingern gesogen haben, da die Kosten für den Gutachter eh vom Schadenverursacher zu bezahlen sind würde ich mal davon ausgehen, dass sie den Schaden von einem Experten haben begutachten lassen. Hierfür gibt es sicherlich auch entsprechende Nachweise, dein Freund sollte sich einfach mal die Grundlage der Wertermittlung im Detail erläutern lassen bzw. sofern vorhanden das Gutachten einfordern.


    Wenn einem das alles spanisch vorkommt, bleibt nur ein Gegengutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen um damit den Schaden evtl. geringer zu halten. Ob und wie so etwas dann aber auch zum gewünschten Ergebnis führt bleibt fraglich.


    Ansonsten mal nach "Methode Koch" (http://www.methodekoch.de/inhalt.htm)googeln oder nach "FLL Gehölzwerte 2002 Richtlinie"

    Zitat

    Original geschrieben von Micha2500


    Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.


    Vollkommener Blödsinn, selbst wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hat nach erfolgreicher Minderung (die auch angekündigt werden muss) kann er max. den 3-5 fachen Betrag der Minderung zurückbehalten. Beträgt die Minderung bei 1000 € Miete z.B. 5 % = 50 € dann kann der Mieter max. 5*50 € (250 €) zurückbehalten.
    Insgesamt sind von den 1000 € also immer noch 700 € zu bezahlen. Nix mit 100 % einbehalten.


    Grundsätzlich ist es sicher nicht verkehrt sich vom Mieterverein beraten zu lassen, auf das "Halbwissen" anderer zu schimpfen wenn man sich dabei selbst fälschlicherweise völlig aus dem Fenster lehnt ist dabei aber eher ein wenig hilfreicher Tip.

    Die Angaben die ein Hersteller/Händler zur Beschaffenheit macht sind schon verpflichtend. Das Problem hierbei ist:


    Ist die Inneneinheit lauter als 35 db liegt ein Mangel vor und es gilt das bereits gesagte, Du könntest Nachbesserung verlangen was nicht möglich ist und damit letztendlich das Ding loswerden.


    Spielen wir die Geschichte aber mal durch:
    Du schickst die Anlage mit der Begründung "zu laut" zurück uns stützt Dich dabei auf Dein subjektives Empfinden und den Aufkleber.
    Der Hersteller schickt Dir den ganzen Krempel zurück mit der Antwort
    "Anlage gemessen, keine Abweichung der Lautstärke zu Herstellerangaben festgestellt".


    Der 40 db Aufkleber ist max. ein Indiz aber kein Beweis, dass die Anlage mit 40 db arbeitet.


    So und dann? Gegengutachter beauftragen der die Anlage nochmals misst etc. pp. und bis vor Gericht?


    Will sagen: Subjektives Empfinden und der Aufkleber sind noch kein Beweis für einen Mangel, daher solltest Du sofern möglich mal selber messen um einen realistischen Eindruck zu bekommen.


    Wenn Du Glück hast nimmt der Händler das Gerät dann mit der Begründung "zu laut" zurück, wenn nicht wird es interessant.