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Häme ist wohl nicht angebracht - aber wer den Schaden hat...
Nur leid tut er mir auch nicht - es ist ja nicht so, dass das eine einmalige Nummer gewesen ist sondern er hat das über Jahre (und man weiß ja nicht wie lange davor) schon in dem Wissen durchgezogen, dass er sich hier über geltendes Recht hinwegsetzt. Opa hin oder her - die Suppe hat er sich selbst eingebrockt und muss sie daher auch auslöffeln. Da habe ich eher Mitleid mit der Oma deren Rente nicht für ne Bahnfahrkarte reicht und die wg. mehrfachen Schwarzfahrens dann in den Knast muss.
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Original geschrieben von beesdo77
Ein Konrad Kujau (Hitler-Tagebücher für 9,3 Millionen DM) bekam im Juli 1985 wegen Betruges vier Jahre und sechs Monate Haft.
Nur mal so zum Vergleich.
Wie war das Strafrecht vor 30 Jahren ausgestaltet und wieso vergleichst Du verschiedenen Straftatbestände (Betrug und Steuerhinterziehung) miteinander?
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Original geschrieben von handyman1981
Beweise/Nachweise:Nein
Du gehst also vor den BGH und sagst: Mir gefällt die Strafhöhe nicht.
Und dann sagt der BGH: Na klar, Sie haben recht, wir reduzieren das Strafmaß auf 2 Jahre auf Bewährung. Fall erledigt. Oder wie?
Das hier das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen dürfte ja wohl unstrittig sein. Bliebe als Revisionsgrund also noch ein Verfahrensfehler (Verfahrensrüge wg. relativer Revisionsgründe) oder die Verletzung materiellen Rechts (Sachrüge). Hierzu muss der Revisionsführer vortragen. Wenn er das nur tut indem er schreibt: "Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts und beantrage das Urteil aufzuheben" kann er das sicherlich so tun - ob das für das weitere Verfahren dann wirklich sinnvoll ist ohne weitere Begründung alles in die Hand des Gerichts zu legen steht auf einem anderen Blatt.
Die Quote erfolgreicher Revisionen vor dem BGH wird auf ca. 10% beziffert - was nicht verwunderlich ist, da hier ja nicht erneut über Sachverhalte o.ä. verhandelt wird oder neue Beweise eingebracht werden sondern die Tatsachenfeststellungen etc. der Vorinstanz (sofern nicht vollkommen abwegig) als gesetzt angenommen werden und lediglich die korrekte formelle Rechtsanwendung geprüft wird. Im konkreten Fall bliebe daher wohl nur über:
"Hat das Gericht zu recht angenommen dass die Selbstanzeige unwirksam war" - sollte dies bejaht werden vielleicht noch: "Wurde alle strafmildernden Umstände angemessen berücksichtigt". Und das war es dann auch schon.
Und deshalb bleibe ich dabei: Revision ist keine Garantie auf ein geringeres Strafmaß.
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Original geschrieben von loyo
Ich glaube, dass Du das noch nicht ganz verstanden hast: Eine Reivision ist vom Revisionsführer IMMER zu begründen.
Wollen wir hier jetzt TT typisch wieder den jur. Grundsatzdiskussionen führen?
Es ging grds. um das "Und wenn er ne Haftstrafe bekommt, dann kann er immer noch in Revision gehen..." so als wäre die Revision dann das Allheilmittel mit dem er sich doch noch vor einer Haftstrafe drücken könnte.
Und dem ist (von dem strafprozessualen mal abgesehen) eben nicht so bzw. es ist kein Automatismus Revision = mildere Strafe.
Ja Revision im Strafprozess ist bei erstinstanzlichen Urteilen möglich - ändert nichts daran, dass das ursprüngliche Urteil aber nur kassiert werden würde wenn dem Gericht Fehler nachgewiesen werden können und nicht einfach nur weil dem Verurteilten die Strafhöhe nicht passt.
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Original geschrieben von bernbayer
Das ist doch nur eine Formalie.Wäre ein schlechter Verteidiger der da keine entsprechende Begründung findet.
Du hast es immer noch nicht verstanden oder? Es gibt nur was zu begründen wenn die erste Instanz einen Fehler gemacht hat.
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Original geschrieben von handyman1981
Vergleiche zur Revision im Strafprozess die Paragrafen 333 ff.StPO.
Und was willst Du uns damit sagen? Auch in der StPO steht ganz klar drin, dass eine Revision begründet sein muss...
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Original geschrieben von bernbayer
Dir ist aber schon klar, niemand muß ein Urteil der ersten Instanz akzeptieren, er kann dagegen in Revision gehen. Dies ist in einen Rechtstaat völlig legitim.
Diese Aussage ist inhaltlich und sachlich so nicht korrekt. Darüber hinaus hat das auch nichts mit dem vom stanglwirt geposteten zu tun.
