Beiträge von ChickenHawk

    Ist imho ein grundsätzliches Phänomen:


    Steht man auf der "Nehmer-" bzw. auf der "Bedürftigen"seite neigt man schnell dazu nach allen Unterstützungen zu schreien die nur irgendwo möglich sind.


    Steht man auf der "Geber-" bzw. "Zahler-"seite sieht man immer erst nur den eigenen Geldbeutel.


    So funktioniert eine Solidargemeinschaft die wir ja nun mal seien sollen aber nicht.
    Nur die "Vorteile" mitnehmen ohne was zu geben geht auf Dauer eben nicht.
    Genausowenig kann der Einzelne immer nur nehmen oder nur geben.

    Ist imho nicht das Superschnäppchen aber für den Moment ein durchaus akzeptabler Preis.


    Was das Gerät an sich angeht: Jeder muss selber wissen, wofür er sein Geld ausgibt.
    Mir persönlich gefällt das Teil kein Stück und ich würde für die Goldvariante nicht mal 100 € ausgeben wollen. Egal ob jetzt echt 18 od. 24 Karat Gold oder die angesprühte Plastikcovernummer: Gold gehört als Barren in den Banksafe aber nicht an ein Handy ;)

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    In so einer Situation, wo ja dann auch leicht ersichtlich wäre, dass offenkundig ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung wegen der Reparatur und einer Kündigung besteht, dürfte der VM es relativ schwer haben, noch ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung zu konstruieren. ;)


    Mag ja formell richtig sein, ist aber dann immer noch die Frage ob man auch tagtäglich mit den etwaigen Folgen leben will.
    Ein VM kann auch ohne Kündigung einem Mieter das Leben unnötig schwer machen, (umgekehrt genauso) dass man irgendwann keinen Bock mehr hat dort zu wohnen.
    Wenn man jeden morgen mit dem Gefühl aufsteht:"Na was ist denn heute wohl wieder..." macht das auf Dauer einfach keinen Spaß.


    Sollte also tatsächlich mal ne größere Reparatur anfallen:
    Versuchen zusammen mit dem VM ne für alle akzeptable Lösung zu finden, stellt der sich stur kann man immer noch die Keule auspacken ;)

    Nö das stimmt schon so, pauschal kann man das nicht auf den Mieter umlegen.
    Muss einzel bzw. differenziert aufgeführt werden.


    Siehe auch hier:
    http://www.swr.de/ratgeber-rec…iv/2006/05/27/index3.html
    (Achtung 75 € muss nicht immer die Obergrenze sein.)


    Gilt allerdings selbstverständlich nicht für selbst verursachte Schäden, sondern nur Reparaturen die durch normalen Gebrauch entstehen.
    Von daher könntest Du im Falle eines Falles Dich deswegen mit dem VM anlegen.
    Je nachdem wie gern man in der Wohnung bleiben möchte tut man das dann oder lässt es bleiben.

    Also bei meinem Bekannten (zugegeben das ist schon ein paar Jahre her) lief das so ab, dass er bei der bei der Musterung angegeben hat verweigern zu wollen, er ausgemustert wurde und ein halbes Jahr später dann einen Bescheid bekam, seinem Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes können nicht stattgegben werden, da er nicht kriegsdiensttauglich sei :D Behörden eben...


    Das man besser oder schlechter gemustert wird, nur weil man zum Zeitpunkt der Musterung schon sagt, dass man verweigern will halte ich für ein Gerücht.
    Tauglich ist tauglich, untauglich ist untauglich, egal ob für den Wehr- oder Wehrersatzdienst.

    Nur um das noch mal klarzustellen:


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Der eine sagt es geht um 9€ am Tag, der andere um das anteilige Essengeld, beim Dritten gibt es eine Obergrenze von 2% der Bezüge, beim vierten wieder anders.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Ein ALG2 Empfänger zahlt wie jeder andere auch 10 € Krankenhaustagegeld, allerdings nur bis max. 2% seines Jahresbruttos.


    Zusätzlich wird ihm von seinem Regelsatz (345 €) für die Zeit im Krankenhaus der Teil der sonst für Nahrung vorgesehen ist gekürzt, da er ja im KH vollverpflegt wird, sich also nichts kaufen muss. Diese Kürzung entspricht dem sonstigen Tagessatz von ca. 4,20 €/Tag.


