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@ Printus
"Sprechen heißt urteilen. Schweigen heißt geurteilt haben."
Hans Lohberger österr. Dichter und Philosoph

Aber nun bitte wie BTT (sofern möglich), denn schließlich wurde ja schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem (um bei den geflügelten Worten zu bleiben).
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Noch mal langsam zum mitschreiben:
Ein ALG2 Empfänger zahlt wie jeder andere auch 10 € Krankenhaustagegeld, allerdings nur bis max. 2% seines Jahresbruttos.
Zusätzlich wird ihm von seinem Regelsatz (345 €) für die Zeit im Krankenhaus der Teil der sonst für Nahrung vorgesehen ist gekürzt, da er ja im KH vollverpflegt wird, sich also nichts kaufen muss. Diese Kürzung entspricht dem sonstigen Tagessatz von ca. 4,20 €/Tag.
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Re: leider wahr...
Zitat
Original geschrieben von gumi
Zusätzlich werden ihm vom Arbeitsamt ca. 10EUR täglich abgezogen, da er ja im Krankenhaus verpflegt wird.
Irgendwas passt da nicht.
Im Regelsatz sind imho ca. 130 € für Nahrungsmittel etc. enthalten, also rund 4,2 € pro Tag. Der Argumentation folgend, dass dieses Geld nicht benötigt wird, da es Essen im Krankenhaus gibt, kann das Amt auch nur diesen Betrag zurückhalten, wieso sollten sie den Einbehalt fast verdoppeln?
Demnach müsste ein Arbeitslosen bei der mehr als 15 Tage/Monat im KH ist dem Amt ja sogar noch was zurückzahlen und hätte den Rest des Monats nichts mehr zu beißen.
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Mildernde Umstämder durch die frühe Zeit 
Wenn ich die etwas wirren Aussagen richtig verstehe meint der TE es sei unfair, das ALG 2 Empfänger das Krankenhaustagegeld von 10 € aus eigener Tasche zahlen müssen. Bei 10 Tagen Krankenhausaufenthalt wären also rund 100 € des eh nicht sehr großen Einkommens weg.
Aber was hier auch entscheident ist:
"Die Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) muss maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören u.a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge. Übersteigen deine Zuzahlungen diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, kann man sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. "
http://www.sozialleistungen.info
ALG 2 Empfänger sind also nicht besser oder schlechter gestellt als andere, jeder der krank wird muss was drauflegen.
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Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
Warum interessiert ein Unternehmen beim Einkauf von Waren nur der Nettopreis? Bei Kopierpapier, Computern etc. ist ein Unternehmen doch schließlich der Endverbraucher?! Zahlen muss man die MwSt. ja auf jeden Fall erstmal...
Danke und Gruß
Bino
Weil ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen alle Mehrwertsteuern die es für eingekaufte Leistungen bei anderen Unternehmen bezahlt, im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung gegen die selbst eingenommene Mehrwertsteuer gegenrechnen kann und nur die Differenz zahlt.
Bsp.
Einkauf: Kopierpapier Netto 20 €; + 4 € MwSt = 24 € Zahlung
Verkauf: Handy, Netto 100 €; + 20 € MwSt = 120 € Einnahme
Bei der monatlichen Umsatzsteueranmeldung gehen also vereinfacht gesagt - 4 € gezahlte gegen + 20 € vereinnahmte MwSt ein, bleibt eine vom Unternehmen zu zahlenden (bzw. ans FA abzuführende) Differenz von 16 €, damit sind die gezahlten 4 € armortisiert und deshalb dem Unternehmen egal.
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@galahd
Muss nicht sein, wäre auch möglich dass eine bestimmte Produktionscharge an Displays einfach ne Macke hatte. Deswegen muss es noch lange kein grds. Konstruktionsfehler sein.
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trauerbrandung
Physik zwar früh abgwählt, aber doch schon ein wenig mitgenommen.
Sieht für mich eher so als als wäre das ein :apaul: Deinerseits.
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Da so ein Display aber nicht mal eben bricht, wenn das Gerät auf dem Schreibtisch liegt und etwas derartiges nur schwer bis gar nicht nachträglich beweisbar ist (erst recht nicht wenn das Gerät zum Vodafoneservice geht) bleibt der Kunde hier auf dem Schaden sitzen, selbst wenn es sich unwahrscheinlicherweise um einen Fall von spontaner Selbstzerstörung des Displays gehandelt haben sollte.
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Aber nur weil der TE schreibt (sorry ist nicht persönlich gemeint) das Display sei "einfach so" kaputt gegangen muss das lange noch nicht so sein, gerade wenn das Gerät in der Hosentasche getragen wurde.
Bekommt ein VF-Techniker das Gerät in die Hand wird er in ... sondern in den Bericht schreiben "Displayschaden durch zuviel Druck von außen" womit VF eine Gewährleistung ablehnen wird.
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Zitat
Original geschrieben von Oetker
Dies wären alles Mängel, die schon bei Übergabe bestanden und sich erst jetzt bemerkbar gemacht haben. Genau dafür gibt es die Gewährleistungsfristen!
So weit so schön.
Aber nur weil der TE schreibt (sorry ist nicht persönlich gemeint) das Display sei "einfach so" kaputt gegangen muss das lange noch nicht so sein, gerade wenn das Gerät in der Hosentasche getragen wurde.
Bekommt ein VF-Techniker das Gerät in die Hand wird er in 99,9% der Fälle nicht die von Dir genannten Gründe als Ursache für den Defekt feststellen sondern in den Bericht schreiben "Displayschaden durch zuviel Druck von außen" womit VF eine Gewährleistung ablehnen wird.
Dann kann der TE nun einen Gegengutachter beauftragen der hoffentlich einen anderen (unwahrscheinlichen) Grund für den Defekt findet und sich mit VF dann mit ungewissem Ausgang vor Gericht um ein neues Handy streiten.
Lohnt sich das? Imho nein, da muss man halt BGB auch mal BGB sein lassen und sich mit den Realitäten des täglichen Leben zufriedengeben.