Beiträge von ChickenHawk

    Re: Bitte nicht persönlich nehmen....


    Zitat

    Original geschrieben von quasselstrippe
    aber das ist wieder ein klassisches Beispiel für Expertenwissen. Wenn ich tatsächlich Fahrzeuge nach schwacke handeln würde, dann wäre ich entweder schon pleite oder aber längst auf den Bahamas.


    Man beachte: ADAC Schwacke & Co. heißt also das man von verschiedenen derartigen Anbietern die Zahlen nimmt und nicht nur die allg. Schwackeliste.


    Damit kommt man dem hier so gelobten Marktpreis schon sehr nahe.


    Die Preisaufschläge sind natürlich fahrzeugabhängig, aber gerade bei neueren Gebrauchten ist die Tendenz nun mal da 1.000 € mehr aufs Preisschild zu schreiben. (Das geht bei nem 10 Jahre alten Corsa der insgesamt noch 2k bringt natürlich nicht).


    Habe das Spiel gerade die letzen Wochenenden wieder durch, und ausnahmslos wurde selbst auf die erste zarte Anfrage bzgl. des Preises von den Händlern zwischen 800 - 1000 € nachgelassen. Das sind nun mal Praxiserfahrungen die keinen Einzelfall darstellen und damit nur den Schluss zulassen, dass entsprechende Nachlässe halt schon im Vorfeld großzügig draufgeschlagen werden. Es wäre ja auch für den Händler wirtschaftlich Schwachsinn wenn er es nicht wenigstens versucht hätte.

    Du hattest nicht nur ne AB, durch die KK-Zahlung war das Ding ja sogar schon bezahlt.


    Angebot lag vor, Annahme durch Zahlung auch, damit ist das Ding eigentlich gelaufen, Du hättest theoretisch auf Erfüllung d.h. Lieferung der Tickets zu den telefonisch besprochenen Konditionen bestehen können.


    Es war kein "freibleibendes Angebot" welches auch unverzüglich nach Annahme noch hätte widerrufen werden können.

    Heißt also der Händler darf einem beim Ankauf eines Wagens unverschämte Angebote machen und feilschen was das Zeug hält, aber wenn ein Kunde das versucht sollte man ihn gleich rausschmeißen?


    Es mag sicher welche geben die einfach keine realistischen Preisvorstellungen haben (siehe das Audi Beispiel), aber da i.d.R. kein Händler gleich eben den realistischen Barzahlungspreis an die Karre pinnt ist handeln imho auch von Kundenseite gerechtfertigt.


    Nach meinen Erfahrungen ist die Preisauszeichnung (bei neueren Fzg.) immer ca. 1.000 € über dem was ADAC Schwacke und Co. als Händler VK angeben.
    Warum sollte man das als Kunde dann bezahlen? Beim Autohandel gehört feilschen nun mal auf beiden Seiten dazu, der Händler überhöht den Preis, der Kunde handelt runter, zum Schluss trifft man sich in der Mitte und alles sind zufrieden.


    Klar könnte man sich den ganzen Quatsch auch sparen, wenn realstische Preise aufgerufen werden würden, da aber eigentlich alle Seiten wissen das eh noch nachverhandelt wird ist das eben nicht so.

    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Bezog sich der Beitrag wirklich auf den Sprengstoff, der in England verwendet werden sollte oder auf die Möglichkeit, dass es auch nach den neuen Sicherheitsvorschriften möglich ist eine Bombe zu bauen?


    Grds. ging es schon um denselben Sprengstoff.
    Aber wie bereits gesagt: Selbst mit den nötigen Fachkentnissen und für den Fall das man 14 Std. eingeschlossen auf dem Klo sitzen kann um zu mixen, was brauchbares kommt dabei nicht raus. (Ach ja und größere Mengen Eis braucht man auch noch.)


    Es ist zwar nie auszuschließen, dass man sich irgendwelche Explosivstoffe auch im Flieger zusammenmixen kann, lt. einhelliger Expertenmeinung gibt es aber nicht die angeblichen Wunderwaffen bei denen man zwei Flüssigkeiten mixt und es macht *bumm*. Für nen Absturz reichen die heutzutage verfügbaren Stoffe schon dreimal nicht.