Und weißt Du überhaupt was es heißt in Revision zu gehen? Es geht explizit nicht darum, dass jeder Hannes oder Ulli in Revision gehen kann, nur weil ihm der Ausgang des Verfahrens oder das dort festgelegt Strafmaß nicht in den Kram passt.
Um zur Revision zugelassen zu werden muss man eine entsprechend fundierte Begründung liefern und der Vorinstanz - vereinfacht gesprochen - Fehler nachweisen, sei es nun bei der "Beweiswürdigung" oder der Strafzumessung oder was auch immer. Wenn das Gericht welches das Erstinstanzliche Urteil gefällt hat seine Entscheidung ordentlich begründet und deshalb hier auch nicht angreifbar ist - dann kannst Du mit Deinem Revisionsantrag winken wie Du willst - es wird am Ergebnis nichts ändern.
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Original geschrieben von stanglwirt
ich sehe das eher so, dass dieser punkt eben der strittige knackpunkt ist
Nö- Expertenmeinung ist unisono: Die vermurkste Selbstanzeige kann max. strafmildernd aber nicht mehr strafbefreiend sein. Strittig ist da eigentlich nichts. Insofern kommt eben eine Einstellung des Verfahrens auch nicht wirklich in Betracht und das weiß die Verteidigung eben auch ganz genau.
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und untermauert nochmal den guten willen, dass man ja durchaus bereit ist, eine strafe ohne viel tamtam zu akzeptieren, wenn man dadurch eine gefängnisstrafe verhindert.
Das hast Du jetzt die Ironie-Smilies vergessen oder? Der Beschuldigte welcher Unsummen an Steuern hinterzogen hat zeigt gnädigerweise guten Willen und würde sich ja schon verurteilen lassen, solange die Strafe aber bitteschön gering ausfällt? Und wenn es doch ein härteres Urteil gibt wird Ulli von FCB Gnaden dann sich nicht der schnöden weltlichen Gerichtsbarkeit unterwerfen und mit allen Mitteln gegen das Urteil angehen?
Zum Glück spielen solchen Faktoren bei der Strafbemessung keine Rolle...
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Original geschrieben von stanglwirt
In seinem Plädoyer stellt Verteidiger Hanns Feigen zwei Forderungen: Eigentlich, so argumentiert er, sollte die Selbstzanzeige vom Gericht anerkannt werden und das Verfahren gegen Uli Hoeneß eingestellt werden. Falls das wegen formaler Fehler nicht geschehe, sei aber eine Bewährungsstrafe angemessen.
Immer wenn ein Jurist "Ich will XY aber hilfsweise beantrage ich..." in den Raum wirft weiß man eigentlich das die Argumentation für den Fall XY für die Tonne ist und derjenige der das äußert selbst eigentlich nicht davon ausgeht, dass seine diesbezüglichen Ausführungen einer genaueren Prüfung standhalten würden.
Insofern ist wohl allen Beteiligten klar, dass die Selbstanzeige eben nicht vollständig war und deswegen auch nicht anerkannt werden und zu einer Einstellung des Verfahrens führen kann.
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Original geschrieben von knickepitten
Oha...
Und dann trifft man sich in der Mitte bei 2,5 Jahren ohne Bewährung und gut ist...
Passt doch 
Und natürlich muss die Verteidigung hier im Vorfeld einen auf dicke Hose machen - aber ernsthaft, Einstellung des Verfahrens ohne irgendeine Strafe (außer der Nachzahlung) bei diesem Umfang? Darauf hofft wohl nur der Verkäufer im FCB Fan-Shop...
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Original geschrieben von bernbayer
auch ein Freispruch ist möglich,
Sorry das ist Quatsch.
Einen Freispruch könnte es nur geben, wenn er sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hätte. Das steht hier aber überhaupt nicht zur Debatte. Er hat Steuer hinterzogen und ist damit schuldig. Punkt.
Die Selbstanzeige könnte max. verhindern, dass er strafrechtlich jetzt dafür noch mit Knast belangt wird, es ist nur eine "strafbefreiende" Anzeige - ändert aber nichts an dem Umstand, dass er deswegen trotzdem sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat.
Max. könnte das Verfahren eingestellt werden wenn man die Selbstanzeige als wirksam und strafbefreiend erachtet. Dann geht es zwar nicht in den Knast muss aber trotzdem die Steuern nachzahlen und bleibt immer noch ein Steuerhinterzieher.
Ich würde es begrüßen wenn das Verfahren nicht eingestellt werden würde - ob nun Haft- oder Bewährungsstraft sei mal dahingestellt (auch wenn jeder andere Normalo hier wohl auf jeden Fall einfahren würde). Denn sonst machen die da in der Tat weiter wie bisher - schließlich hat der arme Ulli ja seine Steuerschuld bezahlt und kann dann in ein paar Monaten wieder anderen erzählen wie man sich ethisch richtig zu verhalten hat....