Frage zwecks Nebenkostennachzahlung

  • Wenn du eine E-Heizung angeschlossen hast läuft das doch mit Strom oder seh ich das falsch? Und das ist ( zumindest bei mir ) nicht in den Nebenkosten enthalten.

    16610LV

  • Ob extern oder nicht, macht im Ergebnis keinen Unterschied.


    Ja die Zähler sind vor 15 Monaten abgelesen worden, heißt aber nicht, dass der VM dann auch innerhalb einer Woche das Ergebnis hatte. Evtl. hat er ja auch irgendwelche Bescheide/Rechnungen der Stadt für umlegbare Kosten erst viel zu späte erhalten etc. pp.


    Ob er tatsächlich eine schlüssige Begründung hat oder nicht, kann man so nicht beurteilen. Es steht Dir frei es auf diesem Weg zu versuchen, eine Garantie das der VM es kampflos schluckt wirst Du nicht haben. Im Streitfall entscheidet halt das Gericht ob es begründet war oder nicht, und dessen Meinung muss nicht immer mit dem eigenen (Rechts-)Empfinden im Einklang stehen.

  • Jetzt versteh ich die Abrechnung nicht so ganz. Wenn ich Strom in meiner Wohnung nutze bekomm ich die Rechnung von den Stadtwerken oder Stromlieferanten und das hat doch nichts mit d. Vermieter direkt zu tun. Da ist es doch egal, ob ich da meinen PC oder eine Heizung angeschlossen habe.


    Nebenkosten sind doch im Mietvertrag festgehalten was alles drunter fällt. Und wenn die Rechnung auch über ein Jahr alt ist würd ich sie nicht bezahlen.

    16610LV

  • @ mastaplan2k2
    Es sind zwei Zähler montiert, einer für Heizungssttrom (FB-Heizung und die kleine an der Wand) und einer für den allgemeinen Strom.
    Ich vermute die Hausverwaltung zahlt den Strom des ganzen Hauses direkt an die Stadtwerke und schickt den einzelnen Eigentümern der Wohnung eine Rechnung mit anteiligen Kosten.
    In dem Mietvertrag sind Strom für Heizung, Strom für alles andere usw. aufgelistet..


    @ ChickenHawk
    Es geht mir auch nicht darum eine Garantie zu bekommen, ob der VM das kampflos schluckt. Vielmehr darum, ob es das "richtige" (rein rechtlich gesehen) wäre, nach dem momentanen Stand der Dinge den Weg der Bemängelung der nicht eingehaltenen Frist zu gehen.
    Es kommt mir zwar einfach "sau asi" vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, aber andererseits gibt es den betreffenden Paragraphen sicher nicht umsonst und ich bezweifel, dass alle Mietparteien (um die 80) ihre Nebenkostenabrechnung erst jetzt erhalten haben. Bin Student und möchte (mit dem schon erwähnten Hintergrund, dass an der Wohnung schon so einiges nicht stimmt..) jetzt nicht den Betrag blind zahlen. Umgekehrt würden VM und Hausverwalter sicher nicht lange zögern um von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

  • Und ob der Threadersteller nun mit seiner elektrischen Fussbodenheizung heizt, oder mit einem elektrischen Heizlüfter, spielt vom Energieverbrauch überhaupt keine Rolle. Beide verbrauchen exakt die gleiche Strommenge bei gleichem Raumklimaeinstellung.


    Das heisst: vorher muckelig warm mit Fussbodenheizung kostet genauso viel wie mit Heizlüfter muckelig warm ;) Dem Strom ist es egal, ob er durch die Spirale im Fussboden oder im Lüfter geht, er wird zu 100% in Wärme umgesetzt.

  • fahrsfahrwerkaus


    Es ist ein Unterschied, ob ich mit der Fläche des Fussbodens den Estrich aufheize, der die Wärme auch speichern kann, oder ob ich mit einer Heizwicklung mit der Fläche 20cmx80cm die in 30 cm Höhe in der Ecke eines Raumes steht die Luft aufwärme..
    Die FB-Heizung ist mit Thermostat und Zeitschaltuhr geregelt, der E-Heizer an der Wand nicht..

