I.d.R. wohl nicht, trotzdem muss der Vk die Möglichkeit haben den Mangel zu prüfen und nicht nur auf die Aussage des Käufers "Da ist was kaputt" ne neue Platte raustun.
Beiträge von ChickenHawk
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Dann musst Du aber auch Abs. 3 dazu nehmen:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die
Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art derNacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers...Wenn es sich also um simple Sachen handelt die schnell reparabel sind kann man nicht auf eine Neulieferung bestehen bzw. der VK kann diese verweigern.
Sind halt immer die Verhältnismäßigkeiten zu berücksichtigen.
CH
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Zitat
Original geschrieben von FedEx
Dieser Fall ist weltweit einmalig aufgrund der Tatsache, dass das vermeindliche Opfer sich hat freiwillig verspeisen lassen.Nun ja die Reportagen die nach diesem Fall in der Richtung liefen haben imho mehr als deutlich gezeigt, dass es eben nicht einmalig ist. Es gibt/gab sogar entsprechende Internetforen/Chaträume in denen sich Täter und Opfer verabreden konnten.
CH
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Ist das die Original-Mail? Incl. der Schreibfehler?
Wenn die Dussel tatsächlich Klage eingereicht haben wirst Du das schon rechtzeitig mitbekommen, Du kannst Dich aber trotzdem weiterhin entspannt zurücklehnen.
CH
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Dieser Fall ist bestimmt nicht weltweit einmalig. Auch wenn man es nicht glaubt gibt es doch mehr psychisch gestörte Menschen als manchen evtl. lieb ist.
Die Presse und allem voran die Bild haben diesen Fall eben entsprechend gepusht, das macht ihn aber nicht unbedingt verfilmenswerter.
Von daher verstehe ich auch den Vergleich mit "the Fog" nicht. Nimmt man z.B. die Schweigen der Lämmer Reihe, ernstes Thema gut umgesetzt. (Wobei die Qualität auch mit jedem Sequal abgenommen hat)
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Es scheint halt leider die Tendenz zu geben das immer häufiger der letzte Sch*** auch dringend verfilmt werden muss.
Was kommt als nächstes? Der Samstagabendblockbuster über den Kinderschänder XY? Schlimm genug das es derartige Dinge im realen Leben gibt, das dann aber auch noch sensationsheischend ins Kino zu bringen finde ich unter aller Kanone. Von daher werde ich mir dieses Machwerk nicht antun. Zumal es zu diesem makaberen "Themenbereich" auch qualitativ gute Filme gibt.
CH
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Zitat
Original geschrieben von MischaStgt
Mediamarkt räumt mir kein Recht auf Gewährleistung ein, ich werde immer unhöfflich abgewiesen, ist dies gerechtfertig? Fällt der Fehler des Gerätes unter Gewährleistung?Nein der Fehler fällt wohl nicht mehr unter die Gewährleistung und Ja sie weisen Dich zurecht ab, ist zwar nicht nett aber formal juristisch korrekt.
Als Faustregel gilt: Tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein Defekt aus wird davon ausgegangen dass dieser auch bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war (und Gewährleistung bedeutet nichts anderes als Mangelfreiheit bei Übergabe). Für die restlichen 18 Monate der Gewährleistungszeit ist die Beweislast umgekehrt, d.h. Du müsstest als Käufer beweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag und nicht erst im Lauf der Nutzung aufgetreten ist. Geht wenn überhaupt nur über einen Gutachter und ist daher vergebene Liebesmüh.Theoretisch klingen die 24 Monate Gewährleistung zwar nett, i.d.R. ist aber eben nach 6 Monaten praktisch schon Schluss.
CH
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Neu gibt es erstmal nicht. Nacherfüllung heißt dem Vk ist die Möglichkeit einzuräumen die Platte auf einen eventuellen Fehler zu überprüfen und den Mangel ggf. zu beheben. Erst wenn dies erfolglos gewesen sein sollte kannst Du eine neue Platte verlangen oder wenn dies nicht drin sein sollte vom Kaufvertrag zurücktreten.
CH
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Na ja das ist gerade mal ein Urteil eines AG`s und es sind nicht alle Details bekannt.
Ich würde daher darin keinen richtungsweisenden Präzedensfall sehen. Abwarten ob das LG das nicht bald schon wieder kassiert.CH
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Es ist ein Tattoo kein Abziehbild.
Oder um den Spruch jedes genervten Inkers auf diese Frage zu benutzen:
JA es tut weh...
Das subjektive Schmerzempfinden ist aber bei jedem anders, so dass man nicht generell sagen kann wo es mehr wehtut und wo nicht.
Wenn Du Angstt vor den Schmerzen hast lass es bleiben, ansonsten Zähne zusammenbeißen und durch.CH