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Schau mal hier:
http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html
http://www.sueddeutsche.de/imm…rmieten/artikel/818/3815/
oder google nach "qualifizierter Zeitmietvertrag" bzw. "kleiner Zeitmietvertrag".
Muss der VM auf jeden Fall vorher schriftlich bekanntgeben.
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Wo ist das Problem?
Gerade Studentenbuden werden auch mal Semesterweise oder kurz vermietet.
Bei der kurzen Dauer lohnt sich evtl. eh mehr ein möbliertes Zimmer anstatt da einen kompletten Umzug hinzulegen.
Ansonsten Wohnung anmieten und unter Einhaltung der entsprechenden 3monatigen Kündigungsfrist eben wieder kündigen.
Zeitmietvertrag geht auch, dass muss dann aber vorher auch schon klar geregelt sein, sonst hat man evtl. länger die Bude an der Backe als gewünscht.
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Diese Art der Argumentation zeigt:
a) das Sie immer noch nicht verstanden haben worum es hier in der Diskussion überhaupt geht
und
b) das das eigene "falsche" handeln nicht dadurch besser wird in dem man mit dem Finger auf andere zeigt und sagt: "Der macht das aber auch..."
Ansonsten ist wohl alles gesagt.
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Zitat aus den Ebaygrundsätzen:
"Es ist verboten, bei eBay elektronische Geräte anzubieten, deren Verkauf in Deutschland verboten ist. Dazu zählen insbesondere Abhörgeräte und Störsender sowie Geräte ohne CE-Kennzeichnung"
Sie verstoßen damit allein schon gegen Ebaygrundsätze, da muss man gar nicht erst in die europäischen ode nationalen Gesetze schauen.
Es spielt dabei auch keine Rolle ob sie das aus China machen oder nicht, denn es heißt klar: Es ist verboten bei Ebay Geräte ohne CE Kennzeichnung anzubieten. Woher das "Angebot" kommt ist dabei egal.
Egal wie Sie hier also rumargumentieren: Ihr handeln wird dadurch nicht besser oder legaler. Wenn Sie der Meinung sind das sei alles so in Ordnung, bitte ist Ihnen überlassen. Fakt ist aber nun mal, dass Ihr "Angebot" rechtlich eben nicht sauber ist. Wie schon geschrieben persönlich ist mir das egal und ich würde das auch nicht irgendwo melden, aber hören Sie bitte damit auf den Leuten erzählen zu wollen es sei alles im grünen Bereich, dass stimmt so eben nicht.
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Freundlichen aber bestimmten Brief mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel schreiben inkl. Ablehnungs- bzw. Rücktrittsandrohung.
Dafür braucht es (noch) keinen Anwalt, das kann man auch selbst.
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Was steht denn auf der Rechnung? Die richtige oder die "falsche" Typenbezeichnung?
Garantie geht wie galahad schon schrieb über die Seriennummer, Gewährleistung läuft über die Rechnung und wenn da ein anderes Modell draufsteht als Du in den Laden schleppst werden die da wohl rummosern.
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Was daran nun aber so revolutionär sein soll muss mir erst jemand verraten.
Und die Werbeslogans hat man auch schon 100x gehört
@galahad
Ich schieße schon mal eins vor 

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Nichts, da zahlt man ca. 160 €/Jahr im Abo dafür das man ein Handy nutzen kann welches einem danach noch nicht mal gehört.
Und einen etwas glücklicheren Titel hätte man auch wählen können 
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