    Bsp.:


    AN, 30.000 brutto/Jahr


    AL, fiktive 8.460 brutto/Jahr (=12*345 Regelleistung + 12*360 Miete)


    AN zahlt Krankentagegeld von max. 2 % seines Jahrsbruttos also max. 600 €/Jahr
    AL zahlt Krankentagegelt von max. 2 % seines Jahresbruttos also max. 169,29 € Jahr


    Dem AL werden zustätzlich zum Krankentagegeld die "Verpflegungskosten" von 4,20 €/Tag von der Regelleistung abgezogen, da er Verpflegung im KH erhält


    Bei 10 Tagen KH Aufenthalt zahlen also AN + AL je 100 € Krankentagegeld, der AL hat zustätzliche Abzüge von 42 € bzw. bekommt in diesem Monat einen verminderten Regelsatz von 303 €.


    Alle Klarheiten beseitigt?

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Aber im Krankenhaus hat man ohnehin höhere Kosten als wenn man Zuhause ist, da ist es nicht fair kranken ALGII Empfängern noch die letzen 4,20€ aus der Tasche zu ziehen, wenn man sieht wie anderswo Geld verschwendet wird.


    Das ist (sorry) aber eine nicht wirklich schlüssige Argumentation.
    Wenn man erst damit anfängt zu diskutieren, wo Geld verschwendet und wo sinnvoll eingesetzt wird, dass wird nen langer Abend.


    Und das Du im KH evtl. höhere Kosten hast ist wie Erik schreibt primär erstmal Dein Problem. Diese höheren Kosten hast Du aber auch nur, weil Du Dir es leisten kannst. Wenn keine Kohle für Döner und Cola da ist gibt es das eben nicht. Hart aber im Prinzip ne simple Rechnung.
    Und nochmal: Auch im normalen Leben ist ein täglicher Besuch bei McD nicht im Verpflegungsbudget eines AL2 Empfängers vorgesehen.

    Fair oder nicht fair spielt dabei keine Rolle.
    Was man bei solchen Überlegungen immer im Hinterkopf haben sollte:


    ALGII ist eine Grundsicherung, nicht mehr und nicht weniger.
    Das was ein Patient im Krankenhaus an Essen und Getränken erhält reicht aus um relativ satt zu werden. (Geschmackliche Aspekte darf man dabei nicht berücksichtigen.) Ein Patient bekommt also auch hier eine Art von "Grundversorgung".


    Wieso sollte ein ALGII Empfänger diese nun doppelt in Form von Geld und Nahrung erhalten? Er würde damit besser gestellt als andere nicht kranke. Mit dem Geld was er "sparen" kann, weil er eben (zumindest der herrschenden Meinung nach) genug zu essen bekommt könnte er sich dann andere Dinge kaufen (DVD-Player o.ä.). Das ist in dieser Form aber bei H4 nun mal nicht vorgehsehen, bzw. dafür sind andere Posten der Regelleistung gedacht.
    Grundsicherung heißt ich bekomme das was ich zum (über)leben brauche und dann ist Schluss. Die Möglichkeit sich wie auch immer geartete "Luxusartikel" kaufen zu können ist nicht gewollt.


    Mal ganz davon ab, dass die 4,20 € auf den Tag verteilt sich in 0,7 € Frühstück und je 1,76 € für Mittag und Abendessen aufteilen. Da wäre im normalen Leben auch keine Flasche Cola und nen Döner (insg. 4 €) drin, bzw. nur möglich wenn man auf zwei andere Mahlzeiten verzichtet. Wieso sollte das also im KH anders sein?

    Um mal etwas Licht in die Sache zu bringen, so sieht die Verteilung des Regelsatzes in der Theorie aus:


    01 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38,40% 132,48 €
    03 Bekleidung und Schuhe 9,90% 34,16 €
    04 Wohnung ohne Mietkosten,
    (Strom, Gas, Instandhaltung der Wohnung 7,80% 26,91 €
    05 Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, 8,00% 27,60 €
    Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt
    sowie deren Instanthaltung
    06 Gesundheitspflege 3,80% 13,11 €
    07 Verkehr 5,60% 19,32 €
    08 Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax,
    Briefpost) 6,50% 22,43 €
    09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11,20% 38,64 €
    11 Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 3,00% 10,35 €
    12 Sonstige Waren und Dienstleistungen 5,80% 20,01 €
    100,00% 345,00 €


    Nun hat ein Raucher z.B. schon das Problem, dass er mit 4€/Schachtel am Tag allein schon 120 € seines gesamten Nahrungsmittelsbudget für einen Monat aufbraucht. Da muss dann halt von anderen Posten was weggenommen werden um sich was zu essen zu kaufen, weshalb dann wieder kein Geld für den Bus da ist. Etc. pp.


    Rein theoretisch ist es durchaus möglich mit den Beträgen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, nur Luxus oder ähnliches ist nicht drin.