Beiträge von ChickenHawk

    Kommt immer drauf an für wie viele Leute das gedacht sein soll.
    Ab einer gewissen Größe ist da mit "Hausbetrieb" eigentlich nicht viel zu machen, da man ansonsten komplett jemanden für die Wartung+Befüllung abstellen kann.


    Für rund 1000 € gibt es allerdings Maschinen die man selbst befüllen kann/muss so z.B. hier:


    http://www.odtv-vertrieb.de/Fr…tseiten/Nescafeseite.html


    Bei der Fa. kann man sich auch andere Angebote für Automaten holen.

    Zitat

    Original geschrieben von ashd


    " bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG gebieten ..."


    Da liegt doch schon der Hund begraben:
    Wenn man mit 52 km/h am Ortsschild geblitzt wird kann man da sicherlich in eine solche Richtung denken, deswegen wird ja auch schon bspw. bei Tempo 50 i.d.R. erst ab 60 geblitzt.


    Dennoch gilt:
    Bei Dienstanweisungen bzgl. des Messverfahrens handelt es sich um eine interne Geschichte der Behörde. Diese haben sogesehen keine Außenwirkung wie ein "normaler" VA. Daher kann man sich als Otto-Normalbürger auch nicht auf interne Dienstanweisungen berufen.


    Und wenn man wie der TE mit 90 Sachen durch eine 70er Zone fährt kann man so viel mit dem GG wedeln wie man will, außer einem müden Lächeln wird man da nichts bekommen.


    CH

    Tausend mal disskutiert tausend mal ist nichts passiert oder so ähnlich.


    Derartige Themen enden doch immer gleich:


    Die eine Seite schreit populistisch nach Abzocke, die andere weist auf die gültigen Gesetze hin an die sich nunmal jeder zu halten hat.


    @Ersteller
    Ja die dürfen das. Zufrieden? Geschwindigkeitszeichen gelten ab dem Punkt an dem sie stehen und nicht erst danach, sollte man eigentlich in der Fahrschule gelernt haben. Es gab zwar mal ein Urteil bei dem eine Messung aufgrund des geringen Abstands zum Ortsschild für unzulässig erklärt wurde, dies war aber ein Einzelfall (bei dem auch andere Umstände noch mit reinspielten) es gibt aber keine generelle Toleranzgrenze in der nach oder vor Schildern nicht geblitzt werden darf.


    Und ansonsten:
    Wer zu schnell fährt ist selber Schuld. Es gibt nunmal entsprechende Regeln an die ich mich zu halten habe und gut ist. Klar ärgert es mich z.B. als Motorradfahrer auch wenn auf beliebten Strecken das Tempo künstlich auf 60 gedrückt wird um da entsprechend blitzen zu können. So what? Ich weiß das ich mich dran halten muss oder halt in Kauf nehmen das man erwischt und zur Kasse gebeten wird.


    Ich kann ja auch nicht einfach beschließen das ich den Diebstahlparagraphen im StgB doof finde und deswegen losgehen und andere Leute beklauen.


    Wem das alles nicht passt kann sich gerne in Länder verdrücken in denen nicht "abgezockt" wird. Ende der Diskussion.


    (Ich finde es auch immer wieder erheiternd wenn auf Stammtischniveau über staatliche Abzocke disskutiert wird während sich die betreffenden Personen in der Disse nen 0,3 Bier für 5 € oder den Alkopop für 8 € in die Birne knallen...)


    CH

    Zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland besteht jedoch seit 1.10. 1990 ein Vollstreckungsabkommen, wonach rechtskräftige österreichische Strafverfügungen oder deutsche Bußgeldbescheide jeweils in Deutschland und in Österreich vollstreckt werden können, und zwar ab einer Summe von DM 50,- bzw. ÖS 350,-. Von deutschen Verkehrssündern in Österreich und von österreichischen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland müssen also keine Sicherheitsleistungen mehr erhoben werden, die Bußen sind nach Rechtskraft der entsprechenden Bescheide im jeweiligen Heimatland einzutreiben und zu vollstrecken. Aber Vorsicht, bekommen Sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid nach Deutschland, so müssen Sie das Dreifache bezahlen!


    oder auch hier:


    http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/266685.phtml

    Re: man die ösis, lenkerauskunft wegen geschwindigkeitsübertretung


    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    jetzt kam eine Lenkerauskunft in der man innerhalb 2 wochen den lenker angeben muss sonst wird der zulassungsbesitzer zusätzlich bestraft.


    sind die behindert oder wass sollen wir denen noch schreiben ?
    die können nicht einfach ein datum und zeit nennen mit kennzeichen und dann jemand dafür bestrafen wollen ohne einen beweis.


    Nana was ist das denn für ein Ton?
    Und nein die sind nicht behindert, sondern es ist das Problem des Fahrzeughalters zu wissen wer wann die Karre gefahren ist.
    In Ö dürfen die Polizisten die Geschwindigkeit sogar schätzen, es muss also nicht mal ein Foto o.ä. existieren. Wenn der Halter also nicht mehr weiß wer gefahren ist muss er die Strafe halt auf die eigene Kappe nehmen.


    CH

    Sorry wenn ich da auch noch mal nachtreten muss, aber scheinbar legst Du es in der Tat drauf an, dass Dich (oder Deinen Onkel/Opa whatever) jemand um die sauer verdiente Kohle bringt.


    Mit schöner Regelmäßigkeit fragst Du hier nach diversen Schneeballsystemen (und nochmal: auch wenn es immer anders verpackt wird ist und bleibt es derselbe Mist) und scheinst ernsthaft drüber nachzudenken da irgendwas zu investieren.


    Also nochmal langsam zum mitschreiben:
    Alles was so funktioniert (MLM etc. pp.) dient einzig und allein den Leuten die sich das ausgedacht haben. Es gibt nichts geschenkt auch nicht über ominöse HP`s im Netz. Wenn es wirklich so einfach wäre Geld zu machen, meinst Du nicht das da andere auch schon drauf gekommen wären? Theoretisch mag das ja alles ganz nett klingen wenn Dich da jemand beschwätzen will, praktisch funktionieren tut es nicht. Oder kennst Du jemanden persönlich der damit reich geworden ist? Wohl kaum, aber es gibt offensichtlich genügend Leute die sich damit ins Unglück gestürzt haben.


    Also bevor Du in 2 Monaten den nächsten Link postest:
    Das ist Be****ss und daher entweder Geld reinstecken und abschreiben oder Geld aufs Konto legen und freuen, aber nicht alle paar Wochen wieder fragen ob das denn nun der Weg zum Glück ist.


    CH

    Problematisch ist natürlich, dass es nichts schriftliches gibt.


    Wenn man sich da vor Gericht streitet wird der VM behaupten nie was von Auszug gesagt zu haben. Eigentlich gelten mündliche Abreden schon, nur wie will man das beweisen?


    Ich würde an Stelle Deiner Freundin den VM anrufen ihm sagen das Aufgrund seines Wusches die Wohnung bereits geräumt wurde/wird und er soll doch nen Termin für die Übergabe machen. Punkt.


    Weigert er sich hat sie da i.d.R. schlechte Karten, aber bloß nicht zu defensiv sein.


    CH