  • Zitat

    Original geschrieben von m0nza
    Vielmehr darum, ob es das "richtige" (rein rechtlich gesehen) wäre, nach dem momentanen Stand der Dinge den Weg der Bemängelung der nicht eingehaltenen Frist zu gehen.


    Schau Dir den § 566 Abs. 3 BGB an:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html


    Rein vom lesen her ja. Aber dann muss man eben auch wieder nach dem "Schutzzweck" (also was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht) fragen.
    Will er wirklich, dass alle Vermieter nach 12 Monaten leer ausgehen? Das sicher nicht, sonst hätte er keine Ausnahmen zugelassen.


    Grds. soll mit der Regel bewirkt werden, dass Mieter ihre Abrechnung halbwegs zeitnah bekommen. Das schafft man ggf. nur mit Druck. Hätte man jetzt reingeschrieben: "Die Abrechnung ist zeitnah zu erstellen..." würden sich haufenweise Leute streiten was denn nun zeitnah ist. Aus Mietersicht sicher dann 2 Monate aus Vermietersicht wohl eher 2 Jahre, daher also eine "Festlegung" auf Jahresfrist.


    Soweit so schön, einen passenden § zur Hand zu haben und damit auch was anfangen können sind zwei paar Schuhe. Grds. steht Dir das Recht zu die Rechnung zu bemängeln bzw. zurückzuweisen. Punkt.


    Du solltest Dich eher fragen: Macht das Sinn? Bzw. habe ich auch wirklich ne Chance das durchzubekommen? Dazu ist hier ja schon was geschrieben worden.
    Und noch wohnst Du da, willst Du Deine Abrechnung für 2006 dann zum 06.12.07 bekommen, in einem Monat wo man das Geld eigentlich eh für andere Sachen braucht? Denn dem VM ist es sicher egal ob du rechtlich richtig liegst oder nicht, wenn Du einen Streit um die Nachzahlung anzettelst kannst Du sicher sein, dass er sich zukünftig die ein oder andere Nettigkeit einfallen lässt.


    Stehst Du über all dem und bist von den Nerven her auch stressresisten genug die deswegen ggf. eine lange Zeit rumstreiten zu müssen, dann kann die Empfehlung nur lauten: Ran an den Feind.


    Wenn nicht sollte man sich doch lieber zweimal überlegen ob es tatsächlich den Aufriss wert ist.

  • "..es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."


    Danke für deine Hilfestellungen ChickenHawk. Ich denke, ich werde mal schriftlich die Frist ansprechen. Sollte der VM die Verspätung nicht verschuldet haben, wird er mir schon entsprechende Unterlagen gegebenenfalls zukommen lassen.. "Nettigkeiten" wurden sich hier schon genügend ausgedacht..

  • Servus,


    folgende Konstellation habe ich zu bieten:


    Heute bekam ich die Aufforderung, eine Nachzahlung für die Nebenkosten von 2007 zu leisten. Im Mai oder Juni 2008 hatte ich die erfreuliche Mitteilung erhalten, dass ich sogar ein Guthaben von etwa 10 EUR habe, da ich weniger verbraucht als gezahlt habe.


    Was nun?

  • Der Abrechnung widersprechen - der Vermieter bekommt meines Erachtens KEINE Fristverlängerung für eine fehlerhafte Abrechnung.


    Sonst könnte der Vermieter zunächst eine erhöhte Abrechnung losschicken und danach rumdrucksen, er hätte sich ja an die Fristen gehalten.



    Die meisten Abrechnungen sind eh murks bzw. nicht detailliert genug.


    Allerdings würde ich mich für meinetwegen 20€ nicht tageland damit beschäftigen. Rechnet man das auf einen Stundenlohn um, so ist dieser lächerlich. Vor allem die verbrannte Zeit...

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

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