Beiträge von ChickenHawk

    Re: Mindestvertragslaufzeit bei Mietverträgen?


    Zitat

    Original geschrieben von Dacoco


    Eigentlich wollten wir schon 2 Jahre dort bleiben, aber man weiss ja nie was z.B. auch Jobmässig passiert - und von daher wäre es interessant zu wissen ob diese Klausel dann überhaupt rechtens und erlaubt ist. Ich denke zwar ja (und befürchte es auch), aber vllt. gibt es ja einen Trick im Notfall da raus zu kommen wenn soetwas nicht erlaubt ist.


    Aber selbstverständlich ist das erlaubt, ihr hättet dann eben kein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit sondern eben auf eine bestimmte Zeit.
    Dies ist völlig legitim und auch im Gesetz (u.a. §542 BGB) so vorgesehen.


    Grds. kannst Du einen solchen Mietvertrag nicht vor Ende des vorgesehenen Laufzeit kündigen (Deinen Handyvertrag schließt Du ja auch für 24 Monate ohne vorzeitiges Kündigungsrecht durch den Kunden).


    Es gibt natürlich auch besondere Fälle in denen Du vorzeitig kündigen könntest (§543 BGB), allerdings sind diese schon sehr speziell.


    Ggf. kannst Du Dich ja mit der Vermieter drauf einigen, dass wenn Du wg. des Jobs umziehen musst, Dir ein Kündigungsrecht eingeräumt wird (Achtung unbedingt schriftlich festhalten)!


    Gruß
    CH

    Ich hoffe das Problem loklisiert zu haben, ich musste nicht nur bei den allg. Einstellungen angeben, dass ein externer Monitor dranhängt sonder auch bei den erweiterten Optionen angeben, welcher Monitor mit welcher Auflösung betrieben werden soll.


    Momentan funktioniert es, hoffen wir mal das das nicht bei jedem Neustart wieder Probleme gibt


    Gruß
    CH

    Wie gesagt mit dem normalen "Eigenschaften" - "Einstellungen" habe ich schon rumbrobiert.


    Ich habe auch die Auflösung erhöht, das Bild wird besser, jedoch zeigt der TFT dieses nicht komplett an d.h. das Bild "wandert" auf dem Bildschirm.


    CH

    Hi Leute,


    ich wollte meinen 17er TFT als externen Monitor für meinen Laptop (Toshiba M30X) verwenden.


    So weit so gut, Bild ist auch da allerdings wirkt das alles für einen TFT etwas unscharf bzw. mit zu wenig Kontrast.


    Das Toshiba Gerät hat von Haus aus einen 15er Widescreen Monitor.


    Wie kann ich das jetzt am geschicktesten einstellen, dass ich eine vernüftige scharfe Auflösung hinbekomme?


    Einfach bei den Einstellungen rumprobieren habe ich schon versucht, allerdings ohne befriedigende Ergebnisse.


    Gruß
    CH

    Und das der Verkauf des Tungsten nicht unbedingt der Lebensinhalt des Vk gewesen ist, bzw. ihm evtl. auch einfach was dazwischen gekommen sein könnte ist Dir nicht in den Sinn gekommen?


    Auch in Zeiten von Ebay und Internet geht nicht immer alles von jetzt auf gleich.


    Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet kannst Du ihn immer noch als ***** bezeichnen...


    CH

    Zigarren unterliegen zwar auch der Tabaksteuer wie Zigaretten, allerdings in anderer Höhe/Steuersatz. (Zigaretten ca. 5,6 ct/stk. Zigarren ca. 1,3ct/Stk.)


    Kommt immer drauf an welche Steuersätze angehoben werden. Bei den letzten Erhöhungen waren imho nur Zigaretten betroffen.


    CH

    Indiziert ist nicht gleichzusetzen mit "komplett verboten" bzw. "darf nicht vertrieben oder gezeigt werden".


    Ja nachdem welche Stufe der Film bekommt unterliegt er nur bestimmten Einschränkungen bzgl. des Verkaufs, Versands, Besitz und Ausstrahlung.


    Also bei den Rambo Filmen wird es wohl eine >18 Indizierung sein, d.h. er darf in ungekürzter Fassung nur an Personen über 18 abgegeben werden.
    (Daher ist die TV-Ausstrahlung derartiger Filme ja immer stark kastriert.)


    Einfach mal bei der Bpjm schlau lesen


    Gruß
    CH

    zu 1: Der Text des § 11 sagt aus das man auf Antrag befreit werden kann nicht muss. Hier wird das Kreiswehrersatzamt das schon genauer beleuchten.


    zu 2: Wenn eine Abschiebung schon bevor steht kannst Du ihn nicht einfach mit einer Lebensgemeinschaft davor "retten" hier gelten sinngemäß die Regelungen der Eheschließung (Stichwort: Scheinehe)


    CH