Link des Herstellers/Shops?
Ansonsten:
Wenn die Lieferung einer 28-35 db lauten Klimaanlage vereinbart war und diese dann lauter ist, ist dies ein Magel und es bestehen selbstverständlich sämtliche Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht.
Problematisch wird sein: Kannst Du den Hersteller darauf festnageln? Wenn da z.B. was von "in der Regel entwickelt die Anlage eine Lautstärke von ... bis ..." oder "Abweichungen möglich" dann wird er schwerer bei der geringen Differenz sich durchzusetzen.
Aber ist der Unterschied denn wirklich so gravierend, dass es drauf ankommt? Ein Schlafzimmer sollte ja eh besser 20-30 Minuten vor dem Schlafen gehen auf eine angenehme Temperatur runtergekühlt werden und nicht die ganze Nacht lang laufen, und wenn man im Nebenzimmer ist stört einen die Anlage doch eher weniger.