Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB


    Im übrigen wüßte ich auch gerade nicht, wo beim Feuerwerk flüssiger Kunststoff herkommen sollte... :confused: :D ;)


    Du hast doch selber geschrieben, dass Dir ein nichtausgeglühter Stern an den Kopf geflogen ist.


    Wenn Du nur nen Basecap aufgehabt hättest wäre das wohl schmerzhaft geworden und wenn Du nun ne Cowboyhut aus Kunststoff trägst der nicht wie auch immer geartet feuerfest ist und Dir wieder so ein Ding an den Kopf knallt wirst Du sehen wo da der flüssige Kunststoff herkommt.


    By the way wenn in Deinen Arbeitsvorschriften nur die Rede von Kopfbedeckung ist und nicht von Schutzbekleidung, dann herrscht keine Helmpflicht.


    CH


    P.S.
    Der verlinkte Deckel entspricht zumindest den ANSI Z89.1-1986, Class A Sicherheitsvorschriften der Ammis. Was da genau hintersteht kannst Du ja selbst Googlen.


    Und mit den Stichwörtern "Cowboy Hard Hat" findest Du noch einige andere Anbieter. Evtl. haben die ja günsitgere Versandkosten.


    CH

    Trotzdem hättest Du dazu sagen können das Du selber was mit den Seiten zu tun hast.


    So wie Du es hier darstellst sieht es so aus als hättest Du die Seiten nur zufällig gefunden.


    Wie stehst Du denn jetzt zu den genannten Seiten?
    Sind es Deine oder die eines Bekannten?


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Bei einem doch recht teuren Notebook und vielleicht noch einem kleineren Händler wäre dies sicher zu bejahen, wohingegen ich dies bei z.B. einem Media Markt, wo die Notebooks eh stapelweise rumstehen, nicht unbedingt so sehen würde.


    Auch wenn das etwas OT ist:
    Das hat mit der Größe des Marktes nichts zu tun.
    § 439 Abs. 3 besagt, dass


    "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."


    Wenn nun z.B. man durch den Austausch der Leertaste für 25 € das Gerät wieder in Ordnung bekommt müsste auch MM oder Saturn deswegen nicht ein neues Notebook rausrücken, wenn der EK für die bei geschätzten 800€ liegt.


    BTT:
    Wenn Du von Deinem Rückgaberecht gebrauch machst wird Dir der VK die Nutzung sowie die defekte Leertaste ankreiden. Von daher auf keinen Fall das Gerät zurückgeben sondern auf Mangelbeseitigung entweder über die Gewährleistung des Verkäufers oder über die Garantie des Herstellers bestehen


    CH