Beiträge von ChickenHawk

    Haben wir dassselbe Spiel gesehen?


    Manchmal frage ich mich echt ob man es manchen überhaupt noch recht machen kann. Das hier nicht ein 13:0 wie gegen San Marino rauskommt war doch im Vorfeld klar.


    Gerade wie das 2:0 rausgespielt wurde, alles andere als einfallslos und auch das Defensivverhalten konnte überzeugen. In Situationen in denen man früher den Ball einfach weggedroschen hat wurde das ganze spielerisch und meist mit Ballbesitz für D gelöst.


    Was für "spielreiche Aktionen" hättest Du denn da gerne sonst noch gesehen?
    Ballack mit ein paar Hacky-Sack-Tricks? Einhändig gestandener Fallrückzieher von Poldi?

    Zitat

    Original geschrieben von luk001
    Aja, kann mir mal einer von euch vielen Autofahrern mal sagen (fahre ja auch nicht nur Rad), wieso kein Autofahrer in der Lage ist, in der 30er Zone hinter mir zu fahren, wenn ich mit ca 31-34 km/h unterwegs bin?


    Weil nicht jeder Radfahrer in der Stadt für die Tour de France übt und daher das durchschnittliche Tempo eines Radfahrers wohl eher so um die 15-20 km/h liegt?


    Nicht das Du noch geblitzt wirst...
    Wo Radwege da sind haben Radler auf Straßen nichts zu suchen. Unabhängig davon sollte auch im Straßenverkehr die Maxime: "Leben und leben lassen" gelten.
    Ich weiß nicht wie oft ich schon in die Eisen musste, weil ein Radler meinte er müsse mit seinem Gefährt über einen Zebrastreifen brettern. Wenn man dann noch beschimpft wird weil die Damen und Herren eigentlich nicht wissen, dass sie dabei die Hornochsen sind fällt einem nichts mehr dazu ein.

    Zitat

    Original geschrieben von m0nza
    Vielmehr darum, ob es das "richtige" (rein rechtlich gesehen) wäre, nach dem momentanen Stand der Dinge den Weg der Bemängelung der nicht eingehaltenen Frist zu gehen.


    Schau Dir den § 566 Abs. 3 BGB an:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html


    Rein vom lesen her ja. Aber dann muss man eben auch wieder nach dem "Schutzzweck" (also was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht) fragen.
    Will er wirklich, dass alle Vermieter nach 12 Monaten leer ausgehen? Das sicher nicht, sonst hätte er keine Ausnahmen zugelassen.


    Grds. soll mit der Regel bewirkt werden, dass Mieter ihre Abrechnung halbwegs zeitnah bekommen. Das schafft man ggf. nur mit Druck. Hätte man jetzt reingeschrieben: "Die Abrechnung ist zeitnah zu erstellen..." würden sich haufenweise Leute streiten was denn nun zeitnah ist. Aus Mietersicht sicher dann 2 Monate aus Vermietersicht wohl eher 2 Jahre, daher also eine "Festlegung" auf Jahresfrist.


    Soweit so schön, einen passenden § zur Hand zu haben und damit auch was anfangen können sind zwei paar Schuhe. Grds. steht Dir das Recht zu die Rechnung zu bemängeln bzw. zurückzuweisen. Punkt.


    Du solltest Dich eher fragen: Macht das Sinn? Bzw. habe ich auch wirklich ne Chance das durchzubekommen? Dazu ist hier ja schon was geschrieben worden.
    Und noch wohnst Du da, willst Du Deine Abrechnung für 2006 dann zum 06.12.07 bekommen, in einem Monat wo man das Geld eigentlich eh für andere Sachen braucht? Denn dem VM ist es sicher egal ob du rechtlich richtig liegst oder nicht, wenn Du einen Streit um die Nachzahlung anzettelst kannst Du sicher sein, dass er sich zukünftig die ein oder andere Nettigkeit einfallen lässt.


    Stehst Du über all dem und bist von den Nerven her auch stressresisten genug die deswegen ggf. eine lange Zeit rumstreiten zu müssen, dann kann die Empfehlung nur lauten: Ran an den Feind.


    Wenn nicht sollte man sich doch lieber zweimal überlegen ob es tatsächlich den Aufriss wert ist.

    Ob extern oder nicht, macht im Ergebnis keinen Unterschied.


