Beiträge von ChickenHawk

    So bitter das für die eingesessenen Hardcorefans auch ist:
    Irgendwann muss man auch den wirtschaftlichen Tatsachen ins Auge sehen.
    Icehockey ist nun mal ne Randsportart da reichen die 1500 treuen Fans von Ebay nicht aus um das auf Dauer tragfähig zu machen.


    Der Ärger in Duisburg ist verständlich, im Interesse des Sports sollte man aber ggf. vom Lokalpatriotismus Abstand nehmen und sagen: Lieber 1LigaHockey in Stuttgart als gar kein Hockey...

    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Das Visier hat irgendeine "Imprägnierung" gegen Beschlag. Die ist aber nach ein paar Wochen hin .


    War bei meinem ersten Visier auch so, habe das bei Schuberth reklamiert und kommentarlos ein neues Visier bekommen, bei dem die Imprägnierung hält.
    Da gab es wohl mal ein paar Produktionsschwierigkeiten.


    Und was den Atemabweiser angeht:
    Wenn Du wirklich so viel schnaufst ;) kannst Du Dir für kleines Geld (ca. 5 €) einen Abweiser zum nachrüsten besorgen.

    Beim S1 ist doch (zumindest bei original Schuberthvisieren) die Antibeschlag"folie" schon dabei bzw. mit drauf.


    Persönlich finde ich ist der S1 der am wenigsten beschlagende Helm den ich bisher gehabt habe, da kommen andere auch mit Pin-Lock oder anderem Quatsch nicht dran.

    Hat er doch geschrieben: Ein Uvex GT320, das Modell welches eine Rückrufaktion wg. möglichen Fehler beim Schließmechanismus haben kann...


    Funktion&Sicherheit geht vor Optik, sollte jedenfalls beim Helm so sein.

    Wenn Du Dir nicht sicher bist gib halt 5€ mehr aus.


    Anhand der von Dir verlinkten Auktion kann man imho nicht sagen ob es sich um Originalware handelt oder nicht, da es ein Standardfoto ist. Mal abgesehen davon könnte er ja auch ein Originalbild reinstellen und trotzdem ne Fälschung liefern.


    Das er nachgemachte I-Pot (;)) verkauft lässt ihn sicher nicht gerade super seriös erscheinen, allein deshalb kann man zu der Kopfhörerauktion nichts sagen.

    Nein...


    Oder wie kommst Du darauf? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte die Du siehst, dass es sich nicht um Originalware handelt? (Außer der Preis der etwas unter günstiger.de liegt).


    Außerdem solltest Du lange genug dabei sein um diesen Beitrag zu kennen:
    http://www.telefon-treff.de/sh…=53919&highlight=seri%F6s


    Denn ein Problem hast Du ja zur Zeit noch nicht oder? (Nein das Problem ob Du den kaufen sollst oder nicht zählt nicht!)

    Hi,


    habe hier einen Mac stehen mit dem ich die kommende Woche arbeiten muss.
    Nun fährt er auch brav hoch, nur mein TFT zeigt mir die "Out of Range" Meldung.


    Der Mac war vorher an einen Röhrenmonitor angeschlossen von daher läuft er wohl noch auf dessen Frequenz.


    Gibt es eine Möglichkeit diese auf TFT Monitor anzeigbare Werte zu ändern ohne das man was dabei sieht? Habe gerade keine Röhre mehr hier die ich anschließen könnte um das zu ändern...

    Beim Entfernen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge kommt es darauf an, ob das Kraftfahrzeug auf öffentlichem oder privatem Grund und Boden steht. Wer öffentlichen Verkehrsraum verkehrswidrig zum Parken benutzt, muss beispielsweise im Halteverbot, bei gekennzeichneten Behindertenparkflächen, auf Zebrastreifen, bei Anwohnerparkplätzen oder abgelaufenen Parkuhren damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. In Schleswig-Holstein z. B. wird meistens in folgenden Fällen abgeschleppt:


    1. Parken auf einem Behindertenplatz. In Fällen, in denen ein Parkplatz für einen bestimmten Schwerbehinderten reserviert wurde (durch ein spezielles Zusatzschild gekennzeichnet), werden alle anderen Fahrzeuge, auch von anderen Schwerbehinderten, abgeschleppt.
    2. Parken an Stellen, an der der Straßenverkehr behindert wird, z. B. auch, wenn Fußgänger, Radfahrer usw. auf die Straße ausweichen müssen.
    3. Parken vor Ein-/Ausfahrten von Grundstücken, Garagen, Höfen, Krankenhäusern, der Feuerwehr, Tiefgaragen usw., wenn jemand die Einfahrten befahren oder verlassen will
    4. Zuparken von anderen Pkws in zweiter Reihe auf der Straße oder in dritter Reihe auf großen Parkplätzen außerhalb der Fahrbahnmarkierungen.
    5. Parken in mobilen Halteverbotszonen, die z. B. für Bauarbeiten oder Umzüge eingerichtet wurden, nach deren Einrichtung
    6. Parken in einer gekennzeichneten Ladezone eines Geschäftes, wenn ein Zulieferer dort entladen will,
    7. Parken in Zufahrten von Feuerwehr und Rettungsdiensten,
    8. Zur Eigentumssicherung oder wenn der Fahrer bzw. der Pkw nicht mehr verkehrstauglich ist, und es keine andere Möglichkeit des Entfernens des Fahrzeuges gibt.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen