Bezogen auf die Fragestellung ob es eine Unterscheidung der Tauglichkeit für BW und Zivi gibt ist das schon ganz richtig:D
Es ging ja nicht um die Frage welche Tauglichkeitsstufen es alles so gibt.
Wie Du ja auch selber schreibst:
Ausgemustert ist endgültig. Und da wird dann nicht noch extra unterschieden ob augemstert nur für BW oder aber für BW und Zivi
CH
EDIT:
DeXTRa
Da beißt sich die Katze doch aber selbst in den Schwanz.
Deinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann nur entsprochen werden, wenn Du auch kriegsdiensttauglich bist. Anderfalls bekommst Du den bereits erwähnten Wisch, dass Deinem Antrag nicht stattgegeben werden kann, weil Du gar nicht kriegsdiensttauglich bist...
Evtl. wird das jetzt propagiert, damit die Leute ihren Antrag zurückziehen und die nicht jedesmal wieder nen negativen Bescheid erlassen müssen?
EDIT 2:
Und noch einen hinterher:
Zivildienstgesetz:
§ 7 Tauglichkeit
Die Tauglichkeit für den Zivildienst bestimmt sich nach der Tauglichkeit für den Wehrdienst. Wehrdienstfähige gelten als zivildienstfähig, vorübergehend nicht Wehrdienstfähige als vorübergehend nicht zivildienstfähig und nicht Wehrdienstfähige als nicht zivildienstfähig.
§ 8 Zivildienstunfähigkeit
Zum Zivildienst wird nicht herangezogen, wer nicht zivildienstfähig ist.
Und vom der HP der Bundeswehr:
* "T1", "T2", "T3" = "wehrdienstfähig"
* "T4" = "vorübergehend nicht wehrdienstfähig"
* "T5" = "nicht wehrdienstfähig"
Ergo:
Wer nicht wehrdienstfähig ist, ist nicht zivildienstfähig, wer nicht zivildienstfähig ist, wird auch nicht zum Zivildienst herangezogen.
Alle die T5 bekommen haben sind damit also endgültig raus...