Beiträge von ChickenHawk
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Wobei es dabei sicher noch ein Unterschied ist, ob das Ding gebrochen ist oder wie bei der 51er Serie nur das Leitgummi nen Schuss hatte...
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Nun ja wie Du bei den Ciao-Tests lesen kannst kein Einzelfall.
Wie so oft im Leben bei Onlinekäufen:
Man kann Glück oder auch Pech haben -
Solange man weiß was man will und kein defektes Gerät erwischt ok, wenn es aber Probleme gibt nicht immer die Besten im AfterSalesservice...
Siehe auch hier:
http://www.ciao.de/Erfahrungsb…co_de__200823/SortOrder/2 -
Zitat
Original geschrieben von sogar
Andererseits solltest Du aber, wenn Du klever und überzeugend genug bist, daran denken, dass ein Schaden von geseztes Wegen innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Neugerätes als ein Mangel der Sache von Anfang an angesehen werden kann.Sorry das ist Humbug und vermischt mal wieder einige landläufige (aber falsche) Meinungen zum Thema Gewährleistung.
Gewährleistung bedeutet ausschließlich, dass zum Zeitpunkt der Übergabe das Gerät mangelfrei sein muss, nicht das es innerhalb der Gewährleistungszeit keinen Schaden haben darf. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt ein Defekt durch die Beweislastumkehr als schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegend.
Gerade zu diesem Zeitpunkt war das Display ja aber offensichtlich in Ordnung, sonst hätte man das als Kunde ja gar nicht erst angenommen. Bei einem offensichtlich erst nachträglich aufgetretenen Defekt hilft also auch die schönste Beweislastumkehr nichts.
Die einzige Möglichkeit für den Kunden hier noch zu argumentieren wäre, zu behaupten, dass durch einen bereits bei Übergabe vorliegenden Mangel (z.B. falscher Einbau des Displays) dieses kaputt gegangen ist.
Da so ein Display aber nicht mal eben bricht, wenn das Gerät auf dem Schreibtisch liegt und etwas derartiges nur schwer bis gar nicht nachträglich beweisbar ist (erst recht nicht wenn das Gerät zum Vodafoneservice geht) bleibt der Kunde hier auf dem Schaden sitzen, selbst wenn es sich unwahrscheinlicherweise um einen Fall von spontaner Selbstzerstörung des Displays gehandelt haben sollte.CH
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Als BAler hast Du andere Freigrenzen, Du bist im Sinne das BaföG Azubi und kein Student.
§ 23 Freibeträge vom Einkommendes Auszubildenden
(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei
1. für den Auszubildenden selbst bei dem Besuch von
a) weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 112 Euro,
b) Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 153 Euro,
c) Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 215 Euro,
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Entweder du nimmst den Werbungskostenpauschbetrag von 920 € (oder eben den der für 2006 gilt) oder Du versuchst mit deinen abziehbaren Werbungskosten (Fahrtkosten etc.) drüber zu kommen.
Bei 0,30 ct/km (einfache Fahrt) und 12 Kilometern hättest Du aber an min 255 Tagen fahren müssen (was bei 220 durchschnittlichen Arbeitstagen/Jahr nicht drin ist). Von daher fährst Du mit dem Pauschbetrag wahrscheinlich am besten.
Hast Du diesen noch nicht berücksichtig musst Du grob wie folgt rechnen:Gesamtbrutto
- 920 € Pauschbetrag
= anzurechnedes EKKann also bei der geringen Überschreitung schon sein, dass damit alles im grünen Bereich ist. Detaillierter auch hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php -
Zitat
Original geschrieben von kingpin166
Ich hab hier nicht gefragt, wie tricks ich das BaföG Amt aus, sondern wie berechnet sich das BaföG nun richtig, damit ich weiß ob ich drüber liege oder nicht..
Und das wurde Dir gesagt.
Der Freibetrag für das Bafög gilt nur im BWZ also für Dich für 9 Monate.
Damit hast Du nicht die rund 4K € sondern "nur" 350,50 €/Monat frei, macht also rund 3.153 € für 9 Monate. Damit liegst Du mit Deinem Jahreseinkommen (wovon aber auch nur das Einkommen im BWZ relevant ist) von ca. 4.500 also deutlich drüber. Sofern Du im Durchschnitt also immer das gleiche bekommen hast rund 25 € über dem was Du hättest verdienen dürfen um vollen BaföG Anspruch zu haben.Und sorry aber wenn nach der richtigen Erklärung dann solche Sprüche kommen wie: Es tut mir gerade weh... und Geld das ich nicht habe, ja was erwartest Du denn? Eine Runde Mitleid?
Um das ganze mal produktiv zu gestalten:
Hast Du denn alle möglichen Abzugsposten (pausch. Werbekosten etc.) schon abgezogen?EDIT:
Und nur noch mal zur Klarstellung wie LordExcalibur auch schon geschrieben hat: Wenn Du ca. 25 €/Monat bzw. in den 9 Monaten dann 225 € drüber liegst, heißt das nicht das Du das zurückzahlen musst, sondern das Dir diese 225 € dann als "anzurechnendes Einkommen" bei der Berechnung des zustehenden BaföG Betrages gegengerechnet werden. Bedeutet also nicht automatisch 225 € Nachzahlung. -
Re: Re: Re: BaföG - Zuviel verdient, nun Rückzahlung ?
ZitatOriginal geschrieben von kingpin166
PS: Wenn ich nach deiner Rechnung gehe muss ich immer noch 200 € zurückzahlen, die ich nicht habe..
PP - persönliches Pech
Ist zwar unschön wenn Dich das in einer Situation trifft, in der man eh schon wenig Geld hat, allein ändern tut es nichts.Solltest Du über dem anteiligen Freibetrag liegen hast Du zuviel Geld bezogen, dass Dir nicht zusteht. Das ist dann eben zurückzugeben, sich da rauszutricksen wäre Betrug.
Ich kann mir ja auch kein ALG geben lassen wenn ich eigentlich keinen Anspruch darauf habe und bei einer Rückforderung sagen: Sorry das Geld ist weg ich habe nichts mehr...
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Je nachdem wie detailliert Deine Angaben im Profil sind (Real Name, AG etc. pp.) ist das für die jeweilige Sekretärin der Personalvermittler in der Regel kein Problem an solche Nummern zu kommen.
Gibt auch Fälle in denen man einen vermeintlichen Kundenanruf bekommt bei dem gefragt welcher Mitarbeiter denn für Bereich XY zuständig ist.
Die betroffene Person hat dann keine zwei Tage später einen Anruf vom Personalvermittler.