    Sinn machen solchen Vorschriften daher nur sehr bedingt, denn wer böses im Schilde führt wird immer versuchen auch solche Vorgaben irgendwie zu umgehen.

    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    na, dann schlaf mal in nem etapp.... schauder. da war mir eine nacht schon zuviel.


    Schon desöfteren gemacht, und im Gegensatz z.B. zu einem 4* Hotel ein Zimmer ohne Brandflecken im Teppich und sauberer Bettwäsche gehabt.


    Klar ist Etap nicht das nonplusultra, aber man hat ein sauberes Bett und ein Badezimmer, i.d.R. einen TV was braucht man denn nun noch mehr?


    Und man darf auch nicht dem Irrglauben erlegen sein, dass die Matratzen, Bettwäsche oder Handtücher in höherpreisigen Hotels nun wesentlich besser sind als in "Billigketten", hauptsächlich zahlt man da mehr für das Ambiente und das höherwertige Aussehen.

    Zumal bei hrs ja auch Entfernung zum Zentrum, Bahnhof etc. pp mit angegeben ist. Oder wie darf man die "schöne Lage" verstehen?


    30 € die Nacht im EZ kann man sowieso vergessen, im DZ wird es knapp da liegen selbst die günstigen Ketten ala Ibis&Co schon etwas drüber.


    Für 70-80 €/DZ bekommt man ein Standardzimmer in einem Standardhotel, nicht mehr und nicht weniger und was dann die Entfernungen zu "Points of interessest" angeht steht einleitend ja schon was.


    ____
    Das gilt jetzt nicht dem TE direkt sondern allgemein:
    Ich verstehe ja noch, dass man sich bei einem 2 wöchigen Urlaub vorher genauer über die Unterkunft informieren will, aber bei 1-3 Nächten in denen man eigentlich bis auf das Schlafen keine Zeit im Hotel verbringt wozu der Aufstand? In D kann man anders als vielleicht in süderopä. Ländern davon ausgehen, dass Hotels soweit in Ordnung sind das man dort ein paar Nächte aushalten kann.

    Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    Kann mann Werbungskosten von einem Fachabitur an der Abendschule Berufsbegleitend absetzen?


    Nein:


    "Urteil zu: Fachabitur Ausbildungskosten Werbungskosten


    Die nach Abschluss einer Lehre anfallenden Kosten für den Besuch einer Fachoberschule können nicht als vorweggenommene Werbungskosten für das nach dem Fachabitur angestrebte Studium geltend gemacht werden. Ausgaben für den Besuch einer allgemein bildenden Schule sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht beruflich veranlasst.


    Urteil des BFH vom 22.06.2006
    VI R 5/04"


    http://www.google.de/search?hl…n&btnG=Google-Suche&meta=

    http://members.ebay.de/ws/eBay…UserPage&userid=techladen


    "5. Widerrufsrecht
    Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Firma Elgün zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von uns, oder durch die online Plattform http://www.ebay.de durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Leistung. Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens der Firma Elgün zunächst ein schwebend unwirksames Vertragsverhältnis zustande. Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und die Rücksendung der Sache muß erfolgen (an) :


    Die Kosten für die Rücksendung haben Sie zu tragen, wenn der Wert der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40 Euro nicht überschreitet, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert erhalten. Übersteigt der Warenwert den Betrag von 40 Euro, werden die Kosten für Rücksendungen erstattet.


    Hierfür gilt folgende Regelung: Die Rücksendung hat als ausreichend frankierte Postsendung zur erfolgen.Bei Wahl eines Spediteurs oder einer anderen, teureren Versandart, übernehmen wir die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für ein Standard-Postpaket der Deutschen Post AG entstanden wären. Der Rücksendung ist eine Bankverbindung beizufügen, auf der wir nach Erhalt und Prüfung der zurückgesandten Ware, die Portokosten erstatten."


    Steht alles auf der "Mich" Seite des VK

    http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm


    Ansonsten reicht zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Rücksendung des Artikels.


    Wobei Du Dir erstmal darüber klar werden solltest, was Du willst:
    Inanspruchnahme von Gewährleistungs/Garantieansprüchen oder Widerruf und Rückabwicklung des gesamten Geschäfts.


    Wenn Du nämlich nur eine Reparatur willst kommt es auf die Widerrufsfrist eh nicht an, die wird nur spannend wenn Du das Ding komplett zurückgeben willst.