    Ja die Zähler sind vor 15 Monaten abgelesen worden, heißt aber nicht, dass der VM dann auch innerhalb einer Woche das Ergebnis hatte. Evtl. hat er ja auch irgendwelche Bescheide/Rechnungen der Stadt für umlegbare Kosten erst viel zu späte erhalten etc. pp.


    Ob er tatsächlich eine schlüssige Begründung hat oder nicht, kann man so nicht beurteilen. Es steht Dir frei es auf diesem Weg zu versuchen, eine Garantie das der VM es kampflos schluckt wirst Du nicht haben. Im Streitfall entscheidet halt das Gericht ob es begründet war oder nicht, und dessen Meinung muss nicht immer mit dem eigenen (Rechts-)Empfinden im Einklang stehen.

    Bei Mängel gilt:
    Immer gleich sofort "meckern" wenn es zeitlich mit der Reparatur nicht rundläuft.
    Jetzt im nachhinein anzufangen mit: "Hätte damals nicht dann..." ist immer etwas schwierig. Den Verbrauch hast Du erzeugt, also Dein Problem. Das der Betrieb einer externen Heizung auch entsprechend teuer wird hast Du auch schon in 2005 gewusst bzw. hättest es wissen müssen. Ergo hättest Du damals dem Vermieter auch gegenüber erklären müssen, dass Du den erhöhten Verbrauch auf ihn abwälzt wenn er nicht innerhalb einer Frist XY die Heizung reparieren lässt.


    Sowas im nachhinein noch hinzubekommen ist immer schwierung und rein rechtlich auch wackelig. Wie wäre es einfach mal mit dem VM zu reden und sich gütlich auf 50/50 zu einigen?


    Zitat

    Original geschrieben von m0nza


    Sehe ich das richtig, dass ich nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet bin und ist es moralisch vertretbar von diesem Recht gebrauch zu machen?


    Jein wie schon geschrieben: Wenn Du dem VM mitteilst, dass Du dir Rechnung wg. Fristablauf nicht begleichen wirst hast Du innerhalb von wenigen Tagen eine neue Rechnung mit Begründung der Verzögerung im Kasten.


    Die Begründung kannst Du glauben oder nicht, dann streitet man sich ggf. irgendwann vor Gericht.

    Da ist man doch wieder in der Fragestellung, was denn nun unverschuldet ist und was nicht, ab wann man fahrlässig handelt und wann nicht etc. pp.


    Spiele ich mit meinen Kollegen auf einer Brücke mit dem Schlüssel fangen und er fällt dabei in den Fluss ist das nicht unverschuldet.


    Fällt mir ein lose in der Hosentasche getragener Schlüssel auf der selben Brücke aus der Tasche kann man schon wieder darüber streiten, ob es denn fahrlässig ist einen Schlüssel lose in der Tasche zu haben...


    Und um noch mal auf die vermeindliche Klausel mit den Schönheits/Kleinreparaturen zu kommen: Die gilt auch nur für Dinge die einfach so kaputt gehen. Nur weil ich eine Scheibe einschmeiße muss mein Vermieter mir die nicht ersetzen. Genaus mit dem Briefkastenschlüssel: Der VM wird erstmal behaupten, dass der Schlüssel durch Verschulden des Mieters abgebrochen ist und dieser zahlen muss. Als Mieter kann man dann ja gerne ein Institut beauftragen, die feststellen ob es denn tatsächlich Materialschwäche war oder ob nicht doch einfach zu viel am Schlüssel gewürgt wurde. Und über sowas bei 2,49 € auch nur nachzudenken, aber dazu ist ja schon genug geschrieben worden.

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166


    Ich weiß auch nicht warum man mir gleich unterstellt, ich möchte jemanden verklagen oder dergleichen.


    Wie man in der Wald ruft so schallt es hinaus oder wie war das?
    Eine allgemeine Frage hätte bestimmt nicht so viele Antworten herausgekitzelt aber wenn man Dein Eingangsposting liest denken viele User wahrscheinlich erstmal an "CSI Treppenhaus", Scully was haben wir? Mulder ich tippe auf Materialschwäche... ;)

    Wenn das eine personalisierte Karte ist bei der zusätzlich ein Ausweis notwendig, dass steht aber sicher auch dabei.


    Sie sollte dann aber kein Problem haben bei den Verkehrsbetrieben mit der Karte und ihrem Ausweis aufzuschlagen und nachträglich sich zu legitimieren.
    Das kostet ja nach Verkehrsverbund dann 5-7 € Bearbeitung aber nicht mehr die 40 €. Mal das Kleingedruckte des roten Zettels lesen.