Beiträge von ChickenHawk

    Okay hätten wir das geklärt.


    Der von Dir angeführte § aus dem UStG bezieht sich nämlich erstmal nur auf völlig Blinde und entsprechende Blindenwerkstätten. Da Du geschrieben hast Du machst Dich selbständig (arbeitest also auf Deinen eigenen Namen) müsstest Du selbst diese Voraussetzungen (Blindheit) erfüllen um steuerfrei liefern zu können.


    Sollte das also irgendwann mal konkret werden bitte vorher noch mal bei kompetenten Stellen beraten lassen, nicht das das hinterher böse Überraschungen mit sich bringt.

    Zitat

    Original geschrieben von Schurke2000


    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat man also nur, wenn man Umsatzsteuer zahlt oder wie?


    Jein, dass sind dann noch wieder 2 paar Schuhe. Du kannst theoretisch zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn Du aber ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen hast nützt Dir das nichts weil Du nichts gegenrechnen kannst.
    Das Prinzip funktioniert ja so, dass Du gezahlte Vorsteuer (also die Umsatzsteuer die Dir andere berechnen) gegen die von Dir eingenommene Umsatzsteuer (also die von Dir an andere berechnete Steuer) gegenrechnen und musst nur noch die Differenz an FA abführen.


    Wenn Deine Umsatzsteuerzahllast aber eh schon 0 beträgt kannst Du davon natürlich auch nichts mehr abziehen und bleibst auf der gezahlten Vorsteuer sitzen.


    Bist Du selber denn Blind?

    Ich gehe anhand der Beschreibung mal davon aus, dass Du auf die Kleinunternehmerregelung abzielst. Umsatzsteuerfreiheit gibt es nämlich noch in den verschiedensten anderen Variationen.


    Wie bereits gesagt, greift diese Regelung nur, wenn Du im Jahr nicht mehr als 17.000 € Umsatz machst. Vorteile gibt es nur bei den Anforderungen an die Rechnungsstellung und insgesamt ist der buchhalterische Aufwand etc. vermeintlich einfacher.


    Einen tatsächlichen Vorteil (auch noch in €) ausgedrückt hat man imho nicht, zumal einem dann auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug fehlt.
    Diese Regelung ist aus meiner Sicht daher nur für Personen geeignet die wirklich nebenbei noch ein Gewerbe ausüben, aber nicht wenn man als Selbstständiger seinen kompletten Lebensunterhalt damit verdienen will.
    Die 17 K € Umsatz sind dafür viel zu gering, denn Umsatz ist ja nicht = Gewinn und von den evtl. verbleibenen 9.000 € Gewinn/Jahr kann ja nicht wirklich jemand von leben.

    Wie man es auch dreht und wendet (selbst wenn die Anzeige beim immoscout noch online wäre): Aus der Nummer kommt ihr (zumindest mit diesem Nachmieter) wohl nicht raus.


    Und selbst wenn Ihr tatsächlich einen Nachmieter finden würdet der die Wohnung mit Fliesen übernehmen wollen würde könnte der Vermieter darauf bestehen, dass die Dinger raus müssen. Ihr habt einen Vertrag mit denen und der Nachmieter würde einen Vertrag mit denen haben, ihr als ehemalige Mieter könnt nur mit Einverständnis aller Beteiligten (also Nachmieter und Gesellschaft) da selber was abändern.


    Da die Wohnungsgesellschaft scheinbar es darauf anlegt würde ich mir allen weiteren Streß ersparen und die Dinger rauskloppen auch wenn es unsinnig ist.

    Was Du in Deine Anzeige reinschreibst wäre sowieso nur bedingt wirksam, den Mietvertrag schließt der Nachmieter ja mit der Wohnungsgesellschaft und nicht mit Dir, also werden die Konditonen über das wie und was zwischen denen abgemacht.


    Du/Ihr habt die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu hinterlassen, d.h. (sofern wirksam vereinbart) renoviert bzw. weiß gestrichen und ohne Fliesen wenn der Vermieter diese nicht übernehmen will. Dumm gelaufen aber ist halt so. Ohne Einverständnis des Vermieters sollten Mieter eben keine größeren Veränderungen vornehmen (lassen).

    Wie in allen anderen Fällen auch:


    PN an die Mods, evtl. können die zur Klärung der Geschichte beitragen.
    Und das bevor man einen Beitrag mit so markanten Wörtern wie Betrug etc. hier reinsetzt. Klingt zwar etwas merkwürdig die Geschichte, deshalb muss es noch lange kein Betrug sein, dies wäre nur der Fall wenn der User Dich vorsätzlich in die Pfanne gehauen hat.

    Müsste imho ein Spot von SE gewesen sein, wo die Dame als Kellnerin hinter der Bar steht, ihr Handy liegt auf dem Tresen und ein Gast will rangehen als es klingelt.


    Sie nimmt ihm das Ding dann weg, wobei man ihre Hand sieht auf der ein Tattoo ist.
    Ob das jetzt ein Skorpion war weiß ich nicht mehr genau.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Da würde ich aber mal nicht drauf wetten wollen, wenn der Hersteller blanko Garantiekarten rausgibt, die dann mißbräuchlich verwendet werden. Schließlich hat der Kunde im treuen Glauben eine Leistung gekauft, und zumindest fahrlässiges Verhalten wäre da beim Hersteller zu suchen.


    Das mag zwar theoretisch alles schön und gut sein, hilft einem in der Praxis doch aber null weiter. Der Hersteller sagt er hat dem VK keine Garantiekarten gegeben, den VK bekommt man nicht mehr zu fassen. Wo der diese ominösen Karten dann herhat weiß keiner und es lässt sich nachträglich auch nicht mehr feststellen. Vor allem würde der VK sich da mal ganz geschmeidig raushalten, damit er keinen Ärger wg. unberechtigt ausgestellter Karten bekommt.


    Außerdem weiß hier doch keiner was Hersteller und VK tatsächlich vereinbart haben, evtl. hat sich der VK gegenüber dem Hersteller vertraglich verpflichtet die beigelegten Garantiekarten nicht auszugeben oder auszustellen, damit wäre der Hersteller raus. Aber wie gesagt das ist doch alles graue Theorie.
    Genauso wäre es ja sogar denkbar, dass der VK doch "Garantieware" bezogen hat, der Hersteller nutzt nun aber aus, dass es den VK nicht mehr gibt und behauptet einfach dieser hätte keine "Garantieware" gekauft und verkaufen dürfen um sich um die kostenfreie Reparatur zu drücken.


    Wie auch immer das nun tatsächlich gelaufen ist, man wird in der Praxis keinen Ansatzpunkt finden um da als Kunde noch auf ne Garantiereparatur bestehen zu können. Dumm gelaufen aber nicht zu ändern.

    Der Hersteller hat dem Verkäufer Ware ohne Garantie zu einem günstigeren Preis verkauft. Der Verkäufer hätte daher also keine entsprechende Garantiekarte ausstellen dürfen.


    Laut TE hat er eine Garantiekarte mit Datum und Stempel des VK. Die sieht evtl. schön aus, nützt ihm aber nichts. Hier ist er einzig und allein vom VK über den Tisch gezogen worden, der ihm zu Unrecht eine Garantiekarte ausgestellt hat.
    Er müsste sich daher mit dem nicht mehr existierenden VK anlegen, daher also Pech gehabt. Der Hersteller kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jemand eine Garantie ausgibt die gar nicht besteht.

    Steht doch eigentlich alles in dem verlinkten Beitrag im gesperrten Thread:


    "Wie Ihr wisst, sind illegale Inhalte für unser Forum tabu. Aus diesem Grunde haben wir in unseren Regeln festgelegt, dass Diskussionen über Software und Internetseiten (auch Tauschbörsen!), mit denen gegen diese gesetzlichen Regelungen verstoßen wird bzw. werden kann, nicht zulässig sind."


    Die TT Führung kann wg. solcher Beiträge Probleme bekommen, egal ob legale oder illegale Absichten dahinterstehen. Von daher werden solche Beiträge eben geschlossen, unabhängig von der Intention des TE.