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Hi,
habe mir aus den USA ein paar schwarze Converse Chucks mitbringen lassen, leider hat das mit den Größenangaben nicht gepasst, so dass die mir zu klein sind.
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CH
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War zwar nicht meiner aber 6 Jahre (BJ 00) hat er auf dem Buckel.
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Zitat
Original geschrieben von Thomas4711
Hallo,
Warum, die Zeiten sind vorbei, wo es was umsonst gibt.
Wenn du nicht Kunde der Werkstatt bist und öftern hinkommst, wird dir das jede Werkstatt in Rechnung stelle, schliesslich kostet es denen Zeit, das Diagnosegerät anzuschliessen und die Fehlerspeicher auszulesen.
Und in der Zeit kann ein Monteur auch andere Sachen machen, wo die Werkstatt mit Geld verdient. Also warum sollen sie dir das umsonst machen.
Wie gesagt dieses Spiel habe ich inzwischen bei 3 verschiedenen Autohäusern mit Werkstatt durch und bisher hat keiner gewagt was dafür zu berechnen.
Für mich läuft das auch eher unter Kundenservice. Wenn ich ein Auto mit Mobilitätsgarantie fahre und entsprechend viel Geld für die Inspektionen bezahle kann man das imho aber auch erwarten. Zumal es bisher auch immer Fehlermeldungen waren die mit dem Kommentar "Das passiert immer mal wieder, ist aber kein wirklicher Defekt" gelöscht wurden. Wenn der Hersteller ein Auto verkauft was alle 2 Monate so eine Meldung ausgibt ist es sein Problem (bzw. er wälzt es auf die Werkstatt ab) das der Kunde ein funktionsfähiges Fahrzeug hat ohne jedesmal wieder dafür zur Kasse gebeten zu werden.
Gerade bei diesem Sensor der im Golf IV ja scheinbar reihenweise ausfällt hat VW das ja auch schon selbst erkannt, der Kulanzantrag war innerhalb von einem Vormittag bewilligt.
CH
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Nun gut ich muss zugeben, dass sich meine Erfahrungen in diesem Bereich nur auf Autos beziehen die um die 6 Jahre alt sind.
Da war es kein Problem einen beliebigen Händler anzusteuern um für Lau den Fehlerspeicher auslesen zu lassen.
Als was wurde die Leistung denn da abgerechnet bzw. was sollte das kosten?
Auch wenn der Kunde mit nem älteren Fahrzeug aufschlägt sollte eigentlich die Diagnose sofern sie über Elektronik ausgeführt wurde ja nicht länger als 20-30 Sekunden dauern.
CH
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Hast Du wirklich was für das Auslesen bzw. das Löschen des Fehlerspeichers bezahlt? Wenn ja würde ich mal dringend empfehlen die Werktstatt zu wechseln.
Derartige "Leistungen" sollten im Normallfall keinen Cent kosten.
CH
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Re: Re: Re: Re: Anti-Nazi-Symbolik - Verfassungswidrig
Zitat
Original geschrieben von bambi05
Er bekennt sich offiziell dazu, also komm wieder runter von Deinem Vogelbeerbaum.
Es geht dabei nicht um den Einzelnen sondern um die Gesamtheit, aber dieses Detail scheint Dir wohl entfallen zu sein.
Wie gesagt auch "renomierte" Einrichtungen/Gruppen die sich "gegen Rechts" engagieren haben diese Symbolik benutzt.
Wenn man die alle in einen Topf schmeißt ala
"durchgestrichenes Hakenkreus = linke Zecke" dann ist das in etwa genauso gehaltvoll als wenn man sagt "Moslem = Terrorist".
Nicht jeder der was gegen Faschisten und Nazis hat muss gleich dem anderen politischen Extrem angehören.
Aber wie schon gesagt auf einem derartigen Niveau muss man gar nicht erst mit einer Diskussion beginnen, das endet dann doch nur mit nem Schloss am Beitrag oder ggf. auch mit nem gesperrten Account.
CH
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Re: Re: Anti-Nazi-Symbolik - Verfassungswidrig
Zitat
Original geschrieben von bambi05
Nur weil so eine linksradikale Zecke meint...
Und Dein zweiter Vorname war gleich noch?
Ach ja Polemik wie konnte ich das nur vergessen...
Deiner Auffassung nach ist also jeder der ein durchgestrichenes Hakenkreuz irgendwo kleben hat in die von Dir genannte Kategorie einzuordnen?
Demnach müssten ja diverse offizielle Stellen dazu zählen, weil sie doch tatsächlich so Unverschämt waren dieses Symbol für ihre eigenen Kampagnen zu verwenden.
Von daher: Erst denken, dann posten.
Man kann sicher eine sachliche Diskussion darüber führen ob und wie derartige Symbole überhaupt verwendet/gezeigt werden dürfen.
In der Art und Weise wie Du das aber angehst brauch man da eigentlich gar nicht erst mit anfangen, außerdem haftet Dir bzw. Deinem Posting gleich der Beigeschmack an aus einer bestimmen politischen Richtung zu kommmen die Dir evtl. selber gar nicht so bewusst und erst recht nicht erwünscht ist.
CH
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Das Thema hatte ich gerade im Bekanntenkreis auch gerade durch.
Geht mal zum Händler Deines Vertrauens, der soll nen Kulanzantrag stellen dann wird dieser Querbeschleunigungs- oder Crashsensor für lau durch VW ersetzt.
CH
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http://www.recht.de/phpbb/view…8787848d022bb4e4137ec409b
http://www.verkehrsportal.de/b…ion/index.php/t31079.html
http://www.juraforum.de/forum/…holen-auf-landstra%C3%9Fe
Wie man sieht ein Klassiker...
Einerseits muss der Wendende die fließenden Verkehr beobachten, andererseits war lt. TE an dieser Stelle ein Überholverbot.
Je nachdem wie der Richter drauf ist wird das wohl 70:30, 50:50 oder 30:70 ausgehen, aber ohne Anwalt und Gericht wird man sich da wohl kaum einigen können.
CH
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Kleine Lektüre gefällig?
http://www.amazon.de/exec/obid…3935362048/rauchfreide-21
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Rezensentin/Rezensent: Rezensentin/Rezensent
Wahrscheinlich sind in diesem Buch tatsächlich Informationen zum Passivrauchen enthalten. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin herauszufinden, welche davon objektiv, fundiert und seriös sind. Meiner Meinung nach ist ein derart großer Anteil von Fanatismus in diesem Buch im Spiel, dass damit keine vernünftige Basis mehr für eine wirkliche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema mehr existiert. Penetrant auch die laufende Werbung für weitere Publikationen etc. des Autors - selbst in einer Mustervorlage für einen Strafantrag wird man nicht davon verschont.
Quelle: Amazon